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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#21
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| Na und? Es wird ja wohl auch niemand an einem Umzug gehindert, also gilt Freizügigkeit auch für ALG 2 Empfänger. Es geht hier ums BEZAHLEN! Wieso soll jemandem teurere Miete bezahlt werden, wenn der Umzug NICHT NÖTIG war? Arbeitende Menschen, die ihr Geld durch Arbeit SELBST verdienen, überlegen da 10 mal, ob sie umziehen und sich eine teurere Wohnung leisten können. Mit geschenktem Geld kann mans ja machen. Oder wie? Turtle |
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#22
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| Zitat:
Schliesslich sollte einem der Teppich, die Gardinen und der Haken jedesmal bezahlt, wenn man sich mal nach Arbeit umschaut. *Achtung Ironie* Hier gab es mal vor Ewigkeiten einen Thread, wo jemand in meine Stadt ziehen wollte zwecks Arbeitssuche. Das war zu einer Zeit wo Nokia dicht gemacht hat, Opel Bochum schwer in der Krise war und selbst die landeseigene Zeitarbeitsfirma keine Leute mehr genommen hat. Da stellt sich mir schon die Frage, wenn man u.U. kein gefragter Facharbeiter ist, wieso man dann genau dann hinzieht, wo der Arbeitsmarkt kriselt. Aber ich vergass ist ja eine große Stadt, da liegen GUT bezahlte Jobs ja für Ungelernte auf der Straße. |
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#23
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| Zitat:
__________________ Wenn ein Baum sich zu beugen versteht, wird er nie vom Winde gebrochen. |
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#24
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| Was hat das jetzt mit dem Fakt zu tun, dass man sich fragen muss, warum der, der sein Geld selbst verdient, der die Steuern zahlt, die über Sozialleistungen wieder ausgegeben werden, es sich x-mal überlegt, umzuziehen, während hier Freifahrtsscheine für den Umzug in teure Wohngegenden gegeben wird für Leute, die vom Geld dieser arbeitenden Menschen leben? Es ging um "ohne wichtigen Grund" und nicht "alle über einen Kamm scheren". Das ist doch nur Wischiwaschigeschwätz von dir. Turtle |
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#25
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| Turtle, Fakt ist ganz einfach und kein Wischiwaschigeschwätz. Wenn es mir nach ginge, würde sowieso einiges geändert, aber dies tut hier nichts zur Sache. Ich wollte lediglich einmal denen, die sich ja immer so benachteiligt fühlen, aufzeigen, dass auch arbeitende Menschen nicht immer so können, wie sie wollen, sondern sich danach richten müssen, wo ihre Arbeit bzw. ihr Standort ist. Ist doch einfach zu verstehen, denke ich. Habe zwar selbst das Glück, dass ich in einer sehr schönen Gegend leben darf, aber wenn es vor Jahren geheißen hätte, ab in den Norden, dann hätte ich zähneknirschend packen müssen, denn dort würde ich mich nicht wohlfühlen. Aber es hätte sein müssen. Manchmal muss man eben auch einfach im Leben die Dinge nehmen, wie sie sind.
__________________ Wenn ein Baum sich zu beugen versteht, wird er nie vom Winde gebrochen. |
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#26
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| Zitat:
Und: Zitat:
Turtle |
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#27
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| Hallo Leute , ich hätte da mal eine Frage . Also ich wurde zum Auszug aus der jetzigen Wohnung aufgefordert. Da mein Neffe ausgezogen ist , ist die Wohnung für meinen Sohn (7) und mich zu groß geworden.( Was ich auch verstehen kann) . Nun wollte ich in ein anderes Bundesland ziehen (NRW), ich hätte dort mehr Chancen eine Arbeit zu finden als hier oben in Mecklenburg Vorpommern. Ich hatte schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen aber das Amt ( meine Fallmanagerin) meint es sei zu weit weg und es ist nicht in meinem erlernten Beruf. Aber nun zu meiner Frage: Würde das Amt den Umzug auch zahlen wenn ich in ein anders Bundesland ziehen möchte oder zahlen die den Umzug nur innerhalb von Mecklenburg Vorpommern |
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#28
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| Das Jobcenter zahlt den Umzug, wenn er notwendig ist. Egal wohin.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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