Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.09.2009, 17:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 5
Böse Arge will umzug nicht bezahlen Hilfe

So wir haben uns jetzt eine angemessene Wohnung gesucht und auch gefunden und von der Arge genehmigen lassen schriftlich. jetzt mein Problem

Sie haben uns vor ca. 1-2 Monaten ein schreiben zugeschickt wo drin steht das ich meine Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen sind .und des weiteren stand dort ich zitiere, Ich fordere Sie auf die Kosten innerhalb von 6 Monaten auf das angemessene Maß zu senken.nach Ablauf der Frist werden nur noch die angemessenen Aufwendungen übernommen.

jetzt ist es so, das ich nix ändern kann, ich habe weder zu viel Wasser oder Heizung verbraucht,sondern der Vermieter hat die kalt miete angehoben und jetzt ist der Wohnraum unangemessen. Ok wir neue Wohnung gesucht sind 4 Personen zwei Kleinkinder und zwei erwachenden, Wohnung gefunden genehmigt von der ARGE jetzt fragte ich nach wie ich den umziehen soll, da ich weder PKW haben noch meine Frau ein hat,und die neue Wohnung hat ja auch keine Tapete Da meinte die Dame von der ARGE sie zwingen mich ja nicht zum Auszug aus der noch Beständen Wohnung sie weisen nur drauf hin das ich nach den 6 Monaten selber ein Betrag von 122,- Euro noch selber von meiner Regelleistung zuzahlen soll.und sie bezahlen mir nix weder Umzug oder Miet- Transporter oder Tapete.ist das rechtes was die mit uns abziehen.Kann ich mich währen gegen Sohne Volks verarsche?.



Ich Danke für eure Tips
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.09.2009, 21:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Umzugskosten sind eine Kann-Leistung, die aber normalerweise übernommen wird, wenn der Umzug erforderlich (ist Deiner, weil die jetzige Wohnung zu teuer) und die neue Wohnung angemessen teuer ist.

Allerdings mußt Du die Zusicherung zu den Umzugskosten VOR Unterschreiben des neuen Mietvertrages einholen. Hast Du das getan?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.09.2009, 20:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 5
Standard

@Vegas


Hallo danke für deine Antwort
Ja ich habe vor Unterschreibung des Mietvertrages eine anfrage gestellt wegen Umzug kosten wurden gleich ablegend. weil ich werde ja nicht gezwungen um zu ziehen soll 130,- Euro selber zahlen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bitte um eure Hilfe: Wer rechnet falsch? Die Arge oder Ich??? prettyinlove Hartz IV 4 - ALG II 2 9 08.06.2009 18:54
Eltern Keine Hilfe mehr der Arge - ALG I muss reichen? Pegasus1970 Arbeitslosengeld I - ALG 1 13 12.05.2009 22:54
Umzug zum Partner durch ARGE abgelehnt Diamant Hartz IV 4 - ALG II 2 12 04.05.2009 18:02
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug und agl ii !!! Bitte hilfe !!! teca67 Kosten der Unterkunft 0 17.12.2008 14:11
HILFE - Meine Situation und mein Brief an die ARGE Micha80 Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 3 12.12.2008 07:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:44 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0