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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 12.12.2008, 12:25
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 3
Standard Braucht man Zustimmung der Arge für eine günstigere Wohnung???

Hallo,
vielleicht beantwortet mir jemand die Frage...Ich habe eine Sozialwohnung an der Hand und bewerbe mich darum...brauche ich die zustimmung der Arge wenn diese um die 65 Euro günstiger ist als meine jetzige Wohnung? Sie kostet 198,55 kalt + Betriebskosten 100,00 Euro + Heizkosten 60,51 = rund 368,00 Euro. Meine jetzige kostet 275,20 kalt + Betriebskosten 96,00 + 62,00 Heizkosten = 433,20. Die Mietgrenze liegt bei 2 Personen bei 330 Euro + eben die Heizkosten...Möchte gerne die Papiere heute noch abschicken, aber mein Sachbearbeiter hat ja leider urlaub und die Vertretung äußert sich nicht...kann ich es so riskieren wenn Kaution gesichert ist? Meine jetzige liegt ja über die Grenze..bitte um schnelle Antwort...

Vielen Dank

Lg Jessi81
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  #2  
Alt 12.12.2008, 12:27
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Nur wenn sich die Kosten erhöhen und/ oder Du Umzugskosten, Kaution etc. benötigst, dann baruchst Du auf jeden Fall die Genehmigung, ansonsten nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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