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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 28.09.2009, 11:11
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Standard Darf ich in Eigentum vom Kindsvater ziehen?

Ich hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt für meine Frage - sie ist lediglich eine Überlegung und ich habe keine Ahnung ob sie überhaupt legitim ist.

Der Vater von meinem Kind wohnt ein paar Ortschaften weiter in seinem 3 Familienhaus. Zwei der Wohnungen sind noch vermietet und er bewohnt 2 Zimmer unterm Dach.
Ich habe einen 3Jährigen Sohn und eine 3 Monate alte Tochter und lebe momentan von ALG II / Kindergeld und Unterhalt.
Die eine Wohnung in dem Haus würde nun frei werden.
Darf ich diese denn als ALG II Empfänger beziehen? Sie würde im Rahmen der Vorlagen liegen (im Gegensatz zu der Wohnung jetzt) und an sich wären wir keine Bedarfsgemeinschaft. Er hätte oben weiterhin die 2 Zimmer und ich die 3,5 eine Etage tiefer.

Das alles ist nur eine Zeitfrage wenn ich das so sagen darf denn ab Juli 10 gehe ich wieder arbeiten und kann somit die Miete selbst tragen. Er hat momentan nicht die finanziellen Möglichkeiten die Wohnungen umzubauen und uns komplett mitzufinanzieren ohne meine Mithilfe und ich würde gerne noch das eine Jahr bei der Kleinen bleiben.Ab Juli ist dann auch die Oma in der Gegend und fungiert als Tagesmutter für die Kleine - somit wäre der Zeitpunkt perfekt. Sollte unser Vorhaben so nicht umsetzbar sein könnte ich eben erst auf August kündigen. Ein Beinbruch wäre es nicht aber eben angenehmer als jetzt noch ein dreiviertel Jahr zu pendeln.
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  #2  
Alt 28.09.2009, 11:30
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Zitat:
Zitat von Piercerin Beitrag anzeigen
und an sich wären wir keine Bedarfsgemeinschaft.
Diese Ausdrucksweise irritiert mich ungemein. Das ist der Ersatz für eigentlich und verleitet zu der Frage "und was ist uneigentlich?".

Zitat:
Ein Beinbruch wäre es nicht aber eben angenehmer als jetzt noch ein dreiviertel Jahr zu pendeln.
Wohin pendelst du denn? Ich denke, du bist noch in Elternzeit?
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  #3  
Alt 28.09.2009, 12:06
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An sich wären wir (noch) keine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass er für sich einkauft und ich für uns.Klar isst man mal zusammen aber das macht er eh meistens allein daheim weil er Schichtet und somit zu den Essenszeiten garnicht anwesend ist . Jeder bezahlt seine Kosten wie bisher auch nur müssen wir nicht immer 15km hin und her.
Zusammenziehen können wir erst dann wenn ich wieder arbeiten gehe ergo wird auch erst dann umgebaut.
Wir sind jetzt auch täglich zusammen - nur schläft er unter der Woche zu Hause damit er schneller bei der Arbeit ist.
Somit wäre das hin und her pendeln (zu seiner Tochter) nicht mehr nötig.
Es wär schlichtweg einfacher und Benzin wär gespart bei 30km weniger am Tag.
Die Wohnung in der ich jetzt wohne liegt 70 Euro über dem was ich haben darf somit zahle ich anteilig das was drüber liegt. Dort wäre ich genau im Rahmen - was auch wieder Stressersparnis bedeutet.

Ich möchte eben wissen ob ich jetzt schon dort einziehen darf oder ob ich bis August warten muss.
Zu der Frage die im Raum schwebt: Nein wir können es uns nicht leisten trotz der 2 abgeschlossenen Wohnungen das ganze als Bedarfsgemeinschaft geltend zu machen sonst würden wir nicht so ein hin und her veranstalten.
Ich möchte einfach meine Kinder bei ihrem Vater/Stiefvater haben und wissen ob das geht. Wenns nicht geht und ich damit gegen eine Regelung verstosse sagt es mir dann muss ich eben warten.
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  #4  
Alt 28.09.2009, 12:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Piercerin Beitrag anzeigen
An sich wären wir (noch) keine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass er für sich einkauft und ich für uns.Klar isst man mal zusammen aber das macht er eh meistens allein daheim weil er Schichtet und somit zu den Essenszeiten garnicht anwesend ist . Jeder bezahlt seine Kosten wie bisher auch nur müssen wir nicht immer 15km hin und her.
Zusammenziehen können wir erst dann wenn ich wieder arbeiten gehe ergo wird auch erst dann umgebaut.
Wir sind jetzt auch täglich zusammen - nur schläft er unter der Woche zu Hause damit er schneller bei der Arbeit ist.
Somit wäre das hin und her pendeln (zu seiner Tochter) nicht mehr nötig.
Es wär schlichtweg einfacher und Benzin wär gespart bei 30km weniger am Tag.
Und die Miete für die Wohnung in seinem Mehrfamilienhaus wird ihm dann auch noch bezahlt. Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter bei der Arge so dämlich sind, euer Kostensparmodell zu finanzieren.
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  #5  
Alt 28.09.2009, 12:38
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und die Miete für die Wohnung in seinem Mehrfamilienhaus wird ihm dann auch noch bezahlt. Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter bei der Arge so dämlich sind, euer Kostensparmodell zu finanzieren.
Nur nicht aufregen.

