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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 06.11.2009, 13:06
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Standard Arge verweigert Umzug

Habe ein kleines Problem mit der Arge und zwar möchten wir gerne umziehen haben uns bereist eine Wohnung gesuchtum einen Weg zu sparen weil man bei uns an der Arge wochen für ein Termin wartet und sind samt vorschlag zur arge zum Vorsprechen. Habe unsere Gründe genannt ( wir wohnen in einer 60qm Wohnungen uns stehen laut amt 75qm zu, wir wohnen in einem ausgebauten Dachboden zu dem eine sehr steile Treppe gehört, wo sehr große unfall gefahr besteht, ich bin breits dreimal runter gefallen zweimal mit kind, einmal ohne, von unserem besuch oder meinen freund möchte ich garnicht erst reden, hinzu kommt das irgendwas mit unserer Elektrik nicht stimmt) unsere Sachbearbeiterin meinte dazu nur das es keine Gründe sein um einen Umzug zu zustimmen. Wenn wir Probleme mit der Elektrik hätten sollten wir uns einen Anwalt nehmen wenn der Vermieter unsere Forderung nicht nachkommen würde, zu den Schilderung mit der Treppe dass ich bereits gefallen wäre hatte sie nur laut gelacht, richtige Gründe wären Schimmel etc. und selbst da müsste man erst noch mit dem Anwalt ran sagte sie zu uns. Ich bin der Meinung das sie unseren Umzug nicht so einfach ablehnen kann. Ich meine was muss denn erst passieren das wir umziehen dürfen, mein Sohn ist gerade ein Jahr alt geworden bald wird er die Treppe selbst rauf und runter steigen. ich hoffe mir kann jemand helfen oder ein paar tipps geben wie ich doch umziehen kann oder bzw. die erlaubnis von der arge bekomme. lg danke im vorraus

Geändert von Turtle1972 (06.11.2009 um 18:09 Uhr)
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  #2  
Alt 06.11.2009, 13:37
Benutzerbild von Mandy
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Die Aussage der ARGE ist soweit korrekt. Wenn es Probleme mit der Wohnung bzgl. Elektrik gibt, dann ist das Vermietersache und hat nix mit der ARGE zu tun.

Ihr könnt natürlich auch ohne Zustimmung umziehen, aber dann werden maximal die bisherigen Mietkosten übernommen, keine Umzugskosten, keine Kaution etc.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 06.11.2009, 13:42
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Wenn dort zwei Erwachsene und ein Kind wohnen sind in Berlin zum Beispiel zwei Wohnräume (ohne Küche und Nebenräume) mit insgesamt 50 m2 gerade noch angemessen.

Vielleicht verwechselst du das mit der maximal angemessenen Wohnfläche in der Kommune. Es ist nicht so daß bei bestehender Wohnung diese Maximalfläche dir "zusteht".

Die Wohnräume, auch ein ausgebautes Dachgeschoß unterliegen bauaufsichtlichen Vorgaben was zum Beispiel die zulässigen Treppensteigungen angeht. Da kann nicht jemand einfach eine Hühnerleiter hinbauen.

Diese Vorgaben sind so ausgelegt daß sie für Leute ohne Gehbehinderungen auch zu Wohnzwecken genutzt werden können. Mit dem Kind mußt du halt aufpassen sonst müßte ja eine junge Familie nur im Erdgeschoß wohnen.

Das Elektro-Problem ist Sache des Vermieters. Da hat die ARGE nichts mit zu tun.
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  #4  
Alt 06.11.2009, 14:25
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Beiträge: 3
Standard re

Das weiß ich auch dass es Vorschriften etc. gibt um ein Haus zu bauen oder es auszubauen. Trotzdem gibt es sehr steile und kurze Treppen, sowie es auch lange und kleine gibt. Unsere ist sehr steil und hat kleine Stufen. Das die Elektrik nichts mit dem Amt zu tun hat das weiß ich auch, aber mit mir und meiner meine Familie! Nachdem wir unsere Probleme bereits öfters den Vermieter geschildert haben und er bisher noch nichts getan hat bleibt es aber dennoch mein Problem und wer möchte bitte in einer Wohnung wohnen wo die Elektrik nicht richtig funktioniert. Und das mit der qm Zahl habe ich ja schwarz auf weiß hier liegen habe ja mir den Zettel bereits vom Amt geholt, ich finde diese Antworten alle ein bißchen fadenscheinig und überhaupt nicht relevant. Ich denke das meine Gründe sehr wohl annerkannt werden sollten oder müssten und sehr wohl acht und passe ich auf meinen Zwerg auf aber ich kann dennoch nicht immer überall sein und dann ist es irgendwann passiert und dann.....
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  #5  
Alt 06.11.2009, 14:39
Benutzerbild von Mandy
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Wir können nichts dafür, wenn Dir unsere Antworten nicht gefallen! Wundert es Dich nicht, dass Du hier die gleichen Antworten bekommst wie von der ARGE?! Meinst Du nicht, dass dann wohl doch die Aussage der Arge richtig sein könnte?! Meinst Du man beschäftigt sich hier erst seit gestern mit dem Thema und hat überhaupt keine Ahnung?!

