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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 25.03.2009, 16:58
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Pfeil Bitte Um HIlfe Umzug Abgelehnt Dringend

hallo Zusammen

Ich habe vor einen Monat einen Antrag auf Umzug gestellt weil wir jetzt 5 Personen sind meine große Tochter ist 5 Jahre meine 2 Tochter ist 2 Jahre und die Jüngste ist 6 Monate.

Meine 5 Jährige und meine 2 Jährige schlafen zusammen in einem Zimmer, jedoch kann ich die 5 Jährige nicht vor 22uhr ins Bett bringen weil sie sich dann gegenseitig wach halten. Meine große wird dieses Jahr auch noch Eingeschult somit brauch sie auch langsam ein eigenes Zimmer leider habe ich mich in meinen Antrag auf Umzug nur auf den beengten Wohnraum fixziert.Was kann ich jetzt machen damit mir eine 5 Raum Wohnung genemigt wird?

Kann ich die anderen gründe im Wiederspruch mit ein bringen?

Geändert von andi1985 (25.03.2009 um 20:37 Uhr)
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  #2  
Alt 25.03.2009, 17:31
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hallo Zusammen

Ich habe vor einen Monat einen Antrag auf Umzug gestellt weil wir jetzt 5 Personen sind meine große Tochter ist 5 Jahre meine 2 Tochter ist 2 Jahre und die Jüngste ist 6 Monate.

Meine 5 Jährige und meine 2 Jährige schlafen zusammen in einem Zimmer, jedoch kann ich die 5 Jährige nicht vor 22uhr ins Bett bringen weil sie sich dann gegenseitig wach halten. Meine große wird dieses Jahr auch noch Eingeschult somit brauch sie auch langsam ein eigenes Zimmer leider habe ich mich in meinen Antrag auf Umzug nur auf den beengten Wohnraum fixziert.Was kann ich jetzt machen damit mir eine 5 Raum Wohnung genemigt wird?

Kann ich die anderen gründe im Wiederspruch mit ein bringen?

Zitat:
Zietat
 Dies ist dann der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens für 4 Personen 3 Wohnräume mit insgesamt 65qm Wohnfläche (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen.
Da nach Ihren Angaben lediglich nur 55qm insgesamt zur Verfügung stehen, ist auch diese Voraussetzung erfüllt.

wir sind 5 personen unsere wohnung beträgt insgesammt 79,35 quadratmeter
Wohnräume haben wir 4 aber wir kommen nur auf knapp 54 quadratmeter wonfläche
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  #3  
Alt 25.03.2009, 19:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Wie muss ich mir die 4 Zimmer Wohnung vorstellen? Das sind doch die Räume, die nicht Küche, Bad, Flur usw. sind. Also ein Elternschlafzimmer, ein Wohnzimmer und 2 Kinderzimmer.

Wieso müssen denn da die 2 Kinder in einem Zimmer schlafen?

Und das Zitat verstehe ich nicht. Wieviel qm hat denn nun eure Wohnung?

Turtle
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  #4  
Alt 25.03.2009, 19:58
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Hier noch die Begründung zu Ablehnung

Derzeit sind sie mit ausreichendem Wohnraum versorgt.
Die jetzige Wohnung umfasst 4 Räume mit Ingesammt 79,36m² Wohnfläche.

Der vorhandene Wohnraum in der...........Str ist für 5 Personen ausreichend.
Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraum vor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären ihre jetzige Wohnung ist deshalb nicht beengt.

so nun habe ich mal nachgrechnet ich habe 4 Zimmer

Wohnzimmer: 20,5m²
Schlafzimmer: 14,5m²
Kinderzimmer 1: 10,5m²
Kinderzimmer 2: 8,0m²

macht 53,5m² wohnfläche

also liegt doch beengter Wohnraum vor oder nicht?
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  #5  
Alt 25.03.2009, 20:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Heiliges Blättle!

Die Wohnfläche bemisst sich natürlich für die gesamte Wohnung und nicht nur für die Schlaf- und Wohnräume! M. W. n. zählt im Mietrecht sogar der Balkon zu 50% dazu! Ergo habt ihr auch mit ca. 80 qm ausreichend Wohnraum.

Verstehe euer Problem eh nicht, es sind doch 2!!!! Kinderzimmer da! Das Baby schläft bei euch und jeder der 2 anderen Kinder bekommt ein Kinderzimmer. Wo habt ihr denn bitte ein Problem?

Turtle
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  #6  
Alt 25.03.2009, 20:09
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die kleine kann auch nicht auf dauer bei uns schlafen es geht doch um das was die da geschrieben haben es geht einzig allein um die wohnfläche und dazu gehören ja nun nicht bad küche balkon oder flur es geht ja einzig und alein um die zimmer und die ergeben ja nun mal nicht 65m²
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  #7  
Alt 25.03.2009, 20:14
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Zitat:
Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraum vor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären
also ich habe 4 wohnräume und komme nicht auf 65m²
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  #8  
Alt 25.03.2009, 20:21
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Dann könnte ein alleinstehender ALG 2 Empfänger dem ja nur 45 qm² zustehen sich eine Wohnung nehmen.

Wohnzimmer 45 qm²

Bad Diele und Küche gehören demnach nicht zum Wohnraum und wenn Wohnzimmer unter 45qm² ist sie unangemessen..
Stellt sich mir immer wieder die Frage was Menschen machen die ihre Miete selber zahlen müssen.
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  #9  
Alt 25.03.2009, 20:24
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Beiträge: 11
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habe hier noch die neue AV daraus geht unter 7.2 herraus das jedes kind ein eigener wohnraum zusteht

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  #10  
Alt 25.03.2009, 20:28
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Beiträge: 579
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Ich kenne Eltern die geben ihrem Kind einen eigenen Wohnraum indem sie im Wohnzimmer schlafen. Aber das ist Euch nicht zuzumuten?? Verstößt Eurer Meinung gegen das Grundgesetz?
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