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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hey! Zunächst die Sachlage: Meine Freundin will sich von ihrem Mann trennen und hat einen einjährigen Sohn. Sie und ihr noch-Mann leben zusammen in einem Haus wo noch Schulden drauf sind. Nun möchte Sie ausziehen und früher oder später mit mir zusammenziehen aber das ist dann ein eigenes Kapitel. Zunächst geht es mal nur um den Auszug. Das Elterngeld wurde bis August ausbezahlt und nun bekommen Sie und ihr Mann (nur)noch das Kindergeld. Sie hatte vor der Karenz einen Job den Sie nun allerdings gekündigt hat. Ich selbst arbeite fest angestellt vollzeit (was NOCH nichts zur Sache tun sollte). Sie sucht dzt eine Wohnung mit mindestens 2 1/2 oder 3 Zimmern und mind. 55m². Geld ist nicht viel da bzw. erst in 2-3monaten wenn der Bausparer von mir ausläuft. (wegen Kaution und so) Die Wohnung sollte ausserdem Balkon oder Garten haben (weil noch Katzen mit ausziehen und die raus können sollten) Nun zur Frage: Hat Sie Anspruch auf ALGII oder Sozialhilfe? (welches von beiden) und ist es sinnvoller zuerst das Geld zu beantragen und dann ne Wohnung zu suchen? (Schreibt einem da die ARGE dann vor welche Wohnung bzw. die Größe und den Betrag den sie übernimmt?) Oder ist es sinnvoller zuerst in ne neue Wohnung zu ziehen und dann die Sozialhilfe oder ALGII zu beantragen? (Ich hab gelesen dass die ein halbes Jahr minimum von den aktuellen Wohnungskosten übernehmen müssen.. stimmt das?) und übernehmen die dann die gesamten Kosten oder nur nen Teil? (Kaltmiete+Heizkosten+Strom? oder nur Kaltmiete?) Ich hab auch gelesen, dass wenn sie vor hat umzuziehen sie vlt die Kaution vorgestreckt bekommt. (wenn sie zuerst das geld beantragt und dann ne wohnung sucht). Da sie noch nicht geschieden ist sondern erst das Scheidungsjahr läuft MUSS sie ja auch noch nicht aus der Wohnung raus. Nun weis ich nicht was denn sinnvoller ist. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich vermute (aber bin mir eben nicht sicher) dass es das sinvollste ist so vorzugehen: Wohnung suchen, Kaution von wem entlehnen oder so, Sozialhilfe/ALGII beantragen und die Kosten für die Wohnung werden dann übernommen und sie bekommt für den Kleinen und zum Leben ja dann noch das "normale" Geld. Stimmt das? bzw. ist die andere Variante vlt doch sinnvoller? Bitte um Hilfe! :-) Danke! |
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#2
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| Kindes- und Ehegattenunterhalt vergessen, bevor man dran denkt, die heilige Kuh "Steuerzahler" zu melken? Im Übrigen kann es sein, dass sie ALG 2 wegen des Hausbesitzes nur darlehensweise erhält usw. Ausserdem kündigt man nicht so einfach straflos seinen Job. Hier sind soviele Aspekte unklar. Wie soll man da was zu sagen? Turtle |
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#3
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| kindesunterhalt bekommt sie natürlich - das ist klar. Wie hoch wird bei der Scheidung dann ermessen, aber überschlagsmäßig beläuft sich der auf 365,-/monat. Von diesem Betrag wiederum wird das halbe Kindergeld abgezogen da die Hälfte davon ja dem noch-Ehegatten zusteht. und da bleiben dann ca. 300,- übrig fürs Kind. Scheidungsunterhalt bzw. Unterhaltszahlungen will/wird sie gegen ihren Gatten keine geltend machen da sie sich ihm gegenüber "schuldig" fühlt und nicht will dass er für "ihre entscheidung mit wem anderen leben zu wollen", zahlen muss. Was mir noch einfällt. Ich habe jetzt nochmal Rücksprache mit ihr gehalten und sie meint es so machen zu wollen: Wohnung suchen, diese beziehen, scheidung einreichen, mit eingereichten Scheidungspapieren zur ARGE latschen und SH bzw. ALGII beantragen. Bei der Scheidung wird das Haus auf den Mann überschrieben und auch das Darlehen dafür, sodass sie da "aus dem schneider" ist. Was ist eure Meinung dazu? Ist das durchführbar oder gibt es da (bessere?) alternativen? Ist es sinnvoll es so zu löden oder gibt es Punkte die wir (noch) nicht beachtet haben oder falsch informiert sind? |
