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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, vor ca. 1 Jahr arbeitete ich als Leiharbeiter in einer von meinem Wohnsitz über 50 km weit entfernten Stadt. Mit meinen nicht mal 1000,00€ - Verdienst im 3-Schichtbetrieb hatte ich zum damaligen Zeitpunkt ca. 250 - 300 € Spritkosten (mit meinem alten Golf2) allein um nur zur Arbeit zu kommen. Öffentliche Verkehrsmittel kamen nicht in Betracht, da ich in einem Dorf wohnte in dem die Anbindung der öffentlichen Verkehrsmittel so sind, dass ich morgens nicht pünktlich zur zur Arbeit und abends nicht mehr heim gekommen wäre. Ich hatte eine Warmmiete von 425,00 € monatlich, etwas über 60,- € Autoversicherung, Telefon 30,-€, Strom 50,- €, ca. 250 - 300€ Spritkosten woraus sich jetzt eigentlich schon erkennen lässt, dass das Geld hinten und vorn nicht reichte. Ab und zu gab es auch noch Ausgaben wie z.B. Autoreparatur u. TÜV. Letztendlich blieben mir so zum leben selbst mal hoch gerechnet 130,00€. Aufgrund dessen beantragte ich Wohngeld und bekam damals 21,-€ -> was nicht weiterhalf. Dieses ließ ich sogar nochmal prüfen. Aber das war wohl o.k. und richtig berechnet. Auf dem Arbeitsamt stellte ich einen Antrag auf Fahrgeldzuschuss, wo man mir sagte, dass es diesen nicht mehr gäbe. Man schickte mich von dort zum HarzIV-Verein und sagte mir ich solle einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen, was ich auch tun wollte. Angekommen bei der SB Fr. xxxxx (Realnamen entfernt) der Kommunalen Arbeitsförderung Achern dachte ich Hilfe zu erhalten, aber sie sagte mir nur: "Sie sind Arbeitnehmer und als solcher ist das Arbeitsamt für sie zuständig. Sie können zwar einen Antrag stellen, aber der hat keine Erfolgsaussichten". Also vertraute ich der "guten" Frau und ging wieder zum Arbeitsamt. Heute weiss ich, dass ich der Frau hätte nicht vertrauen sollen, da es diese Hilfe zum Lebensunterhalt ja gibt und sie mir einfach dreckig ins Gesicht gelogen hat. Da ich aber keinen Antrag stellte weil ich ihr vertraute, konnte ich aber auch rechtlich keinerlei Schritte gegen sie einleiten. Naja, angekommen auf dem Arbeitsamt sagte man mir auch nur wieder das Selbe - "kein Fahrgeldzuschuss". Meiner Frage, was denn wäre wenn ich das Arbeitsverhältnis kündige da ich so nicht überleben kann, entgegnete man mir nur, dass das dann wohl eine 3-monatige Sperre nach sich ziehen würde. Also blieb mir nichts, als dieses mich ruinierende Arbeitsverhältnis fortzuführen. Ich konnte die Miete nicht mehr komplett zahlen, nur um zu überleben und mein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und machte somit Mietschulden was die Kündigung meiner Wohnung seitens des Vermieters zur Folge hatte. Da verstehe ich ihn natürlich. Aber was sollte ich tun um zu überleben - kriminell werden ? Das Arbeitsverhältnis verlor ich dann mit Beginn der Rezession zuguterletzt auch noch. Wohnung weg, mein ganzes Hab und Gut (Wohnungseinrichtung) Arbeit weg für die ich mich in den persönlichen Ruin trieb - ich war am Ende. Nachdem ich eine Weile bei Bekannten unterkam zog ich letztendlich in ein Hotel, wo ich ein ca. 10 qm großes Zimmer anmieten konnte mit einem 3 qm großen Bad. Küche oder eine andere Kochgelegenheit habe ich nicht. Dort lebe ich jetzt schon 8 Monate und ich habe es satt, denn eine Knastzelle ist größer. Ich denke das es über einen langen Zeitraum von 8 Monaten unter die Kategorie "UNZUMUTBAR" fällt. Eine Wohnung anmieten, welche ich letztendlich von meinen 620,-€ ALGI auch nicht bezahlen konnte, lag mir jedoch fern. Jetzt bin ich HarzIV-Empfänger geworden, denn ein Zeitarbeitsverhältnis mit dem ich letztendlich nicht mal mein Lebensunterhalt decken kann, werde ich nicht mehr beginnen. Das ist eine Konsequenz die ich aus meiner Geschichte zog, denn jeder HarzIV-Empfänger hat mehr zum Leben, als ich