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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.06.2010, 13:29
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Beiträge: 1
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Meine Miete ist schon seit 1.10.2009 teurer. Ich bezahle meine Miete selber. Bekomme einen Regelsatz von der ARGE. Habe seit dem die Miete teurer ist, immer weniger Geld, dass heisst, ich bin jeden Monat mindestens 80 € im Minus. War letzte Woche bei der ARGE um denen dies mitzuteilen (habe vorher überhaupt nicht dran gedacht, denen das auch mitzuteilen ) joa und er meinte, er ändert das. Da meine Kleine in dem Moment totaall quengelig war, war ich froh als ich da wieder raus war und habe desahalb vergessen zufragen, ob ich das Geld rückwirkend bekomme. Habe ja jetzt einige Schulden, da ich jeden Monat im Minus war!

Wisst ihr das???

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 29.06.2010, 13:33
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Das Geld muss rückwirkend gezahlt werden. Grundlage: § 48 SGB X

" ...Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt, ..."

Änderung der Verhältnisse ist hier die Mieterhöhung
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 29.06.2010, 13:34
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
wenn die Änderung nicht rückwirkend gemacht wird, müsstest du es am Bescheid sehen, ab wann die Änderung gilt.

Gilt sie nicht rückwirkend, dann machst du schriftlich einen Überprüfungsantrag der Miethöhe nach § 44 SGB X.

Gruß
Enibas
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