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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, Am 01.03.2011 habe ich eine Weiterbildung angefangen und habe auch noch einen 400,00 Euro Job angenommen. Das Job Center forderte mich auf Wohngeld für meinen 2,5 Jahre alten Sohn zu stellen. Wohngeld wurde bewilligt und wird mir nun von Harzt 4 abgezogen, obwohl auf dem Bescheid von der Wohngeldstelle steht, dass (Zitat vom Bescheid: "Hinweis: Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen (§ 40 WoGG)" Ist nun das Wohngeld Einkommen von meinem Sohn oder doch kein Einkommen? Wer kann mir helfen? |
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#2
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| Wahrscheinlich wird dir nicht das Wohngeld abgezogen, sondern das den Bedarf deines Kindes übersteigende Kindergeld.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Kannst du die Berechnung des Amtes mal abschreiben oder einstellen (anonymisiert)? Turtle |
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#4
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| Text Gesamt Erwachsener Kind 12 Kind 2 Regelleistung 359,00 0 0 359,00 Regelleistung 0 251,00 215,00 466,00 Mehrbedarf 129,00 0 0 129,00 Unterkunft 194,25 194,25 194,25 582,75 --------------------------------------------------- Gesamt: 1.536,75 682,25 445,25 409,25 Netto-Einkommen 400,00 0 0 - Freibetrag 160,00 0 0 ---------- Erwerbseinkommen 240,00 0 0 Kindergeld 368,00 0 184,00 184,00 Unterhalt 167,11 0 0 167,11 Einkommen Wohngeld 131,00 0 0 131,00 --------------------------------------------------- Gesamt:906,11 240,00 184,00 482,11 __________________________________________________ _______________ Verteilung Bedarf 1536,75 682,25 445,25 409,25 Verteilung Einkommen 906,11 226,24 270,62 409,25 __________________________________________________ _______________ Leistung ohne Unterkunft 954,00 488,00 251,00 215,00 Verteilung Einkommen 906,11 226,24 270,62 409,25 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 261,76 261,76 0 0 Einkommensüberhang 213,87 0 19,62 194,25 Kosten Unterkunft 582,75 194,25 194,25 194,25 Einkommensüberhang 213,87 0 19,62 194,25 zustehende Kosten Unterkunft 368,88 194,25 174,63 0 Gesamt Leistung 261,76 Kosten Unterkunft 368,88 630,64 Gesamt |
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#5
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| Jo. Das zweite Kind hat einen Bedarf von 409,25 Euro und 482,11 Euro Einkommen. Und damit ist halt ein Teil seines Kindergeldes bei dir anzurechnen. Wird sich eh bald ändern. Mit der Gesetzesänderung gibt es das Kinderwohngeld nicht mehr. Dann darf Wohngeld nur gewährt werden, wenn alle Mitglieder der BG dadurch aus dem ALG 2 fallen. Turtle |
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#6
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| Danke für deine Auskunft. Das hat mir sehr geholfen! Schönes Wochenende! |
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| Stichworte |
| kinderwohngeld, wohngeld |
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