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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 18.08.2009, 14:23
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Böse Betriebskostenrückerstattung: als Einkommen angerechnet trotz Eigenbeteiligung?

Ich habe meine Betriebskostenabrechnung beckommen und eine Gutschrift von 55 Euro erhalten.
Das Job-center rechnet dies nun als Einkommen an.

Nun habe ich aber immer monatlich 17,80 Euro selber als Eigenbeteiligung gezahlt, da mein Wasserverbrauch höher ist als genemigt.
Ich habe also in einem Jahr 213 Euro selber von meinen Grundbedarf gezahlt.

Hat das Job-Center nun das Recht die 55 Euro anzurechnen?

Meiner Meinung nach käme die Einforderung der Betriebbskostenrückerstattung einer nachträglichen und unrechtmäßigen Absenkung der Grundleistungen gleich, da die Rückerstattung aus den Eigenleistungen der Betriebskosten aus der Grundleistung gezahlt wurde.
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  #2  
Alt 18.08.2009, 16:01
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von greenleaaf Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach käme die Einforderung der Betriebbskostenrückerstattung einer nachträglichen und unrechtmäßigen Absenkung der Grundleistungen gleich, da die Rückerstattung aus den Eigenleistungen der Betriebskosten aus der Grundleistung gezahlt wurde.
Hast du nicht geschrieben, dass du nur mehr Wassergeld zahlst? Vielleicht sollte man erst wissen, für welche Positionen der Betriebskosten du eine Erstattung erhalten hast.
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  #3  
Alt 18.08.2009, 17:11
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Beiträge: 2
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Ich habe monatlich die Mehrkosten für Wasser und Heitzung in höhe von 17,80 selber bezahlt (Meine Heizung war defekt ...und daher der hohe verbrauch. Sie lief auch imm Sommer obwohl sie abgestellt war)

Die 55 Euro bestehen aus 18,50 Wasser und 36,50 Heizung

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  #4  
Alt 19.08.2009, 07:04
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Beiträge: 2.745
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Als Einkommen wäre falsch. Nebenkostenguthaben mindern den Bedarf an KDU im Folgemonat. Steht in § 22 SGB II.
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Stichworte
betriebskosten, eigenbeteiligung, rückerstattung

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