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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, habe eine Wohnung und das Darlehen für die Kaution von der Arge bekommen und zahle monatl. 50€ zurück. Ich bin ab Juni wieder berufstätig und kann dann mehr als 50€ zurückzahlen. Geht das, dass man auch mehr zurückzahlt? Müsste ja eigentlich im Interesse der Arge sein das Geld wieder schneller zurückzubekommen. Bisher ist es ja so, dass von meinem ALG2 einfach 50€ einbehalten werden. Wie ist es dann wenn ich ab Juni kein ALG2 mehr bekomme? Muss ich dann das Geld direkt an die Arge überweisen? Reicht es wenn ich mir telefonisch die Bankverbindung beschaffe oder muss ich einen Termin beim SB ausmachen? Danke... |
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#2
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| Mal so blöd gefragt, aber warum rufst du nicht schlicht und einfach mal an? Oder gehst vorbei. Ich denke bei so einem Anliegen ist das schnellste Weg, zu mal die Rückzahlung dann ja ohnehin geändert werden muss wenn kein ALG2 mehr bezogen wird. Es kann aber auch sein, dass man die Restsumme von der letzten ALG2 Zahlung abzieht. Schon deshalb würde ich an deiner Stelle da mal hingehen und fragen. |
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#3
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| Kann mir bitte jemand mal noch eine Antwort geben, der sich damit auskennt? Weiß noch nicht wer mein SB ist und vielleicht könnt hr mir ja meine Frage beantworten damit ich weiß was ich machen muss. Danke... |
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#4
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| Rückzahlung erfolgt vermutlich nicht an die ARGE. Wende Dich an die ARGE, die sollte in der Lage sein, Dir genau zu antworten. |
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#5
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| Es kann sein, dass du die Zahlung an den sogenannten Forderungseinzug machen musst (also selbst überweisen). Würde aber auch lieber mal nachfragen und dich vorab informieren.
__________________ ~Alle Angaben ohne Gewähr!~ |
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