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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.04.2010, 15:53
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Frage bekommen wie die NK nachzahlung von der ARGE ???

Hallo,
wir haben heute unsere NK Abrechnung bekommen und müssen 379.-Euro nachzahlen (Wasser/Müllgebühren)
Wir bekommen von der Arge Geld da wir beide leider Arbeitssuchend sind.

Doch mein Problem ist:
Bekommen wir das Geld von der Arge ?
Da unsere Miete 100,00 Euro zu Hoch ist und Sie nur den Regelsatz bezahlen.

hat da einer schon erfahrund wäre sehr DANKBAR

MFG
Schnucky
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  #2  
Alt 15.04.2010, 16:31
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Wieso zahlen sie nur den Regelsatz? Bist Du U25 und ohne Erfordernis bei den Eltern ausgezogen? Wenn ja, werden auch keine NK-Nachzahlungen übernommen.

Wenn bereits nicht mehr die vollen sondern nur noch die angemessenen KDU berücksichtigt werden, gibt es auch keine NK-Nachzahlung vom Amt.
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  #3  
Alt 15.04.2010, 16:37
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
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NEIN bin nicht U25 ... (39J. Verh. + 1 Kind)
und wohne in dieser wohnung seit 3 Jahren ... und seit 2 Jahren beziehen wir Geld von der Arge.
Die Arge sagte uns nur das unsere Wohnung 100 Euro zu Teuer ist und wir die 100 Euro mehr Miete selbst zahlen müssen. Ansonsten Umziehen.

aber wie das nu bit der NK Abrechnung ist weis ich leider nicht.
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  #4  
Alt 15.04.2010, 17:18
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Beiträge: 2.745
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Die wird auch nicht übernommen, da ja schon nur noch das angemessene gezahlt wird und Ihr sowieso schon draufzahlen müßt. Mehr als das angemessene gibt es nicht.
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nk nachzahlung

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