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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 24.04.2010, 19:13
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Frage betreff kaution

hallo zusammen,
mein freund und ich wollen zusammen ziehen und bekommen ende mai unseren kleinen sohn!
doch nun weiss ich nicht ob das amt die kaution bezahlt oder ob die kaution dann auch eingeschränkt wird weil wir können es uns ohnehin nicht leisten diese summe zu bezahlen! Zahlt das amt oder muss ich es ihnen in raten zurück zahlen ?
lg mona
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  #2  
Alt 24.04.2010, 20:01
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Wie wohnt ihr bisher? Bezieht Ihr beide ALG II und wie alt seid ihr?
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  #3  
Alt 25.04.2010, 12:06
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also mein freund hat ne eigene wohnung und ich wohne bei meinen vater mit!
ich beziehe seit ungefähr ein einhalb jahren hartz 4 bin 22 und schwanger mein freund ist seit letztes jahr dezember arbeitssuchend und bezieht arbeitslosengeld 1 da er in der audi gekündigt wurde er ist 29 jahre alt
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  #4  
Alt 25.04.2010, 13:30
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Beiträge: 678
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Kaution kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Zitat:
§ 22 Abs 3 SGB II:
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kannbei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Dafür muss
- der Umzug notwendig sein
- die Miete angemessen sein
- Kaution ortsüblich (bei uns gibts zB Wohnraum ohne Kaution, daher wird Kaution generell bis auf ganz wenige Ausnahmen abgelehnt)

[das wissen wir ja nun nicht in eurem Fall]

Der Vermieter ist übrigens auch verpflichtet, euch 3 Raten einzuräumen, das steht im BGB! Manche Vermieter akzeptieren auch kleinere Raten, zB auf ein Kautionssparbuch.
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  #5  
Alt 26.04.2010, 00:43
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Warum ziehst du nicht zu ihm, deinem Freund und Kindesvater?
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Stichworte
baby, eheähnliche gemeinschaft, kaution

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