Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.03.2010, 12:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 27
Standard Darlehensrückzahlung für Kaution

Hallo,

habe eine Wohnung und das Darlehen für die Kaution von der Arge bekommen und zahle monatl. 50€ zurück.
Ich bin ab Juni wieder berufstätig und kann dann mehr als 50€ zurückzahlen.
Geht das, dass man auch mehr zurückzahlt? Müsste ja eigentlich im Interesse der Arge sein das Geld wieder schneller zurückzubekommen.

Bisher ist es ja so, dass von meinem ALG2 einfach 50€ einbehalten werden. Wie ist es dann wenn ich ab Juni kein ALG2 mehr bekomme?
Muss ich dann das Geld direkt an die Arge überweisen?

Reicht es wenn ich mir telefonisch die Bankverbindung beschaffe oder muss ich einen Termin beim SB ausmachen?

Danke...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.03.2010, 12:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 22
Standard

Mal so blöd gefragt, aber warum rufst du nicht schlicht und einfach mal an? Oder gehst vorbei. Ich denke bei so einem Anliegen ist das schnellste Weg, zu mal die Rückzahlung dann ja ohnehin geändert werden muss wenn kein ALG2 mehr bezogen wird.

Es kann aber auch sein, dass man die Restsumme von der letzten ALG2 Zahlung abzieht. Schon deshalb würde ich an deiner Stelle da mal hingehen und fragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.03.2010, 19:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 27
Standard

Kann mir bitte jemand mal noch eine Antwort geben, der sich damit auskennt?
Weiß noch nicht wer mein SB ist und vielleicht könnt hr mir ja meine Frage beantworten damit ich weiß was ich machen muss.

Danke...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.03.2010, 19:35
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Rückzahlung erfolgt vermutlich nicht an die ARGE. Wende Dich an die ARGE, die sollte in der Lage sein, Dir genau zu antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.03.2010, 20:07
Benutzerbild von ND86
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 57
Standard

Es kann sein, dass du die Zahlung an den sogenannten Forderungseinzug machen musst (also selbst überweisen). Würde aber auch lieber mal nachfragen und dich vorab informieren.
__________________
~Alle Angaben ohne Gewähr!~
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wird der Umzug und die Kaution gezahlt? Mel1505 Kosten der Unterkunft 5 13.05.2009 14:23
Vom Ausland zurück, Hilfe für Kaution & Wohnung- Hartz4 Jessie Hartz IV 4 - ALG II 2 0 13.04.2009 17:43
Umzug & Kaution. Wichtig !!! Pumababy1988 Kosten der Unterkunft 8 04.04.2009 19:46
Keine Möglichkeit Kaution zu bezahlen Samy Nichts-zum-Thema 7 29.03.2009 18:58
Umzug und Kaution swordfish Kosten der Unterkunft 1 10.02.2009 14:04


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0