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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hi, Erstmal kurz was zu meiner Situation. Alter: 30, Single, in Arbeit, Lohn 820 Brutto netto 650 Euro, Wohne im Momement bei meinen Eltern im Haus in einer eigen Wohnung. Bezahle nur die Nebenkosten, wie Strom, Heizung und noch bissel was anderes. Ich bezahle keine Miete. Die meisten Möbel gehören mir nicht, wie Waschmaschine oder Kühlschrank... So nun mein Problem: Meine Eltern wollen das Haus verkaufen. Ich muss mir dann eine Wohnung suchen. Ich bin sogut wie pleite. Habe auf bei der ARGE Hartz 4 beantragt gehabt dies wurde abgelehnt (Begründung da keine Miete ... verdien zuviel) Nun weiss ich nicht wie ich das hinbekommen soll. Habe kein Geld um mir eine Wohnung ein zurichten.... Meine Eltern können mit auch nicht helfen. Nun war ich auf der ARGE und habe gefragt was ich machen kann bzw. soll. Da konnte mir auch keiner Richtig helfen... Sie sagten wenn ich H4 bekäm, könnte ich einen Umzugsantrag stellen. Nun woltle ich einen Mietvetrag von meine Vater, das will er aber nicht (anderes Thema). Nun was soll ich machen, wie kann ich den Erstantrag stellen und auch sciher sein das ich die MIete bekomm bzw. dann auch h4... Danke Maik ![]() |
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#2
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| Du schläfst jetzt im Haus deiner Eltern nicht auf dem Fußboden. Und einen Schrank wirst du auch in deinem Zimmer haben. Warum dir deine Eltern diese Einrichtung nicht überlassen wenn sie das Haus verkaufen erschließt sich mir momentan nicht. |
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#3
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| Ja Schränke (auch nur zum teil, da dies auch teilweise eingebaut sind, dachschräge. Bett und andere Kleinigkeiten habe ich, aber keine Küche da die eingebaut ist und keine Waschmaschine... |
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#4
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| Zitat:
Nach dem Umzug kannst Du sicher nochmal ALGII beantragen und evtl. auch einen Zuschuss erhalten -bist dann Aufstocker-; aber für die Erstausstattung sehe ich derzeit keinen Grund/ Bedürftigkeit. Hinweis: ALGII ist nun nicht gerade ein Rechtsgebiet, wo ich über sichere Kenntnisse verfüge |
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#5
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| Vielleicht hast du falsche Vorstellungen. Eine "Küche" bekommst du nicht. In der Regel sind es Warengutscheine für ein Sozialkaufhaus. Aber ganz davon abgesehen, du hast 650 Euro netto, zahlst keine Miete und kannst dir nichts für einen Kühlschrank zusammensparen. Das Gejammer ist mir in der Tat unerfindlich. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Du hättest dann €359, müsstest den Strom trotzdem selber bezahlen und die Versicherungen und Schulden blieben dir auch. Wäre das immer noch mehr Geld?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Das sind Einwände die nicht ziehen. Nach den Sozialgeldregeln hast du einen Bedarf von 359 Euro plus warme Stube. Du hast fast doppelt so viel. Meine Privatmeinung ist ja im vorliegenden Falle, es war ein Fehler bei der Sozialgesetzgebung daß man das Bürgerliche Gesetzbuch faktisch außer Kraft setzt. Denn nach dem BGB sind Verwandte in gerader Linie untereinander unterhaltspflichtig. |
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#9
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| Naja Du kannst aber nicht erwarten das Eltern ihre Kinder bis zum Sankt Nimmerleins Tag unterstützen müssen, nur weil die (erwachsenen) Kinder keine Arbeit haben und auch keine finden. Angela |
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#10
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| die Schulden sind irrelevant. Interessieren niemanden. |
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