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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| wie auch immer ich weiß nicht wie viele PARAGRAFEN DU LAUFEN HAST aber recht ist nun mal recht |
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#22
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| Rechte nur für Leute für Dich und Pflichten nur zu Lasten der Arbeitnehmer?? Du machst es Dir wirklich zu einfach. Wenn die Kassen irgendwann leer sind und keiner mehr den Wahnsinn finanziert was machst Du dann?? |
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#23
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| six400: Also wirklich ... man kann sich nur an den Kopf fassen. Zur Wohnfläche gehören nun mal ALLE Räume der Wohnung, inkl. Flur. Ein bisschen im Netz googeln spuckt ne Menge Seiten zu diesem Thema aus. Wenn das ältere Kind ein eigenes Zimmer braucht (also meine Kinder haben frühestens mit 11-12 Jahren ein eigenes Zimmer gehabt), dann legt man eben die beiden jüngeren in ein Zimmer, basta. Wenn sich wer gegenseitig wach hält, ist das ein Problem der Erziehung. Einzuordnen unter den großen Themenbereich "Kompromisse schließen". Das können schon die Kleinsten, wenn man es ihnen beibringt. Ihr habt kein Zimmerproblem - ihr habt eins mit euren Ansprüchen.
__________________ - Maria - |
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#24
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| lol die av ist vom amt ich denke nicht das die was schreiben was dann nicht stimmen soll das ist die neuste av aus 2009 und die besagt das nun mal hier gerne nochmal In der AV-Wohnen steht folgendes unter 7.2: f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse; hierbei sind die bei Anerkennung eines dringenden Wohnbedarfs im Rahmen der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines als räumlich unzureichend beschriebenen Wohnverhältnisse zu Grunde zu legen. Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen:aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m² Wohnfläche der Wohnung, bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m² Wohnfläche der Wohnung, cc) für 4 und 5 Personen 3 Wohnräume und insgesamt 65 m² Wohnfläche der Wohnung, dd) ab 6 Personen 4 Wohnräume und insgesamt 80 m² Wohnfläche der Wohnung. also nur die wohnräume ich habe 4 wohnräume und ne wohnfläche von 53m² |
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#25
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| Und ich setz noch mal einen drauf: Als meine zwei Geschwister und ich noch klein waren, hatten wir alle drei ein großes Zimmer und das ging für ein paar Jahre wirklich gut. Ich kann auch nur mit dem Kopf schüttteln, vor allem bei der Behauptung, nur die Wohnräume würden zur Wohnfläche der Wohnung zählen. Da musste ich ehrlich gesagt schon etwas lachen, weil ich so etwas vorher noch nie gehört habe. Andi |
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#26
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| HIer mal was zum Thema Wohnfläche: Wikipedia: Wohnfläche
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#27
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| Wenn man nicht weiß, was "in der Regel" heißt, dann ist es arg traurig... 2 Kinderzimmer für 3 Kinder in dem Alter sind AUSREICHEND. Und damit würde ich sagen, ist hier Schluss, denn die Argumentation bringt nun wirklich nichts Neues mehr. Turtle |
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