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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe das Web bisher ohne Erfolg nach einer Antwort auf meine Frage durchsucht, und hoffe hier nun auf eure Unterstützung. Folgend Infos zur Sachlage: - bis 08/2010 in Beschäftigung (kein ALG II Bezug) - bis 08/2010 alleiniger Haushalt (2 Zimmerwohnung) - bis 08/2010 ledig und keine Kinder im Haushalt Dann dank Firmenschließung arbeitssuchend und ALG II (da nur knapp 1 Jahr in Beschäftigung). Wohnung war zu groß und zu teuer, also musste ich umziehen. Das geschah dann auch fristgerecht (bin in eine 3er-WG gezogen). - aktuell ALG II Bezug (seit 09/2010) - aktuell in WG lebend (bestehend aus 3 Personen, 2x ALG II (keine BG), 1x Selbstverdiener) - aktuell ledig und ohne Kinder im Haushalt Habe nun aktuell die Betriebskostenabrechnung meines ehemaligen Vermieters für das Jahr 2010 bekommen. Hieraus ergeht eine Nachzahlung in Höhe von 229,00 Euro. Jetzt meine Fragen: 1.) Übernimmt das Jobcenter diese betriebskostenabrechnungsbedingte Nachzahlung für 2010? 2.) Wenn ja, komplett? Oder nur anteilig für den Zeitraum des AGL II Bezugs in 2010? 3.) Wie beantrage ich das? Formlos? Oder gibt es Formulare dafür? 4.) Gibt es irgendetwas zu beachten? Ich hoffe ich konnte meine Fragen richtig erklären und ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich freue mich über jedes Feedback und möchte mich schon jetzt für eure Bemühungen bedanken. Liebe Grüße 00keineAhnung |
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#2
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| 1.) ja 2.) m.M.n. komplett. Es geht nur um die Frage der angemessenen Nebenkosten, nicht um den Zeitraum in dem Du bedürftig warst. Umgekehrt würde eine Gutschrift auch die KDU im Folgemonat absenken, auch wenn Du erst 2 Monate im Bezug warst. 3.) formlos genügt 4.) fällt mir spontan grade nichts ein |
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#3
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| Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Na dann werde ich mich mal gleich an den Antrag machen Wenn euch noch etwas dazu einfällt, dann haut in die Tasten bin dankbar für jede Info.Liebe Grüße 00keinAhnung |
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#4
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| Nee, nicht nötig. Ist alles so, wie Floeckchen gesagt hat. |
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| Stichworte |
| alg ii, betriebskostenabrechnung, harzt 4, nachzahlung |
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