damals als Leiharbeiter im 3-Schichtsystem. In Achern wo ich lebe bekommt man 233,-€ Kaltmiete für eine max. 45 qm große Wohnung. Ich suche nun schon fast ein Jahr nach einer Wohnung, welche im bezahlbarem Rahmen liegt und weiß daher auch, dass ein Kaltmietesatz von 233,-€ zur heutigen Zeit mehr als unrealistisch ist. Für dieses Geld gibt es keine Wohnungen. Jetzt fand ich in einer Annonce eine 1Zi-Wohnung (299,-€ WM) in einem 6km weiter entfernten Ort und ich dachte die wäre über den HarzIV-Verein bezahlbar. Bei einem Anruf bei meinem zuständigen Sachbearbeiter, um Vorabinfos einzuholen erzählte mir dieser jedoch, dass der Kaltmietesatz für diese Ortschaft nur 217,50 € beträgt. Somit ist diese Wohnung auch wieder nicht im Rahmen. Ich habe die Schnauze voll und möchte eigentlich nur wieder ein normales Leben mit Wohnung und ohne Hotel. Aber mit diesen unzeitgemäßen Kaltmietesätzen ist abzusehen, dass ich im Rentenalter noch immer im Hotel sitzen werde, wenn sich nicht ein vernünftiges Arbeitsverhältnis ergibt. Dies ist aber im Moment bei unserer Wirtschaftslage auch nicht demnächst abzusehen und mehr als bewerben kann ich mich nicht, was ich aber gewissenhaft tue !! Nun meine Frage: AN WEN KANN ICH MICH WENDEN, WENN ICH DIESE UNZEITGEMÄSSEN KALTMIETESÄTZE ÜBERPRÜFEN LASSEN MÖCHTE ? Wäre das Sozialgericht der richtige Ansprechpartner oder überspringe ich damit einen Rechtsweg ? Es gilt ja auch Rechtswege einzuhalten, oder ? Mein SB des HarzIV - Vereins sagte mir dass ich gegen meinen Bescheid in Form eines Widerspruchs angehen kann. In meinem Bescheid werden mir die Kosten für das Hotelzimmer aber bewilligt, was sollte ich denn da also anfechten ?? Das Leben in dem kleinen Hotelzimmer und ohne Kochgelegenheit ist aber nicht zumutbar. Ich habe weder eine Lagerungsmöglichkeit für Lebensmittel, noch die Gelegenheit zu kochen und eine Waschmaschine waschen kostet mich auch 5,-€. Ich brauche unbedingt eine Wohnung und die ist mit 217,-€ Kaltmietesatz nicht zu finden. Auch ein Wohnberechtigungsschein hilft anscheinend nicht weiter. ICH BITTE INSTÄNDIG UM HILFE UND BEDANKE MICH IM VORAUS FÜR ALLE HILFEBETEILIGUNGEN. LG Andy Geändert von Mandy (15.12.2009 um 12:19 Uhr) |
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#2
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| Du müsstest im Prinzip ohne Genehmigung des Amtes eine Wohnung anmieten und dann gegen die nicht vollständige Übernahme der Mietkosten in Widerspruch und Klage gehen. Turtle |
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#3
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| Ich bin von der ARGE darauf hingewiesen worden, einen Mietvertrag nicht unterschreiben zu dürfen, ohne dass die ARGE diesen abgecheckt hat und das Ding abgesegnet hat. Von dem her kann ich doch deinen Ratschlag nicht beherzigen, ohne dass sich riesengroße Probleme auftun werden (Übernahme der Kaution, der [vollen] Miete etc. ), oder ? Im ersten Monat wäre das sehr schlecht in einem neuen Mietverhältnis und im schlechtesten Fall würde ich von dem Vermieter doch sofort die Kündigung erhalten, womit ich am Punkt bin, an dem ich jetzt schon bin, aber evtl. hätte ich noch Mietschulden dazu. Aber angenommen ich würde so eine unangemessene Miete einfach so anmieten, dann könnte doch die ARGE von mir verlangen, innerhalb von 6 Monaten eine angemessene Wohnung zu finden oder andernfalls die Mehrkosten selbst zu tragen. Das Mehrkosten nicht zu finanzieren sind, stellte ich in meinem 2monatigem ALG II - Bezug schon fest. Hin- & Herziehen wie ein Zigeuner ist auch nicht in meinem Interesse. Gibt es keine Möglichkeit von der ARGE die Vermittlung eines Sozialwohnraumes zu fordern, wenn man geraume Zeit in einer unzumutbaren Unterkunft lebt und die Kaltmietesätze wirklich unzeitgemäß sind ? (Gibt es denn eine Definition wann ein Wohnraum