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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| arge zahlt keine kaltmiete.guten tag ! habe zur zeit riesen probleme mit der arge. ich habe bei meinen großeltern 2 zimmer gemietet (42qm , 4,- euro pro qm = 168,- euro kalt)bad und küche teile ich mit meinen großeltern. nebenkosten werde mir jetzt nach einem halben jahr endlich gezahlt (52,- euro pro monat.jedoch weigert sich die arge mir die kaltmiete in höhe von 168,- euro zu zahlen , sie meint , ich hätte keine seperaten, abgeschlossenen räume , da ich bad und küche mit den großeltern teile.ist dies rechtens ? ich habe mittlerweile mietschulde in höhe von über 1000,- euro. was kann ich tun ? außendienstmitarbeiter der arge waren schon da , und haben sich die wohnung angesehen.mietvertrag und mietbescheinigung liegen der arge vor.vielen dank für antworten. bin hartz4-empfänger. 8 jahre hat die arge bezahlt, jetzt auf einmal nicht mehr. |
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#2
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| Wie groß ist die Wohnung insgesamt, wieviele Zimmer hat sie, wieviele Leute wohnen dort, und welche Kosten fallen für die gesamte Wohnung an? Und acht Jahre bist du Hartz IV Empfänger? |
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#3
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| hallo und danke für die sehr schnelle antwort. ich habe zwei zimmer im haus meiner großerltern gemietet. in dem haus wohnen oma und opa.sie wohnen in der unteren etage , wo auch das bad und die küche ist, die ich mit nutze. auf der oberen etage habe ich die zwei zimmer gemietet , außerdem befindet sich das schlafzimmer meiner großeltern noch auf der oberen etage. kosten entstehen meinen großeltern , außer den nebenkosten ( wasser , strom , öl usw ) nicht. vielen dank für die hilfe. |
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#4
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| Also im normalen Wohnungsmarkt wäre diese zwei Zimmer ohne separaten Eingang und ohne Küche und Bad und wo auch noch die Wirtsleute im Flur herumlaufen als normale Wohnung an unbeteiligte Dritte kaum zu vermieten. Hast du schonmal an eine saubere kopfteilige Ermittlung der tatsächlichen Kosten gedacht und wo du dann deinen Anteil dem Amte gegenüber geltend machst? |
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#5
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| die nebenkosten werden ja schon durch 3 geteilt und dies bekomme ich auch vom amt bezahlt. es geht ja um die kalten kosten. das heißt meine großeltern wollen pro qm 4,- euro also 168,- euro. doch das will mir das amt nicht bezahlen. ich denke aber , daß mir das zusteht.was kann ich also dagegen am besten tun , das ich die kaltmiete auch vom amt bezahlt bekomme ? |
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#6
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| Du hast jetzt ca. 6 Monate Mietschulden. Ab 2 Monaten ist die fristlose Kündigung möglich. Wieso schmeißen dich deine Großeltern nicht raus? Die Mieteinnahmen sind von den Großeltern sicherlich auch beim Finanzamt angezeigt worden? Seit wann wohnst du denn dort? Seit wann gibt es den Mietvertrag? Die Mietzahlungen sind per Kontoauszug nachweisbar? Turtle |
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#7
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| Mit welchem Recht wollen sie das von dir, wenn es niemand anderes zahlen würde? Würden deine Großeltern auch für 4€/qm an Fremde vermieten und das, wo das Schlafzimmer auf gleicher Etage ist?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
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#9
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| Grubenpony fragt Zitat:
erfolgreich praktiziert! |
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#10
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| Hartz IV und Argen gibt es erst seit 5 Jahren. |
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| Stichworte |
| arge, großeltern, hartz4, kaltmiete, zimmer |
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