Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.10.2011, 16:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 2
Pfeil Betriebskostenabrechnung aus Zeitraum ohne ALG II Anspruch - Heute ALG II Anspruch

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe das Web bisher ohne Erfolg nach einer Antwort auf meine Frage durchsucht, und hoffe hier nun auf eure Unterstützung. Folgend Infos zur Sachlage:

- bis 08/2010 in Beschäftigung (kein ALG II Bezug)
- bis 08/2010 alleiniger Haushalt (2 Zimmerwohnung)
- bis 08/2010 ledig und keine Kinder im Haushalt

Dann dank Firmenschließung arbeitssuchend und ALG II (da nur knapp 1 Jahr in Beschäftigung). Wohnung war zu groß und zu teuer, also musste ich umziehen. Das geschah dann auch fristgerecht (bin in eine 3er-WG gezogen).

- aktuell ALG II Bezug (seit 09/2010)
- aktuell in WG lebend (bestehend aus 3 Personen, 2x ALG II (keine BG), 1x Selbstverdiener)
- aktuell ledig und ohne Kinder im Haushalt

Habe nun aktuell die Betriebskostenabrechnung meines ehemaligen Vermieters für das Jahr 2010 bekommen. Hieraus ergeht eine Nachzahlung in Höhe von 229,00 Euro. Jetzt meine Fragen:

1.) Übernimmt das Jobcenter diese betriebskostenabrechnungsbedingte Nachzahlung für 2010?
2.) Wenn ja, komplett? Oder nur anteilig für den Zeitraum des AGL II Bezugs in 2010?
3.) Wie beantrage ich das? Formlos? Oder gibt es Formulare dafür?
4.) Gibt es irgendetwas zu beachten?

Ich hoffe ich konnte meine Fragen richtig erklären und ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich freue mich über jedes Feedback und möchte mich schon jetzt für eure Bemühungen bedanken.

Liebe Grüße
00keineAhnung
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.10.2011, 17:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

1.) ja
2.) m.M.n. komplett. Es geht nur um die Frage der angemessenen Nebenkosten, nicht um den Zeitraum in dem Du bedürftig warst.
Umgekehrt würde eine Gutschrift auch die KDU im Folgemonat absenken, auch wenn Du erst 2 Monate im Bezug warst.
3.) formlos genügt
4.) fällt mir spontan grade nichts ein
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.10.2011, 17:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 2
Standard Vielen Dank für die schnelle Antwort

Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Na dann werde ich mich mal gleich an den Antrag machen Wenn euch noch etwas dazu einfällt, dann haut in die Tasten bin dankbar für jede Info.

Liebe Grüße
00keinAhnung
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.10.2011, 17:35
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Nee, nicht nötig. Ist alles so, wie Floeckchen gesagt hat.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg ii, betriebskostenabrechnung, harzt 4, nachzahlung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
nach aufgestocktem ALGII Anspruch auf ALG I??? yiska Hartz IV 4 - ALG II 2 5 07.06.2011 13:03
Alleinerziehend / Alleinstehend Ist mein Anspruch auf ALG I verfallen? mamita Arbeitslosengeld I - ALG 1 4 24.08.2010 19:32
Habe ich Anspruch auf ALG I oder nicht?!?!?! a.m. Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 15.01.2010 11:48
Anspruch auf ALG 2?? Zwergenmama Hartz IV 4 - ALG II 2 9 07.01.2009 09:29
ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? zzeuzz Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 11.12.2008 05:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:54 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0