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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Mir reißt auch langsam der Geduldsfaden. Nochmal: a) man müsste dir gar kein Darlehen zahlen b) Wenn man schon so doof ist, dann MUSS die Behörde das mit 10% monatlich einbehalten. Und dabei ist es scheißegal, ob du das national oder international gut oder schlecht findest, ob du in deiner Wohnung in die Ecke kackst oder nicht, ob du die Wände grün oder pinkfarben pinselst usw. Wenn du hier weiterdiskutieren willst, bis du eine dir genehme Antwort bekommst: das wird nicht funktionieren. a) weil es eine solche Antwort nicht gibt bzw. diese falsch wäre und b) weil ich den Thread zumache, wenn noch weiterhin dieses unsinnige Diskutiere erfolgt. Turtle |
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#12
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| Pardon, aber langsam ist auch meiner Meinung nach genug Käse auf dem Brot. Ich habe mir Deinen ersten Thread mal angeschaut, da sprachst Du von 'Verballern' Deines Vermögens. Ich finde, dieses Geld in eine Mietkaution anzulegen, das dürfte wirklich nicht zuviel verlangt sein, oder? PS. Nimm das Fragezeichen nicht Ernst! Jetzt sollte nämlich Schluss sein! Geändert von WalterWinter (05.11.2011 um 19:11 Uhr) Grund: PS ergänzt |
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#13
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| Danke, mehr als "die ARGE MUSS 10% einbehalten" wäre garnicht notwendig gewesen. Und auch danke für die Forenpflege am Samstag. Hiermit sehe auch ich das Thema als erledigt. Eines muss ich jedoch los werden, verbal in die Ecke scheißen kann ich auch... Muss doch nicht sein, oder? Wenn man präzise Fragen stellt, kann man doch erwarten auch präzise Antworten zu erhalten - Wozu gäbe es sonst das Forum??? Verballern ist ja garnicht notwendig, bewegt sich ja alles im gesetzlichen Soll. Ich schäme mich zutiefst für meine Begriffsstutzigkeit. |
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#14
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| Und das stand bereits in der 2. Antwort!
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| Stichworte |
| kaution, miete, mietkaution, tilgung |
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