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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 12.03.2011, 16:47
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Registriert seit: 12.03.2011
Beiträge: 3
Frage Darf Wohngeld für Kinder von Hartz 4 abgezogen werden?

Hallo zusammen,

Am 01.03.2011 habe ich eine Weiterbildung angefangen und habe auch noch einen 400,00 Euro Job angenommen. Das Job Center forderte mich auf Wohngeld für meinen 2,5 Jahre alten Sohn zu stellen.

Wohngeld wurde bewilligt und wird mir nun von Harzt 4 abgezogen, obwohl auf dem Bescheid von der Wohngeldstelle steht, dass (Zitat vom Bescheid:

"Hinweis: Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen (§ 40 WoGG)"

Ist nun das Wohngeld Einkommen von meinem Sohn oder doch kein Einkommen? Wer kann mir helfen?
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  #2  
Alt 12.03.2011, 17:20
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Wahrscheinlich wird dir nicht das Wohngeld abgezogen, sondern das den Bedarf deines Kindes übersteigende Kindergeld.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 12.03.2011, 17:20
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Kannst du die Berechnung des Amtes mal abschreiben oder einstellen (anonymisiert)?

Turtle
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  #4  
Alt 12.03.2011, 21:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2011
Beiträge: 3
Frage Berechnung vom Amt

Text Gesamt Erwachsener Kind 12 Kind 2

Regelleistung 359,00 0 0
359,00
Regelleistung 0 251,00 215,00
466,00
Mehrbedarf 129,00 0 0
129,00
Unterkunft 194,25 194,25 194,25
582,75 ---------------------------------------------------
Gesamt: 1.536,75 682,25 445,25 409,25

Netto-Einkommen 400,00 0 0
- Freibetrag 160,00 0 0
----------
Erwerbseinkommen 240,00 0 0

Kindergeld 368,00 0 184,00 184,00

Unterhalt 167,11 0 0 167,11

Einkommen
Wohngeld 131,00 0 0 131,00
---------------------------------------------------
Gesamt:906,11 240,00 184,00 482,11


__________________________________________________ _______________
Verteilung Bedarf
1536,75 682,25 445,25 409,25
Verteilung Einkommen
906,11 226,24 270,62 409,25
__________________________________________________ _______________
Leistung ohne Unterkunft
954,00 488,00 251,00 215,00
Verteilung Einkommen
906,11 226,24 270,62 409,25
Bedarf nach Einkommensberücksichtigung
261,76 261,76 0 0
Einkommensüberhang
213,87 0 19,62 194,25



Kosten Unterkunft
582,75 194,25 194,25 194,25
Einkommensüberhang
213,87 0 19,62 194,25
zustehende Kosten Unterkunft
368,88 194,25 174,63 0


Gesamt Leistung 261,76
Kosten Unterkunft 368,88
630,64 Gesamt
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  #5  
Alt 12.03.2011, 21:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Jo. Das zweite Kind hat einen Bedarf von 409,25 Euro und 482,11 Euro Einkommen.

Und damit ist halt ein Teil seines Kindergeldes bei dir anzurechnen.

Wird sich eh bald ändern. Mit der Gesetzesänderung gibt es das Kinderwohngeld nicht mehr. Dann darf Wohngeld nur gewährt werden, wenn alle Mitglieder der BG dadurch aus dem ALG 2 fallen.

Turtle
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  #6  
Alt 13.03.2011, 11:06
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Registriert seit: 12.03.2011
Beiträge: 3
Daumen hoch Danke

Danke für deine Auskunft. Das hat mir sehr geholfen!
Schönes Wochenende!
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kinderwohngeld, wohngeld

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