Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 08.09.2009, 22:04
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
Standard

Wenn sie einen Job macht, dann wird natürlich auch Einkommen angerechnet. Zwar nicht der volle Betrag, weil sie auch noch Freibeträge hat, aber der Großteil wird angerechnet (als Beispiel, wenn sie Netto/Brutto 400 € verdient, dann werden davon 240 € angerechnet).

Schuldgefühle interessieren im Unterhaltsrecht nicht. Und da sie aufgrund des kleinen Kindes nicht voll erwerbstätig sein kann (es sei denn, die Betreuung ist gesichert), dann muss der Mann für ihren Unterhalt aufkommen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 08.09.2009, 22:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von cop1492 Beitrag anzeigen
Das Haus umzuschreiben wird nicht sooo schwer werden schließlich hat sie ja kein effektives Einkommen und für die Bank ist es effektiv gesehen daher ja würstel - oder?
Der Bank wohl nicht, aber der Arge wohl.
Den mal ein halbes Haus verschenken und dann von der Allgemeinheit leben ist nicht. Auch wenn das vor ALGII Antrag stattfindet.
Die Überschreibung kommt vom Grundbuchamt ans Finanzamt.
Arge gleicht die Daten mit dem Finanzamt ab. Und schon wird interessant werden.

Zitat:
Das mit den 3 stunden einer arbeit zur verfügung stehen ist gut zu wissen - aber 3 stunden ist ja nicht gerade viel - oder? Wenn sie nen 400-Eurojob macht, dann langt das für ALGII oder? damit würden zwar die 400 vermutlich wieder abgezogen werden oder so?
Dies bedeutet nur wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine 3 h am Tag arbeiten kann wäre sie ein Fall fürs Sozialamt. Ansonsten ganz normal ALGII. Bedeutet aber nicht das sie im ALGII Bezug erwarten braucht nur für Jobs mit 3 h am Tag vermittelt zu werden. Sie wird solange vermittelt werden bis sie soviel verdient um komplett von der Arge unabhängig zu sein. Auch Vollzeit wenn das kind alt genug ist.
Bei z.B. einem 400 Euro Job werden 160 Euro NICHT angerechnet.


PS: Warum die auf den Unterhalt verzichten will ist weil sie ihrem Mann gegenüber Schuldgefühle hat weil sie ihn betrogen hat)[/QUOTE]
Gegenüber der Allgemeinheit hat sie keine Schuldgefühle ?
Fakt ist einfach, sie braucht den Unterhalt nicht einfordern, er wird ihr aber trotzdem fiktiv angerechnet werden.
Heißt : müßte der Ex 300 Euro Unterhalt bezahlen, wird beim ALGII 300 Euro angerechnet.
Verzichtet sie auf den errechneten Unterhalt, werden trotzdem 300 Euro angerechnet.
Wie hoch jetzt noch die Schuldgefühle

- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Umzugskostenübernahme bei Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung Tom123 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 27.08.2009 11:06
Trennung nein, getrennte Wohnung Ja Arya Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 04.05.2009 08:00
Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung Mahlzeit einmalige Beihilfen 23 16.01.2009 16:19
Trennung, Wohnung, Erstausstattung, Reihenfolge? ronny Hartz IV 4 - ALG II 2 4 14.01.2009 06:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:52 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0