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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.04.2011, 18:24
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Ausrufezeichen Direktüberweisung der Miete

Bin alleinerziehende Hartz 4 Empfängerin...
Habe es mit meiner Sachbearbeiterin so vereinbart dass die Miete sofort an den Vermieter überwiesen wird.
Nun habe ich neben etlichen Mängeln noch Speckkäfer in der Wohnung.Habe einen Schädlingsbekämpfer kommen lassen um sich alles anzusehen,daraufhinein Angebot zur Bekämpfung bekommen. 238 euro .Da mein Vermieter sich um nix kümmert und nach mehrerem Ermahnen nicht reagiert..wie immer...wollte ich die Miete sofort kürzen(Kaltmiete sind 300 euro) ,dann natürlich den Kammerjäger zahlen.Ich muss dann noch alle Fugen und Löcher verschliessen was auch wieder Geld kostet,daher wollte ich 100% kürzen.Habe dann mit der Sachbearbeiterin gesprochen,diese meinte sie würde mir dann die Miete wieder normal überweisen.Jetzt ist Geld gekommen aber die Miete ist trotzdem überwiesen worden.In einem Telefonat hat sie mir dann heute morgen gesagt dass es nicht möglich wäre das Geld mir zu überweisen.Ich weiss aber dass bei solchen Fällen eine sofortige Mietminderung möglich ist und dass auch der Kammerjäger sofort gerufen werden kann.
Habe Montag ein Gespräch beim Mieterhilfe Verein.Habe Angst dass der Vermieter wieder jede Frist verstreichen lässt und so habe ich kein Druckmittel oder die Möglichkeit die Situation zu ändern,weil ich über das Geld ja garnicht verfügen kann.
Ist das alles so korrekt? Muss ich das so hinnehmen??
LG
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  #2  
Alt 29.04.2011, 18:30
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von snoozles Beitrag anzeigen
Habe es mit meiner Sachbearbeiterin so vereinbart dass die Miete sofort an den Vermieter überwiesen wird.
Dafür wirst du eine Abtretungerklärung unterschrieben haben. Die musst du natürlich erst widerrufen bevor man dir die Miete überweisen kann. Was allerdings wohl auch nicht gemacht wird, wenn du die Miete sowieso nicht bezahlen willst.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 29.04.2011, 18:50
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hmm,aber gut zu wissen dass ich die Abtretungserklärung widerrufen kann...aber Mietminderung mache ich doch um das Geld für die Wohnung zu investieren...ist doch keine Zweckentfremdung???
Und umziehen kann ich nicht so einfach.Wenn ich auf den Vermieter warte bin ich vorher wohl schon verschimmelt!
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  #4  
Alt 29.04.2011, 19:00
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Investitionen in die Wohnung sind Sache des Vermieters. Von daher wird das aus Sicht des Jobcenters sehr wohl eine Zweckentfremdung sein.
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  #5  
Alt 29.04.2011, 22:47
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Zudem ist in so einem Fall eine 100%-Kürzung der Miete meinem Erachten nach nicht rechtmäßig. Ich denke mehr als 30% dürfte da nicht gekürzt werden.

Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass Mietkürzungen auf ein Sparkonto angelegt werden müssen, falls der Vermieter seiner Pflicht nachkommt und die Miete in voller Höhe nachzuzahlen ist.

Und das Jobcenter zahlt dir sicherlich keine Miete, wenn du diese nicht an den Vermieter weiterleitest, sondern für eine Renovierung verwendest. Denn dann würde dir das Jobcenter ja Renovierungskosten zahlen, was aber extra beantragt werden müsste.
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  #6  
Alt 29.04.2011, 22:51
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Renovierungskosten für eine Mietwohnung? Soweit nicht als Bagatellklausel im Mietvertrag enthalten, sind Renovierungskosten Sache des Vermieters. Und hier geht es noch nichtmal um eine Renovierung, sondern um Schädlingsbefall.

Turtle
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  #7  
Alt 29.04.2011, 23:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Außerdem wäre erstmal zu klären, wer an dem Schädlingsbefall Schuld hat. Speckkäfer ziehen sich nach Aas und Essensresten, gern auch nach Leckerlies für Hunde (Pansen, Schweineohren...).

Turtle
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  #8  
Alt 30.04.2011, 06:38
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wie schon gesagt war der Kammerjäger da...zudem hat er einige Exemplare mitgenommen und im Labor untersuchen lassen.Die Käfer sind nicht von mir eingeschleppt worden,sondern sind schon vorher in der Wohnung gewesen. Das kann ich also beweisen.
Die Käfer sind unter dem Dielenboden eingenistet,mittlerweile habe ich aber schon welche in Nahrungsmitteln und in Teppichen gefunden..den Kleinen lasse ich nicht mehr in seinem Zimmer schlafen weil dort die meisten sind und sie auch ins Bett /Matratze gehen!
Zur Mietminderung:Die Bewertung von Wohnungsmängeln im Mietrecht

Für den Widerruf der Abtretung von der Miete ..gibt es da vielleicht ein Musterschreiben ??
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  #9  
Alt 30.04.2011, 08:13
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Für den Widerruf müsste ein kurzes, formloses Schreiben reichen.


Ich denke allerdings, du wirfst hier 2 Sachen durcheinander. Eine Mietminderung dient nicht dazu, Reparaturen oder Schädlingsbekämpfung zu finanzieren. Minderst du die Miete, wirst du entsprechend auch nur gekürzte KdU vom Jobcenter bekommen. Deine Idee, dieses einbehaltene Geld wieder in die Wohnung zu investierenwürde bedeuten, dass das JC Kosten übernimmt, für die eigendlich der Vermieter aufkommen muss.


Du schreibst, dass sich dein Vermieter auch nach mehreren Ermahnungen nicht gekümmert hat - hast du das schriftlich oder mündlich gemacht? Du musst dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, erst dann kannst du mindern. Ebenso verhält es sich mit dem Kammerjäger. Lässt du ihn jetzt auf eigene Faust kommen, wirst du wahrscheinlich selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Ich wage zu bezweifeln, dass Speckkäfer eine sofortige Bestellung des Kammerjägers rechtfertigen.


Es ist gut, dass du Montag den Termin hast, das wird schon.


Aber abgesehen davon, solltest du dich beim Kammerjäger nochmal über die Erfolgsaussichten einer Bekämpfung erkundigen. Wenn die Viecher schon lange munter unter den Dielen und hinter den Leisten leben, dürfte es mit einmal sprühen auch nicht unbedingt getan sein.
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  #10  
Alt 30.04.2011, 08:13
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Beiträge: 509
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Selbst wenn Du die Miete kürzt, wirst Du kein Geld für Schädlingsbekämpfer und Renovierung haben, da dann vom Jobcenter nur die geminderte Miete überwiesen werden dürfte.
Du bekommst die Miete, die Du Deinem Vermieter weiterleitest (oder die direkt vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt wird). Bei Mietminderung würde ich immer davon ausgehen, dass das Jobcenter nur den geminderten Mietbetrag übernimmt.
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