Es ist doch völlig normal in Deutschland daß die Kindesmutter mit ihren Kindern von Sozialgeld lebt und der Papa wenige Kilometer weiter in seinem Dreifamilienhaus wo er zwei Wohnungen vermietet hat.

Da ist es doch nur naheliegend diese unsinnige Entfernung auch noch zu beseitigen denn schließlich, so die Vorstellungen der TE wäre man dann ja auch noch immer nicht eine Bedarfsgemeinschaft und

Zitat:
Zusammenziehen können wir erst dann wenn ich wieder arbeiten gehe
weil ja nur dann keine Aussicht mehr besteht Sozialgelder abzufassen.
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  #6  
Alt 28.09.2009, 12:49
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Nur nicht aufregen.

Es ist doch völlig normal in Deutschland daß die Kindesmutter mit ihren Kindern von Sozialgeld lebt und der Papa wenige Kilometer weiter in seinem Dreifamilienhaus wo er zwei Wohnungen vermietet hat.

Da ist es doch nur naheliegend diese unsinnige Entfernung auch noch zu beseitigen denn schließlich, so die Vorstellungen der TE wäre man dann ja auch noch immer nicht eine Bedarfsgemeinschaft und



weil ja nur dann keine Aussicht mehr besteht Sozialgelder abzufassen.
Es ist lediglich ein Gedanke und Deine Ironie kannst Du Dir sparen. Wir hätten ja auch eine 80 jährige einfach auf die Strasse setzen können wegen Eigenbedarf.
Die Gute darf jetzt von Sohnemann aus in ein Heim.
Wenn ich eine normale Frage stelle sollte ich auch normale Antworten erwarten dürfen. Wenn ich jemanden verarschen wöllte, würde ich einfach einen Strohmann dazwischenschalten der mir das dann Untervermietet. Dann würde ich sogar noch den Umzug bezahlt bekommen und und und. Aber alles was ich wollte war eine Antwort auf die Frage ob man das machen darf und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Wenn es nicht legal geht - geht es eben garnicht. Dann müsste ich in Gottes Namen eben noch ne Weile warten.

/edit und nicht jeder der ein Haus besitzt hat Kohle zum abwinken. Er müsste die Wohnung bis August zwischenvermieten um über die Runden zu kommen - es wäre schlichtweg einfacher gewesen. Traurig finde ich hingegen das man hier nicht normal Argumentieren kann sondern direkt süffisant werden muss.
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  #7  
Alt 28.09.2009, 12:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Und warum vermietet das arme Würstchen nicht seine 2-Zimmerwohnung und zieht mit euch in die 3,5-Zimmerwohnung?
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  #8  
Alt 28.09.2009, 14:44
Benutzerbild von Turtle1972
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Traurig finde ich allein das Anspruchsdenken, wie man denn bitte am meisten aus dem Steuerzahler herauspresst.

Andere Väter unterstützen ihre Kinder und deren Mütter und verlangen nicht noch Miete von denen! Was im übrigen sittenwidrig ist, da er EUCH zu UNTERHALT verpflichtet ist!

Schon allein dieses tägliche Pendeln ist doch ein Indiz dafür, dass ihr weiterhin in einer gefestigten Beziehung seid und nur getrennt lebt um abzukassieren. Normal getrennte Paare haben eine Besuchsregelung für das Kind, z. B. alle 2 Wochen am Wochenende usw.

Bevor du dich hier also über andere aufregst: denke du erstmal über deine Haltung gegenüber dem Steuerzahler nach! Für andere Eltern waren die einkommensschmalen Jahre der Elternzeit auch nicht einfach!

Turtle
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  #9  
Alt 28.09.2009, 16:14
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Und warum vermietet das arme Würstchen nicht seine 2-Zimmerwohnung und zieht mit euch in die 3,5-Zimmerwohnung?
Weil 3,5 Zimmer zu klein sind für 2 Erwachsene, ein 3 Jähriger und ein Baby?
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  #10  
Alt 28.09.2009, 16:16
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Ja? Warum? Wer sagt das?

Weisst Du....hier in meinem Landkreis steht einem Kind bis zum 6. Lebensjahr kein eigener Wohnraum zu! Nur mal so am Rande.....
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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