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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 02.12.2010, 20:56
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Ausrufezeichen Bald alleinerz. neuantrag gestellt nun Wohnung für 444 oder 488 (+10%) ja oder nein

Hallo !
Mein Mann hat mich vor kurzem verlassen und nun war ich beim Jobcenter zwecks ALG2 Antrag usw.
Nun wurde mir dort gesagt das ich nur 444€ warmmiete haben darf, habe aber eine 3 raum für 459 warm gefunden und der Berater( mit dem ich über meinen Beruflichen Wg sprach) das dies sofort abgelehnt wird selbst wenn es nur 1€ mehr ist.

Gilt für mich nun auch die 444 Grenze oder 444 +10% also 488warm??????

Das wars auch schon, Danke im vorraus!

LG aus Berlin
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  #2  
Alt 02.12.2010, 21:05
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Ort: Berlin
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Vielleicht sollte ich noch hinzufügen das ich vorher nie von ALG2 gelebt habe bzw auch noch nie in einem Mietverhältnis stand. bis 25 bei eltern danach Heirat u da er vorher schon die Wohnung anmietete zog ich mit ein.

Ich hoffe ihr könnt mir bis Montag ne info geben, denn da muss ich den Antrag abgeben.

Danke.
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  #3  
Alt 02.12.2010, 21:20
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Beiträge: 675
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Hi,

wie kommst Du auf eine Erhöhung von 10%? Es gibt Kommunen, die bei Alleinerziehenden einen Zuschlag gewähren. Ob dies in Berlin so ist, weiß ich nicht.
Im Übrigen führt eine geringfügige Überschreitung dazu, dass Du Kaution selbst aufbringen musst und auch keinerlei Umzugsksoten erhälst. Du bekommst aber den Betrag, der die Grenze bildet, müsstest also 15 € selbst aufbringen.
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  #4  
Alt 02.12.2010, 21:31
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Beiträge: 4.209
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Die 10 % Zuschlag bei den Kosten der Unterkunft in Berlin sind eine kann Vorschrift.

Da in Berlin insbesondere in Hellersdorf/Marzahn es genügend ggfs. auch Zweiraumwohnungen bis zum Maximalwert von 444 € gibt wirst du schlechte Karten auf Alimentierung einer teureren Wohnung haben.
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  #5  
Alt 02.12.2010, 21:34
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Bei uns gibts nicht 10 % sondern 10 qm, wenn die Mutter ansonsten keine Rückzugsmöglichkeit hat. Wie kommt man in Berlin auf Prozente? Macht doch gar keinen Sinn, es kommt doch auf die Wohnung bzw. Zimmer an und nicht (nur) auf die Kosten.
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  #6  
Alt 02.12.2010, 21:43
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Berlin pauschaliert nach Bruttowarmmiete.

Meine Aussage muß ich korrigieren.

Die Kann-Vorschrift auf mögliche 10 % Steigerung bezieht sich nur auf bestehende Mietverhältnisse.

Insofern besteht hier, TE mietet neu an, kein Kann-Recht auf die 10 %.

Kosten der Unterkunft - Berlin.de
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Stichworte
berlin, miete, wohnkosten

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