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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Bei mir ergibt sich folgende sehr ungewöhnliche Situation: Vor knapp zwei Jahren bin ich (Student) mit meiner Familie aus unserem Haus raugeflogen, weil mein Vater die Miete nicht mehr zahlen konnte. Aufgrund vieler äußerst unglücklicher Umstände sind wir dann für ein Jahr in einem sog. Clearinghaus (also ein besseres Obdachlosenheim) untergekommen. Dort wurde dann auch endlich ALGII beantragt. Ich bekam schon vor der Zwangsräumung rechtmäßiges BAföG (Höchstbetrag für bei-den-Eltern-Lebende). Nun hat die ARGE gesagt: Im Rahmen vom ALGII wird die Miete für die Bedarfsgemeinschaft übernommen. Ich habe durch das BAföG ein Einkommen und gehöre nicht zur Bedarfsgemeinschaft, ergo ich muss meinen Anteil an der Miete selber zahlen. Bei insgesamt 5 Personen ist das also ein Fünftel. Macht bitte 200 Euro im Monat. Somit bleiben mir im Monat nach Abzug aller Pflichtabgaben (Miete, Krankenkasse, Fahrkosten, Handy) noch satte 40 Euro zur freien Verfügung. Das BAföG-Amt sagt: Selbe Adresse wie die Eltern => kein Mietzuschlag (außer der 48€, die eh enthalten sind) Eine Sozialarbeiterin hat uns daraufhin nach einiger Recherche geraten, einen Wohngeldantrag zu stellen, was wir auch prompt gemacht haben (bzw. mein Vater als offiziell Wohngeldberechtigter). Der Sachbearbeiter hat gemeint, wir sollen uns bloß nicht innerhalb der ersten 6 Monate rühren, früher würde er den Antrag sowieso nicht fertig haben. Nach knapp 7 Monaten hatte er keinen Schlag getan, nach 8 Monaten ist ihm aufgefallen, dass Unterlagen fehlen; nach 9 Monaten fehlten noch weitere Unterlagen, was uns in einem Brief mitgeteilt wurde, den wir nicht erhalten haben. Nach 10 Monaten schließlich wurde der Antrag von (!) der Urlaubsvertretung abgelehnt, weil (!) wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seien. Mittlerweile haben wir Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht. Bin mal gespannt, was dabei heraus kommt. Trotzdem würde ich gerne um Meinungen/Vorschläge bitten. Hat z.B. eine der Stellen völlig Unrecht? Ich denke, so ein Fall kommt nur selten vor; deshalb tun sich die Behörden auch so schwer. (Und bevor dumme Kommentare kommen: Ich arbeite regelmäßig in den Semesterferien; im Semester würde mich das so einschränken, dass ich das Studieren eigentlich gleich bleiben lassen könnte, wenn ich nicht einen so-la-la-Abschluss haben will. Und: Wenn ich jetzt ausziehe, ändert das erstens nichts an den zurückliegenden 11 Monaten, in denen ich Miete zahlen musste und zweitens müsste meine Familie aus der Sozialwohnung in die wir Anfang des Jahres ziehen konnten wieder ausziehen, denn die ist für 5 Personen bewilligt) Beste Grüße! |
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#2
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| Zitat:
Bißchen üppig für eine angemessene Wohnung. Tip: Ein Festnetzanschluß für alle 5 ist preiswerter als für jeden ein Handy. |
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#3
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| 3 Erwachsene, 2 Kinder; 80m²; 4 Zimmer, Küche, Bad. Die Nebenkostenpauschale ist anteilig natürlich auch mit drin. Übrigens hat's im Obdachlosenheim nur unwesentlich weniger gekostet. Ach ja, Stadt ist München ![]() (und wir liegen mit Wohnfläche UND Miete noch unterhalb der erlaubten Grenze) |
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#4
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| Zitat:
Warum bist du wieder mit deinen Eltern zusammengezogen? BAföG hätte sich mit eigener Wohnung von 414 Euro auf 584 Euro erhöht, dein ganzer Nebenverdienst bleibt dir, wenn du im BWZ nicht mehr als 4.800 Euro hast. Zweiter dummer Spruch: Warum Kosten für Krankenkasse? Entweder bist du beitragsfrei bei deinen Eltern versichert oder selbst studentisch krankenversichert. Hier liegt der Beitragssatz um die 64 Euro und genau um 64 Euro erhöht sich dein BAföG = Nullsummenspiel bis auf ein paar Cent. Dritter dummer Spruch: Wo sind deine Ausgaben in dieser Höhe? 414 Euro BAföG abzgl. 200 Euro Mietanteil abzgl. deinem Restbetrag von 40 Euro komme ich auf 174 Euro, die du angeblich nur für Fahrtkosten und Handy aufwendest, das mit der Krankenkasse ist ja schon geklärt. |
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