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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 20.09.2009, 11:42
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Beiträge: 1
Standard Bewerbungsgespräche in anderen Städten! Fragen zum Umzug....

Hallo,

ich versuche mal meine derzeitige Situation verständlich zu gliedern.

1. Arbeitslos seit dem 1 September 09 (ALG-2, da vorher schulische Ausbildung die ich selbst finanziert habe)
2. Bin ein Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer (28 Jahre alt)
3. Hier in meiner Gegend ist sehr wenig an Stellenangeboten zu finden
4. Habe mich in anderen Städten beworben, und auch prompt Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bekommen.
5. Habe keinerlei Geld für Umzug und Kaution


Mich würde folgendes interessieren:

1. Unterschreibe ich zuerst den Arbeitsvertrag oder beantragt man zuerst den Umzug/Mietkaution/1 Monatsmiete in der neuen Stadt?
bzw, was kann man überhaupt alles beantragen? Wie funktioniert es, und wie lange dauert in der Regel die Bewilligung/Ablehnung?

2. Wie kann man im ersten Monat leben, da im ersten Monat ja noch kein Geld vom Arbeitgeber zur verfügung steht?

2. Bei eventueller Zusage des Arbeitgebers: Ich könnte in der Stadt kurzfristig bei einem Freund wohnen. Also noch bevor ich die Wohnung in der alten Stadt aufgelöst habe (3 Monate Kündigungsfrist) könnte ich in der neuen anfangen zu Arbeiten. Könnte es hier zu komplikationen mit dem Arbeitsamt kommen? Auch oder vorallem auf die Finanzierung des Umzugs gesehen.

3. Wie kann ich einen potenziellen Arbeitgeber der mir eine Zusage gibt etwas hinhalten, wenn das für mich interessantere Bewerbungsgespräch erst eine Woche später ist? Wäre das interessantere Bewerbungsgespräch ohne Erfolg würde ich natürlich das andere annehmen!

Ihr merkt, ich bin recht zuversichtlich. Aber ich finde einfach keine Ruhe weil diese Fragen mich dann doch sehr doll belasten.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe im vorraus!
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  #2  
Alt 20.09.2009, 19:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Hierzu solltest du dich umfassend von deinem Vermittler beraten lassen, da ggf. auch für die erste Zeit z. B. eine Zweitwohnung (über Trennungskostenbeihilfe) bezahlt werden kann, weil bzgl. Mietkaution das neue Amt zuständig wäre usw.

Turtle
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