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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ihr lieben, hab da mal ne frage an euch und brauchen euren rat. aber erst kurz zu meiner situation: ich beziehe seit Oktober 2008 hartz4.ich habe vor zum 31.05.2010 nach niedersachsen(wohne jetzt in Mecklenburg-vorpommern) zu ziehen mit meinem sohn (bin alleinerziehend [22jahre alt] und noch bis November im erziehungsurlaub). Habe in NS auch schon eine wohnung gefunden mit 350€ warmmiete. ich will nach NS ziehen weil ich meine chancen dort arbeit zu bekommen größer sehen als hier. darf die arge mir den umzug verbieten ?was sind die folgen wenn ohne genehmigung umziehe? warte auf eure antworten |
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#2
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| Du bekommst höchstens die bisherige Miete und keine Umzugskosten, Kaution etc erstattet. |
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#3
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| Die ARGE darf den Umzug selbstverständlich nicht verbieten. Allerdings tritt beim Umzug ohne Zusicherung die von mpumpe beschriebene Folge ein. Sie sollten gleichwohl versuchen, mit konkreteren Argumenten die Zusicherung zu erhalten. Die vage Vorstellung, dass woanders die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme größer wären, dürfte allerdings nicht ausreichen.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#4
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| Die von mpumpe beschriebene Folge tritt keineswegs ein - die überwiegende Rechtsprechung, meines Wissens auch in Niedersachsen, sagt: Bei Umzug in eine andere Gemeinde ist die dort angemessene Miete die Obergrenze und nicht die bisher gezahlte Miete. Umzugskosten und Kaution aber werden nicht übernommen, da hat er dann mal Recht. siehe dazu http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...=esgb&id=74287 |
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#5
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| Ach Gottchen, Clownfish und sein liebstes Hobby. Alle Hilfsempfänger ziehen um nach Bad Homburg oder nach Garmisch. Einheimische die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können da inzwischen nicht mehr wohnen weil die Mieten und Grundstücke zu teuer sind, nur die Hilfsempfänger die von Steuergeldern leben, da mußt du Clownfisch mal hören wenn du es nicht glaubst. |
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#6
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| s. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#7
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| @mpumpe und @Heinz Hoffmann- ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass die jeweils entscheidenden Richter des Lesens durchaus mächtig sind und sogar den § 22 SGB II kennen. Anscheinend aber kennen sie noch mehr und kommen, trotz des auf den ersten Blick eindeutigen Gesetzestextes, zu einem davon deutlich abweichenden Urteil. Das mag nun dem einen oder anderen nicht in's Weltbild passen, aber wenn man nicht akzeptieren will, dass bei uns nun mal Gerichte über die korrekte Art der Gesetzesinterpretation entscheiden, dann plädiert man automatisch für Zustände, die mit dem Gebot eines Rechtststaates, wie er in unserer Verfassung festgeschrieben ist, nicht mehr übermäßig viel zu tun haben |
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#8
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| Nun, Mama22 wird zu entscheiden haben, wessen Rat sie folgt, denn sie muss ggf. auch die Konsequenzen tragen.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#9
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| Das versteht sich von selbst - wer nicht bereit ist, für sein Recht zu kämpfen, der darf nicht meckern, wenn er untergebuttert wird. |
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#10
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| Tja... nur wenn die ARGE da es so sieht wie wir hier, wirds halt ein langer Kampf für Mama22 beim Sozialagericht.. Gruß Enibas |
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