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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 31.12.2008, 20:55
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Beiträge: 7
Standard Betriebskosten,-Heizkosten,- und Stromnachzahlung

Hi Leute,
ich habe folgendes Problem. Ich bin 15 Jahre alt, geh noch zur Schule und lebe über ALG II. Mein Vater ist Erwärbsunfähig wegen seiner Krankheit und lebt über meine Akte. Wir haben eine Betriebskosten,-Heizkosten und Stromnachzahlung bekommen. Ich kann das ales kaum bezahlen. Muss nicht eigentlich das Jobcenter die Kosten tragen??? Thx im vorraus für euere antworten.
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  #2  
Alt 31.12.2008, 21:13
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Beiträge: 8.218
Standard

Nur den Anteil für Strom müsstet ihr selber bezahlen. Reich die Abrechnung bei der Arge ein und beantrage die Übernahme.

Was heißt, dein Vater lebt über deine Akte, ihr seid doch eine Bedarfsgemeinschaft? Und er bekommt sicherlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente, oder?
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  #3  
Alt 31.12.2008, 23:50
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Beiträge: 7
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Danke für die schnelle Antwort.
1.Mein Vater und ich sind eine Bedarfgemeinschaft. Das stimmt.

2. Soll das jetzt heißen das Jobcenter muss die kosten nur für betriebs - und heizkosten übernehmen??

3. Ein Paragraph wäre gut, weil die Sacharbeiter uns bestimmt wieder Briefe schreiben, dass die das nicht bezhalen.

thx im vorraus
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  #4  
Alt 01.01.2009, 05:28
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Schüler_15 Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort.
1.Mein Vater und ich sind eine Bedarfgemeinschaft. Das stimmt.

2. Soll das jetzt heißen das Jobcenter muss die kosten nur für betriebs - und heizkosten übernehmen??

3. Ein Paragraph wäre gut, weil die Sacharbeiter uns bestimmt wieder Briefe schreiben, dass die das nicht bezhalen.

thx im vorraus

2. Ja, denn Strom ist aus der Regelleistung zu bezahlen.

3. Dann sollten diese Briefe auch eine gesetzliche Grundlage enthalten, worauf die Ablehnung beruht.
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Stichworte
heizkosten, stromkosten

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