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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Wenn sie einen Job macht, dann wird natürlich auch Einkommen angerechnet. Zwar nicht der volle Betrag, weil sie auch noch Freibeträge hat, aber der Großteil wird angerechnet (als Beispiel, wenn sie Netto/Brutto 400 € verdient, dann werden davon 240 € angerechnet). Schuldgefühle interessieren im Unterhaltsrecht nicht. Und da sie aufgrund des kleinen Kindes nicht voll erwerbstätig sein kann (es sei denn, die Betreuung ist gesichert), dann muss der Mann für ihren Unterhalt aufkommen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
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#12
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| Zitat:
Den mal ein halbes Haus verschenken und dann von der Allgemeinheit leben ist nicht. Auch wenn das vor ALGII Antrag stattfindet. Die Überschreibung kommt vom Grundbuchamt ans Finanzamt. Arge gleicht die Daten mit dem Finanzamt ab. Und schon wird interessant werden. Zitat:
Bei z.B. einem 400 Euro Job werden 160 Euro NICHT angerechnet. PS: Warum die auf den Unterhalt verzichten will ist weil sie ihrem Mann gegenüber Schuldgefühle hat weil sie ihn betrogen hat)[/QUOTE] Gegenüber der Allgemeinheit hat sie keine Schuldgefühle ? Fakt ist einfach, sie braucht den Unterhalt nicht einfordern, er wird ihr aber trotzdem fiktiv angerechnet werden. Heißt : müßte der Ex 300 Euro Unterhalt bezahlen, wird beim ALGII 300 Euro angerechnet. Verzichtet sie auf den errechneten Unterhalt, werden trotzdem 300 Euro angerechnet. Wie hoch jetzt noch die Schuldgefühle ![]() - der nachtvogel - |
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