unzumutbar ist [Raumgröße oder Ähnliches])? Kann ich denn auf Grund der nicht bestehenden Möglichkeit mir wenigstens ab und zu mal eine warme Mahlzeit selbst günstig zubereiten zu können (eine warme Mahlzeit brauch doch jeder Mensch hin und wieder mal - gerade im Winter), einen von vorn herein erfolgreichen Antrag hinsichtlich Verpflegungskostenmehraufwand stellen ? Noch eine letzte Frage: Im persönlichen Interesse und im Sinne der hilfebedürftigen Allgemeinheit möchte ich fragen ob es eine Möglichkeit gibt, gegen diese unzeitgemäßen und unrealistischen Kaltmietesätze vorzugehen und wenn ja, welche Schrittfolge muss ich bei den Rechtswegen beachten und einhalten ? Dankeschön für jede Hilfe im Voraus - Andy |
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#4
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| Dein Problem ist es aber doch, dass du gar keine Wohnung findest, die die ARGE abzeichnen würde, oder? Ergo wirst du vorlegen können, was du willst: man wird es nicht absegnen. Und genau damit bist du nicht einverstanden, weil du auf dem Standpunkt stehst: "Das, was das Amt als Maximalmiete betrachtet, dafür gibt es überhaupt nichts auf dem Wohnungsmarkt." Wohnungen über den sozialen Wohnungsbau kannst du dir ja mit Wohnberechtigungsschein selbst suchen, da wird sich die ARGE wohl eher nicht einmischen. Es ist auch immer schlecht, aus der Ferne zu beurteilen, ob die ARGE wirklich mit den Mietgrenzen so schief liegt oder ob es doch Wohnraum gibt. Wenn du dir daher 100%ig sicher bist, dass die Mietgrenzen absolut hirnrissig sind, bleibt dir wirklich nur übrig, eine Wohnung anzumieten, die du für angemessen hältst, weil sie im unteren Mietniveau deines Ortes liegt und dann die Übernahme der vollen Miete (also das, was man nicht anerkennen wird) per Widerspruch und Klage (im Eilfall per einstweiliger Anordnung) durchzufechten. Einen anderen Weg sehe ich da nicht. Turtle |
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#5
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| Kannst du mir bitte evtl. sagen was ein in Deutschland durchschnittlicher Kaltmietesatz ist, um es mit dem hier vor Ort - Kurgegend im Schwarzwald - (217,-€ bei 45qm) vergleichen zu können und mir selbst ein klareres Bild machen zu können. Und gibt es eine Definition, wann Wohnraum unzumutbar (über längeren Zeitraum) wäre bzw. ist ? |
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#6
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| Es gibt keinen durchschnittlichen Satz für Deutschland, außerdem wäre das egal, weil es nunmal auf die regionalen Besonderheiten, d. h. den regionalen Wohnungsmarkt ankommt. Wie das aussieht, danach kannst du doch sicherlich im Internet forschen, wenn du Mietspiegel + Wohnort oder so eingibst. Bzgl. unzumutbarem Wohnraum gibt es keine feste Definition. Das kann eben zu kleine Wohnung, Wohnraum, der gar kein Wohnraum ist (Keller), unzureichende sanitäre Anlagen, unzureichende Beheizbarkeit etc. sein. Übrigens, hier noch ein Urteil, dass sich sowohl mit unzumutbarem Wohnraum als auch mit der Zusicherung zum Umzug VOR Bezug einer Wohnung beschäftigt. Hier wurde im Ausnahmefall bereits vor Umzug eine Entscheidung getroffen zur Zusicherung. Ggf. kannst du sol einen Fall bei dir ja auch nachweisen: Hartz IV - Urteile und Entscheidungen: Erforderlichkeit des Umzuges; vorläufige Zusicherung Turtle |
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#7
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| Danke dir turtle - bist der Beste !! dieses Urteil ist genau das was ich brauchte und etwas worauf ich mich absolut beziehen kann. ![]() ![]() |
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#8
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| "Die Beste" bitte. Darauf bestehe ich !Turtle |
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