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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, seit Januar 2007 bin ich Alleinerziehende von 2 Kindern unter 6 ( 5 und 3) Jahren.Nun habe ich verkündet bekommen, das die angemessene Miete meiner Wohnung laut der Mietliste der JobKomm nur 430,00 € entspreche, ich aber eine Kaltmiete von 490,00 € habe und somit weniger Geld ab November 08 bekomme. Dagegen hatte ich im Oktober Widerspruch eingelegt und eine Schonfrist bis Feb. 09 bekommen. Da ich in Bad Nauheim wohne gibt es keinen Mietspiegel sodass die Ortsübliche Miete maßgebend ist,die über meiner tatsächlichen liegt. Die qm sind für 3 Pers. inordnung nur die Miete zu hoch. Mich wundert es nur, dass ich die ganzen Monate den vollen Betrag bekommen habe ( 924,00€) und nun nur noch 839,00 € bekommen soll. Laut des Rechners wenn ich alles so eingebe wie beim Antrag ausgefüllt, errechnet sich auch der Betrag von 924,00€. Hat einer von Euch auch schon mal so einen Fall gehabt ? Vielen Dank im voraus, Grüße |
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#2
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| Nun...wenn dem Amt jetzt aufgefallen ist, dass Du mehr Miete als angemessen bekommst, dann kann man Dir eine Frist von maximal 6 Monaten setzen, um die Miete zu senken oder umzuziehen. Tust Du das nicht, wird nur noch die angemessene Miete übernommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ja,dass ist schon richtig,aber wie kann es sein, das ich laut der Mietliste ( 430,00€) der JobKomm weniger bekomme ( 340,00€ ) als dort aufgeführt? Da wurde doch etwas falsch berechnet ? Oder besser gefragt,wie wird diese Mietliste gerechtfertigt ? Da könnte doch jeder kommen und eine x beliebige Zahl aus der Luft greifen.Gibt es dafür nicht den Mietspiegel bzw. die ortsübliche Miete als Richtmaß? Selbst das Amtsgericht welches die Beratungsscheine vergibt hat noch nie etwas über eine Interne Liste der JobKomm gehört. Vielleicht sollte ich einen Anwalt für Sozialrecht mal auf die Sache ansetzen... |
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#4
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| Wo kommen denn jetzt die 340 Euro her? Du schreibst, dass deine Kaltmiete 490 Euro sind, das aber lt. Jobkomm nur 430 Euro angemessen sind. Also wird doch wohl die Jobkomm ab Februar mit 430 Euro rechnen. Wo kommen jetzt die von dir genannten ominösen 340 Euro her? Und dass du 2009 auf denselben Betrag wie 2008 kommst, kann schonmal gar nicht sein, weil sich ja zum 1.1.09 das Kindergeld verändert, das musst du ja auch mit einkalkulieren! Turtle |
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#5
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| Ja, das ist es ja. Ich habe heute den Bescheid erhalten über 340,00€ Mietanteil. Laut der Liste der JobKomm viel zu wenig. Ges. 839,00€ für 3 Personen.Da kann doch etwas nicht stimmen ( vielleicht falsch berechnet worden?). Meine Frage ist: kann die Jobkomm wahllos kürzen ohne Begründungen ? |
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#6
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| Also: wenn du bisher 924 Euro erhalten hast und ab Februar nur noch 839 Euro, dann sind das eine Differenz von 85 Euro. Wenn man bisher 490 Euro Miete anrechnete und jetzt nur noch 340 Euro anrechnen würde, wären das eine Differenz von 150 Euro! Sorry, aber entweder verstehst du da was falsch auf dem Bescheid oder keine Ahnung, was da schiefläuft. Kannst du den alten und den neuen Bescheid (die Anlagen) mal abschreiben oder einscannen und anonym einstellen? Turtle |
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#7
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| Kann es sein, dass eines der Kinder durch die Kindergelderhöhung aus der Bedarfsgemeinschaft fällt? Das würde die Differenz in dieser Höhe zumindest erklären. |
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#8
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| Ist alles etwas unverständlich. Man müsste schlichtweg die Bescheide sehen können. Turtle |
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#9
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| Hallo, erstmal vielen lieben Dank für Eure Antworten! Ich habe mich näher mit dem Bescheid auseinander gesetzt und alt mit neu verglichen. Die 10,00 € pro Kind Kindergeld Erhöhung wurde schon mit eingerechnet und die Übernahme der Miete etwas über 60,00 € gekürzt. Text der JobKomm: Ab dem 01.02.09 wird das Kindergeld in der Berechnung erhöht,da aufgrund einer Gesetzesänderung dies ab sofort erhöht wird. Aufgrund der geänderten Richtlinien wurden die Warmwasser Anteile etwas geändert. Bei Ihnen wird wie angekündigt ab 01.02.09 nur noch die angemessene Nettomiete von 430,00 € anerkannt.Mir geht es darum, wenn es keinen Mietspiegel für Bad Nauheim gibt ist automatisch die ortsübliche Miete der Richtmaß aller Berechnungen.Die ortsübliche Miete laut Mieterschutz Verein beträgt für Bad Nauheim aber 490,00 €.Das heißt,dass ich mit meiner Miete voll im Rahmen liege.Nun erstellt sich mir die Frage woher, die Jobkomm die Zahlen nimmt. Der Gesetzgeber hat nicht um sonst diese Richtwerte als Maß genannt. Woher kommt also diese Tabelle für Mietrichtlinien der JobKomm? Habe meinen Sachbearbeiter darauf angesprochen der sagte mir damals es ist so wie es ist. Woher diese Zahlen kommen konnte er mir auch nicht sagen.Deswegen meine Frage habt Ihr einen Anhaltspunkt woher das Richtmaß stammt oder ob dies rechtens ist ? Immerhin geht es hier um mehr als 60,00 € für mich, denn eine günstigere Wohnung im Umfeld habe ich bis jetzt nicht gefunden! Da ich auch vorhabe im Sommer wieder in meinen alten Job einzusteigen, ist für mich die Zeit zwar abzusehen aber trotzdem ist es für mich ein großer Einschnitt. L.G. |
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#10
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| Jede Kommune legt für sich die angemessene Höchstmiete fest. Dazu müsste Dir das Amt ihre entsprechenden Richtlinien vorlegen können.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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