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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#12
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| Ups, danke. Schon sechs Jahre Hartz IV. |
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#13
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| soooo , erstmal danke , für die vielen antworten. nur leider ist nicht wirklich was hilfreiches dabei. ich möchte doch nur wissen , ob mir diese 42 qm zustehen und ob diese mir auch von der arge bezahlt werden müssen. ich wohne seit 2002 dort mit mietvertrag und auf meinen kontoauszügen ist die miete auch aufgeführt.wenn mir die miete gesetzlich zusteht , wie kann ich das dann der arge beibringen ? giebt es da einen speziellen paragraphen für ? danke für hilfreiche antworten. |
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#14
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| Dann überspringe doch bitte die Nebendiskussion und gehe zu den Beiträgen zurück, wo dir Fragen gestellt wurden: Zitat:
Zitat:
Turtle |
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#15
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| Werden die Mieteinnahmen von deinen Großeltern korrekt versteuert? |
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#16
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| Zitat:
wahrscheinlich ist genau das der Grund, warum du von der ARGE nur anteilig die Nebenkosten bekommst. an der Stelle frage ich mich sowieso, warum Geld für Kaltmiete fliessen soll, wenn deinen Großeltern de facto keine Kosten entstehen. Sollten sie finanziell auf solche Mieteinnahmen angewiesen sein, hätte sie den Mietvertrag ja schon längst gekündigt und einen anderen "Mitbewohner" ins Boot geholt. |
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#17
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| DAS würde mich auch interessieren. Ich mag mich täuschen, aber für mich macht das den Eindruck, als ob hier was "mitgenommen" werden sollte, praktisch als "Zuckerl". |
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#18
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| Wollts nicht so offensichtlich sagen...ich glaube da liegst du schon ganz richtig. Vielleicht nicht nur "Zucker" sondern ein "Familienmenü" auf Kosten Anderer ^^ |
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| Stichworte |
| arge, großeltern, hartz4, kaltmiete, zimmer |
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