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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| So wir haben uns jetzt eine angemessene Wohnung gesucht und auch gefunden und von der Arge genehmigen lassen schriftlich. jetzt mein Problem Sie haben uns vor ca. 1-2 Monaten ein schreiben zugeschickt wo drin steht das ich meine Kosten der Unterkunft und Heizung unangemessen sind .und des weiteren stand dort ich zitiere, Ich fordere Sie auf die Kosten innerhalb von 6 Monaten auf das angemessene Maß zu senken.nach Ablauf der Frist werden nur noch die angemessenen Aufwendungen übernommen. jetzt ist es so, das ich nix ändern kann, ich habe weder zu viel Wasser oder Heizung verbraucht,sondern der Vermieter hat die kalt miete angehoben und jetzt ist der Wohnraum unangemessen. Ok wir neue Wohnung gesucht sind 4 Personen zwei Kleinkinder und zwei erwachenden, Wohnung gefunden genehmigt von der ARGE jetzt fragte ich nach wie ich den umziehen soll, da ich weder PKW haben noch meine Frau ein hat,und die neue Wohnung hat ja auch keine Tapete Da meinte die Dame von der ARGE sie zwingen mich ja nicht zum Auszug aus der noch Beständen Wohnung sie weisen nur drauf hin das ich nach den 6 Monaten selber ein Betrag von 122,- Euro noch selber von meiner Regelleistung zuzahlen soll.und sie bezahlen mir nix weder Umzug oder Miet- Transporter oder Tapete.ist das rechtes was die mit uns abziehen.Kann ich mich währen gegen Sohne Volks verarsche?. Ich Danke für eure Tips |
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#2
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| Umzugskosten sind eine Kann-Leistung, die aber normalerweise übernommen wird, wenn der Umzug erforderlich (ist Deiner, weil die jetzige Wohnung zu teuer) und die neue Wohnung angemessen teuer ist. Allerdings mußt Du die Zusicherung zu den Umzugskosten VOR Unterschreiben des neuen Mietvertrages einholen. Hast Du das getan? |
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#3
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| @Vegas Hallo danke für deine Antwort Ja ich habe vor Unterschreibung des Mietvertrages eine anfrage gestellt wegen Umzug kosten wurden gleich ablegend. weil ich werde ja nicht gezwungen um zu ziehen soll 130,- Euro selber zahlen |
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