| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo zusammen, ich bin jetzt in der 30woche zum zweiten mal schwanger... ich wohne mit meinen ersten sohn in einen dorf in dem wir mittlerweile keinen arzt mehr haben....die apotheke schließt auch demnächst und schlecker schließt diese woche noch.... dann haben wir hier nur einen edeka laden...... ich habe jetzt eine wohnung gefunden ein dorf weiter wo alles vorhanden ist aärzte einkaufsmöglickeiten usw.... die wohnung ist 69 qm groß und liegt vollkommen im rahmen von dem was mir hier als kaltmiete mit den zwei kindern zusteht.... als begründung habe ich natürlich angegeben das ich mit zwei kindern und ohne autoführerschein nicht in einen dorf leben kann in dem noch nicht einmal ein arzt ist...der nächste ist ca 5km entfernt.... meine sb sieht das aber nicht als ausreichende begründung und es wird wohl darauf hinaus laufen das sie nein zum umzug sagt.... meine frage ist was ich jetzt machen kann? danke für eure antworten |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn jeder so denkt wie du, müssten aus eurem Dorf alle wegziehen und dann könnte man es wegbaggern.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#3
| ||||
| ||||
| Wenn die neue Wohnung nicht teurer ist als die jetzige, kannst du doch jederzeit umziehen. Du bekommst dann jedoch keine Umzugskosten und keine Kaution.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Immer noch Mietkauf: kann mein freund mich als untermieter nehmen? oder jetzt schon wieder was neues? Vielleicht solltet ihr darüber nachdenken, ganz normal zusammenzuziehen. Dann könnte es als "Familienzusammenführung" laufen. Aber wenn er Geld für Mietkauf hat, fürchte ich, dass du fürchtest, kein ALG 2 mehr zu bekommen, wenn ihr zusammenzieht, oder? Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| nein wir haben uns entschieden das wir nicht zusammen ziehen weil wir uns zu oft streiten.....wir haben schon mal zusammen gewohnt ich bekomme dann trotzdem weiter geld da seine rente nicht langt für uns alle....beim mietkauf hätte sein vater uns unterstützt... |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Du wohnst ja auch nicht erst seit gestern in dem Dorf und da muß man halt rechtzeitig bezüglich Führerschein und Mobilität sich seine Gedanken machen und auch seine Lebensführung mit Schwangerschaft und Partner darauf abstellen und nicht erwarten, der Staat wird alles richten. Dein Partner kann dir helfen umzuziehen. Deine privaten Gründe sind nicht ausreichend daß der Staat dir den Umzug bezahlt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| begründung, kinder, umzug, wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug zur Mutter, dann Umzug in eigene Wohnung | Dragonfly | Kosten der Unterkunft | 1 | 09.04.2010 17:08 |
| U25, Umzug Genehmigung, brauche dringend Hilfe! | mathias123 | Hartz IV 4: U 25 | 3 | 10.03.2010 08:57 |
| Umzug zu Freund, da Jobzusage - nun doch Alg II | Jettl | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 0 | 01.03.2010 16:22 |
| Krankenkasse + Umzug - Hartz4 Neuling | Duk3 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 18.01.2010 12:42 |
| Ablehnung der Zusicherung zum Umzug | Khaos-Prinz | Kosten der Unterkunft | 0 | 05.10.2009 13:53 |