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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Eine lang umstrittene Frage im Rahmen des § 22 SGB II ist heute vom BSG entschieden worden. http://juris.bundessozialgericht.de/...9&pos=0&anz=19 |
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#2
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| Zum Glück ![]() Meines Erachtens auch eine richtige Entscheidung. |
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#3
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| Für mich nicht nachvollziehbar. Warum bekommt einer der innerhalb der Kommune unerlaubt umzieht nur die bisherige Miete, einer der bisschen weiter wegzieht die volle (bis zur Angemessenheitsgrenze) Miete und belastet den Haushalt dieser Kommune noch zusätzlich?
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Was für das BSG die tragenden Gründe für diese Entscheidung waren, wird erst das schriftliche Urteil offenbaren. Dieses Ergebnis hatte sich jedoch bereits abgezeichnet. Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung zur Neuregelung selbst angeführt, dass verhindert werden sollte, dass sich ein HE innerhalb einer Gemeinde an die angemessenen KDU durch Umzüge heranarbeitet. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er das deutlich bei der Begründung hervorheben müssen. Ebenso hätte er dem Zitiergebot für Art. 11 GG nachkommen müssen und eine Härtefallregelung schaffen müssen, um einen Verstoß gegen Art. 3 GG zu vermeiden. Im Prinzip ist dieses Urteil mal wieder der schludrigen Arbeit des Gesetzgebers geschuldet. |
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#5
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| Langsam habe ich den Eindruck, die Sozialgerichte haben einen Realitätsbeauftragten nötig. |
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#6
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| Zitat:
Der Gesetzgeber könnte das Problem zeitnah beheben. Er müsste nur den § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II als Soll-Vorschrift fassen oder eine Härtefallregelung vorsehen und das das Problem mit Art. 3 GG wäre wohl vom Tisch. Zitiergebot für Art. 11 GG einfügen und in der Begründung darauf hinweisen, dass Umzüge im gesamten Bundesgebiet erfasst werden sollen. Hier jetzt die Gerichte für Verfehlungen des Gesetzgebers anzugehen, halte ich für falsch. |
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#7
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| Soll der Gesetzgeber bitte noch jemanden aus der Praxis mit ins Boot nehmen. Dann würde der § 22 auf eine Pauschalierung hinauslaufen, die durch Verordnung konkretisiert würde. Dann könnte man auf den Trichter kommen, dass es egal ist, wo jemand lebt. Für Gebiet X gibt es Betrag Y. Ende. Dieses Getöse mit Bundesanteil sowie kommunalen Kosten könnte man auch abschaffen. Es sind alles Steuergelder. Dieses linke/rechte Tasche-Spielchen ist sinnfrei. |
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#8
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| Langfristig wäre das wahrscheinlich die beste Lösung. Nur müssten dann entsprechende Pauschalen erstmal erarbeitet werden. Der Bund wird dazu schwerlich in der Lage sein und den Kommunen darf er eine solche Aufgabe nicht verbindlich auferlegen. Also müssten sich erstmal alle einigen und das kann bekanntlich dauern. Auch wenn das Urteil vermutlich diesen Weg beschleunigen wird, wäre für die Übergangszeit eine solide Neuregelung des § 22 (1) 2 eine Möglichkeit um hier eine kurzfristige Lösung zu finden. |
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#9
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| Wenn ich mich also in meiner Stadt an die Angemessenheit ranarbeiten will zieh ich kurzfristig in einen anderen Zuständigkeitsbereich? Bis zu einer gewissen Familien-/BG-größe durchaus realistisch. |
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#10
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| Das Urteil wird die Diskussion um Pauschalierung der KdU beflügeln. Es ist lebensfremd weil die Möglichkeiten eines Geringverdieners und eines Sozialgeldbeziehers immer mehr auseinanderdriften. Es lohnt sich in diesem Lande immer weniger als Niedrigverdiener überhaupt noch arbeiten zu gehen. Der Bund wird keine höheren Zuweisungen in Sachen KdU an die Kommunen beschließen und die Kommunen werden das BVG anrufen weil sie nicht mehr zahlen können. Wie in anderen Bereichen wird es erst richtig krachen müssen ehe sich was ändert. |
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