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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hallo Zusammen Ich habe vor einen Monat einen Antrag auf Umzug gestellt weil wir jetzt 5 Personen sind meine große Tochter ist 5 Jahre meine 2 Tochter ist 2 Jahre und die Jüngste ist 6 Monate. Meine 5 Jährige und meine 2 Jährige schlafen zusammen in einem Zimmer, jedoch kann ich die 5 Jährige nicht vor 22uhr ins Bett bringen weil sie sich dann gegenseitig wach halten. Meine große wird dieses Jahr auch noch Eingeschult somit brauch sie auch langsam ein eigenes Zimmer leider habe ich mich in meinen Antrag auf Umzug nur auf den beengten Wohnraum fixziert.Was kann ich jetzt machen damit mir eine 5 Raum Wohnung genemigt wird? Kann ich die anderen gründe im Wiederspruch mit ein bringen? Geändert von andi1985 (25.03.2009 um 20:37 Uhr) |
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#2
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| hallo Zusammen Ich habe vor einen Monat einen Antrag auf Umzug gestellt weil wir jetzt 5 Personen sind meine große Tochter ist 5 Jahre meine 2 Tochter ist 2 Jahre und die Jüngste ist 6 Monate. Meine 5 Jährige und meine 2 Jährige schlafen zusammen in einem Zimmer, jedoch kann ich die 5 Jährige nicht vor 22uhr ins Bett bringen weil sie sich dann gegenseitig wach halten. Meine große wird dieses Jahr auch noch Eingeschult somit brauch sie auch langsam ein eigenes Zimmer leider habe ich mich in meinen Antrag auf Umzug nur auf den beengten Wohnraum fixziert.Was kann ich jetzt machen damit mir eine 5 Raum Wohnung genemigt wird? Kann ich die anderen gründe im Wiederspruch mit ein bringen? Zitat:
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#3
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| Wie muss ich mir die 4 Zimmer Wohnung vorstellen? Das sind doch die Räume, die nicht Küche, Bad, Flur usw. sind. Also ein Elternschlafzimmer, ein Wohnzimmer und 2 Kinderzimmer. Wieso müssen denn da die 2 Kinder in einem Zimmer schlafen? Und das Zitat verstehe ich nicht. Wieviel qm hat denn nun eure Wohnung? Turtle |
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#4
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| Hier noch die Begründung zu Ablehnung Derzeit sind sie mit ausreichendem Wohnraum versorgt. Die jetzige Wohnung umfasst 4 Räume mit Ingesammt 79,36m² Wohnfläche. Der vorhandene Wohnraum in der...........Str ist für 5 Personen ausreichend. Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraum vor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären ihre jetzige Wohnung ist deshalb nicht beengt. so nun habe ich mal nachgrechnet ich habe 4 Zimmer Wohnzimmer: 20,5m² Schlafzimmer: 14,5m² Kinderzimmer 1: 10,5m² Kinderzimmer 2: 8,0m² macht 53,5m² wohnfläche also liegt doch beengter Wohnraum vor oder nicht? |
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#5
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| Heiliges Blättle! Die Wohnfläche bemisst sich natürlich für die gesamte Wohnung und nicht nur für die Schlaf- und Wohnräume! M. W. n. zählt im Mietrecht sogar der Balkon zu 50% dazu! Ergo habt ihr auch mit ca. 80 qm ausreichend Wohnraum. Verstehe euer Problem eh nicht, es sind doch 2!!!! Kinderzimmer da! Das Baby schläft bei euch und jeder der 2 anderen Kinder bekommt ein Kinderzimmer. Wo habt ihr denn bitte ein Problem? Turtle |
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#6
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| die kleine kann auch nicht auf dauer bei uns schlafen es geht doch um das was die da geschrieben haben es geht einzig allein um die wohnfläche und dazu gehören ja nun nicht bad küche balkon oder flur es geht ja einzig und alein um die zimmer und die ergeben ja nun mal nicht 65m² |
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#7
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| Zitat:
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#8
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| Dann könnte ein alleinstehender ALG 2 Empfänger dem ja nur 45 qm² zustehen sich eine Wohnung nehmen. Wohnzimmer 45 qm² Bad Diele und Küche gehören demnach nicht zum Wohnraum und wenn Wohnzimmer unter 45qm² ist sie unangemessen.. Stellt sich mir immer wieder die Frage was Menschen machen die ihre Miete selber zahlen müssen. |
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#9
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| habe hier noch die neue AV daraus geht unter 7.2 herraus das jedes kind ein eigener wohnraum zusteht |
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#10
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| Ich kenne Eltern die geben ihrem Kind einen eigenen Wohnraum indem sie im Wohnzimmer schlafen. Aber das ist Euch nicht zuzumuten?? Verstößt Eurer Meinung gegen das Grundgesetz? |
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