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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.03.2010, 15:16
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Standard Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo zusammen,

ich habe bislang in den Wintermonaten 170 Euro für Unterkunft und Heizung bekommen. Nachdem ich nun einen neuen Antrag gestellt habe wurde nur noch 117 Euro ausgezahlt. Die Berechnung der Sommermonate ist auch von 80 Euro auf 66 Euro gefallen. Mein Sachbearbeiter meinte die Heizkostenpauschale wäre von 2,25 auf 1,75 pro qm runtergesetzt worden. Ebenfalls würde es keine Instandsetzungspauschale für ein Eigentumshaus geben.
Ich wollte mir nun hier nochmal einen Rat holen, was ihr dazu sagt. Kommt mir alles doch etwas merkwürdig vor!

Ich wohne im Elternhaus mit meiner Mutter zusammen, die Rente bezieht. Wohnfläche ca. 90qm!
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  #2  
Alt 26.03.2010, 22:13
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Verstehe ich nicht so ganz. Zahlst Du monatliche Abschläge für die Heizung? Wenn ja, sind die zu berücksichtigen und die dürften im Sommer wohl kaum geringer sein als im Winter. Wenn Du einen Tank hast und selbst tankst, also keine monatlichen Abschläge zahlst, mußt Du vor der Heizperiode einen Antrag auf Füllung des Tanks stellen. Dann wird monatlich gar nichts berücksichtigt.
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  #3  
Alt 26.03.2010, 22:16
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Wie meinst du das mit Abschläge? Das wird nach qm Wohnfläche irgendwie berechnet. Man bekommt nun nur noch pro qm 1,75 Euro. So wie ich das verstanden habe. Und halt nur in den Wintermonaten, wenn die Heizperiode ist! Die Heizölrechnungen sind nebensache. Muss die garnicht mehr miteinreichen.
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  #4  
Alt 26.03.2010, 22:45
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Mit Abschläge meine ich, ob Du monatliche Abschläge an den Energieversorger für die Heizung zahlst.

Das mit den 1,75 EUR ist wohl die max. Angemessenheit, was Euer Landkreis festgelegt hat. Aber wenn man monatliche Abschläge an den Energieversorger zahlt sind die doch von diesem so berechnet, daß die für jeden Monat gleich sind und nicht im Winter höher als im Sommer. Und wenn Du selbst tankst fallen gar keine monatlichen Heizkosten an sondern nur wenn Du zu Beginn der Heizperiode tankst. Oder will Deine Arge, daß Du jeden Monat für beispielsweise 1,75 EUR x 60 qm = 105,00 EUR tankst? Viel Spaß beim Suchen eines Öllieferanten, der für so kleine Mengen und dann jeden Monat kommt.
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  #5  
Alt 29.03.2010, 23:25
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Die Rechnungen vom Tanken muss ich ja garnicht mehr einreichen. Da wird nicht mehr nach gefragt! Es wird einfach nur diese Pauschale angerechnet. Also die qm mal 1,75 Euro. Und halt nur für die Wintermonate. Im Sommer soll man dann wohl die Heizung ausstellen, nach denen ihrer Rechnung. Abschläge bezahle ich nicht. Wir tanken 2 mal im Jahr und die Rechnung wird dann halt auch bezahlt. Wir haben ein Eigentumhaus und hier wohnt meine Mutter noch mit, die Rente bezieht. Vielleicht ist das dann auch wieder anders?
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  #6  
Alt 30.03.2010, 06:18
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Das ist auch richtig. Im Sommer wird ja nicht geheizt, also fallen auch keine Heizkosten an. Kosten für die Wassererwärmung, die ja auch im Sommer anfallen, sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Wenn Deine Mutter noch mit im Haushalt wohnt, muß die ihren Teil der Heizkosten natürlich zahlen und Du bekommst nur die Hälfte.
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  #7  
Alt 30.03.2010, 09:05
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Das weiß ich ja alles auch! Es ist halt komisch das ich plötzlich nur noch so wenig Geld bekomme. Ich wollte mich hier nach der Richtigkeit erkundigen. Vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich und kann mir sagen ob das mit den 1,75 Euro pro qm z.B. stimmt. Kann ja nicht sein das ich plötzlich 50 Euro im Winter weniger bekomme. Überall wird erzahlt das Harzt 4 Empfänger mehr Geld bekommen sollen und real sieht es mal wieder ganz anders aus!
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  #8  
Alt 30.03.2010, 09:10
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Das Bunderverfassungsgericht hat, wenn man es genau nimmt, nur gesagt - der Gesetzgeber muss nun endlich mal vernünftig und genau begründen, warum es so wenig Geld gibt und warum das trotzdem ausreichend ist. Da wird so einiges in die Entscheidung herein interpretiert, was dort nicht steht.
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  #9  
Alt 31.03.2010, 15:54
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Also kann mir im Prinzip keiner einen Rat geben ob diese merkwürdige Berechnung ok ist?
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  #10  
Alt 31.03.2010, 16:40
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Doch, wie so oft hilft ein Blick in die Entscheidungen des BSG:

Zitat:
Randnummer 10
.....Die Gewährung von monatlichen Heizkostenpauschalen anstelle der Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für die Beschaffung von Heizmaterial läuft dem Zweck des § 22 Abs 1 SGB II zuwider. Denn dann wird zu einem Zeitpunkt geleistet, zu dem gerade noch kein Bedarf
besteht. Dies könnte insbesondere dazu führen, dass Hilfeempfänger im
Bewilligungszeitraum (§ 41 Abs 1 SGB II idF, die die Norm durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 24. Dezember 2003 - BGBl I 2954 - erhalten hat) entweder keinen einmaligen Bedarf hätten, sodass "zu viel" geleistet würde, oder dass sie zur Deckung eines einmaligen Bedarfs nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, etwas anzusparen, sodass im Hinblick auf den Bedarfsdeckungsgrundsatz "zusätzlich" Leistungen erbracht werden müssten (Paul ZfS 2005, 145, 154). Monatliche Heizkostenpauschalen für einen später entstehenden Bedarf sind auch deshalb nicht zweckmäßig, weil die Gefahr groß ist, dass die Pauschalen, die beispielsweise im April geleistet werden, im September nicht mehr vorhanden sind, sodass eine dann anfallende Rechnung für Heizmaterial nicht bezahlt werden könnte.
BUNDESSOZIALGERICHT Beschluß vom 16.5.2007, B 7b AS 40/06 R

Klartext:

Keine monatliche Pauschale zulässig, Tank ist bei Bedarf zu füllen, Pauschalierung der Heizkosten ist unzulässig.
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