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#4
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| Tja sie kann auf Trennungsunterhalt nicht wirksam verzichten, sollte sie da nicht mitarbeiten, könnte ihr dieser u.U. fiktiv als Einkommen angerechnet werden. Joa und das Überschreiben des Hauses kann auch ein Spass werden, denn mal einfach Überschreiben ist im aktiven ALG2 Bezug nicht drin. Da muss geschaut werden, wie das Haus belastet, gab es Gütertrennung blablabla. Zumal wenn sie mit Kreditnehmerin ist, da auch die Bank noch ein Wörtchen mit zu reden hat. Dringend einen Anwalt für Familien- und Sozialrecht aufsuchen. |
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#5
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| Sie wird diesen Unterhalt aber geltend machen müssen oder warten bis der andere für sie sorgt. |
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#6
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| Die ARGE kann ihr also vorschreiben den Unterhalt für sich einzufordern? arg! Das wusste ich garnicht! Ojemine das gibt sicher noch Gedankenfluten bei ihr... :-/ Steht ihr eigentlich ALGII oder Sozialhilfe zu? wonach richtet sich das was man bekommt? Das Haus umzuschreiben wird nicht sooo schwer werden schließlich hat sie ja kein effektives Einkommen und für die Bank ist es effektiv gesehen daher ja würstel - oder? Das mit dem Anwalt ist vlt wirklich eine gute Idee. |
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#7
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| Wenn sie grundsätzlich mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist muss sie ALG2 beantragen. Auch wenn sie noch in Elternzeit ist. Was sie bekommt richtet sich nach ihrem Bedarf. Und der heißt: Regelleistung + Miete - Unterhalt und Kindergeld. Wegen der Wohnung bitte keine allzugroßen Illusionen machen. Meine Katzen haben sich auch super vom Freigänger zum Stubentiger entwickelt, ohne Schwierigkeiten. Im 5. Stock schlecht mit Auslauf. Und wegen Haus und Unterhalt usw wie Floeckchen schon schrieb: ab zum Anwalt und Jugendamt. |
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#8
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| So rein interessehalber: Warum macht sie das wenn sie sich von ihrem Mann trennen und auch noch auf den Unterhalt verzichten will? Das ist doch extrem widersinnig. |
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#9
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| sie macht das weil sie einen neuen gefunden hat - interesse beantwortet? ;-) Das mit den katzen - joa das denke ich mir zwar auch. Ich finde ja dass sie etwas zu hohe Ansprüche stellt dafür was möglich ist/ihr zusteht. aber das ist ja ihre sache. Ich wollte mich für sie nur informieren was möglich ist, sache ist. Das mit den 3 stunden einer arbeit zur verfügung stehen ist gut zu wissen - aber 3 stunden ist ja nicht gerade viel - oder? Wenn sie nen 400-Eurojob macht, dann langt das für ALGII oder? damit würden zwar die 400 vermutlich wieder abgezogen werden oder so?oder wie ist das? darf sie die 400 zu ALGII dazuverdienen oder werden die von dem was sie bekommt abgezogen? In Österreich darfst du nämlich zum Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe 300Euro monatlich dazuverdienen ohne dass dir was abgezogen wird. PS: Warum die auf den Unterhalt verzichten will ist weil sie ihrem Mann gegenüber Schuldgefühle hat weil sie ihn betrogen hat mit ihrem neuen Freund und sie ihren mann ja als Freund eigentlich mag aber eben nicht mehr mehr. (ich weis wortwiederholung ) |
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#10
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| Also, ich habe für einen Mann bisher noch keinen Job hingeschmissen und mich dann beim Sozialamt melden wollen. Das ist absolut unlogisch. Ein bißchen Würde kann frau sich auch beim Fremdgehen bewahren. |
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