Du kannst Dir auch gerne einen Anwalt nehmen, wenn DU der Meinung bist im Recht zu sein.......
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Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 06.11.2009, 15:31
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Standard rere

Ich bezweifel nicht das hier Leute sind die Ahnung haben, sonst hätte ich mich ja nicht an euch gewendet, dennoch finde ich es sehr unrelevant von baulichen Vorschriften etc. zu reden denn man weiß das es im Grunde nur Vorschriften und Regeln sind und das es meistens dabei bleibt z.B. muss auch jede Wohnung etc. die mit Elektrik ausgestattet ist vom Elektiker abgenommen werden und ich kenne eine Menge Wohnungen wo die Mieter mit Einigung des Vermieters es selbst gemacht haben. Es heißt auch nicht das alle Familien im Erdgeschoss wohnen sollten nur wegen den Treppen meine neue Wohnung ist auch nicht im Erdgeschoss es geht mir ausschließlich um die Treppe und deren Unfall gefahr die davon ausgeht. Es wird hier hingestellt als wenn mal einer gefallen wäre aber dies ist die Regel. Allein die Reaktion die mir die Sachbearbeiterin entgegen brachte finde ich sehr unangemessen als ich erzählte ich sei mit meinem damals 6 Monate alten Sohn gefallen laut gelacht hat sie. Unmöglich tut mir leid für sowas habe ich kein Verständnis, wie sie mir auch kein Respekt entgegen bringt
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  #7  
Alt 06.11.2009, 15:50
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Zitat:
Zitat von Sabsab1985 Beitrag anzeigen
Ich bezweifel nicht das hier Leute sind die Ahnung haben, sonst hätte ich mich ja nicht an euch gewendet, dennoch finde ich es sehr unrelevant von baulichen Vorschriften etc. zu reden denn man weiß das es im Grunde nur Vorschriften und Regeln sind und das es meistens dabei bleibt z.B. muss auch jede Wohnung etc. die mit Elektrik ausgestattet ist vom Elektiker abgenommen werden und ich kenne eine Menge Wohnungen wo die Mieter mit Einigung des Vermieters es selbst gemacht haben. Es heißt auch nicht das alle Familien im Erdgeschoss wohnen sollten nur wegen den Treppen meine neue Wohnung ist auch nicht im Erdgeschoss es geht mir ausschließlich um die Treppe und deren Unfall gefahr die davon ausgeht. Es wird hier hingestellt als wenn mal einer gefallen wäre aber dies ist die Regel.
Du kannst jetzt noch seitenweise solche Sachen runterschreiben, es ist und bleibt ein privates Problem zwischen dir und dem Vermieter und geht die Arge nichts an.
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  #8  
Alt 06.11.2009, 18:19
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Zitat:
Ich bezweifel nicht das hier Leute sind die Ahnung haben, sonst hätte ich mich ja nicht an euch gewendet, dennoch finde ich es sehr unrelevant von baulichen Vorschriften etc. zu reden denn man weiß das es im Grunde nur Vorschriften und Regeln sind und das es meistens dabei bleibt z.B. muss auch jede Wohnung etc. die mit Elektrik ausgestattet ist vom Elektiker abgenommen werden und ich kenne eine Menge Wohnungen wo die Mieter mit Einigung des Vermieters es selbst gemacht haben.
Aha. Und was hat das mit der ARGE zu tun? Von dort kam die Empfehlung, dir einen Beratungshilfeschein zu holen und zum Anwalt für Mietrecht zu gehen, wenn du solche Probleme hast. Wenn du meinst, dass du, nur weil du ALG 2 Empfänger bist den einfachen Weg nach dem Motto "Amt zahlt schon." gehen kannst, dann irrst du. Arbeitstätige Menschen, die mit ihrem Lohn gering überm ALG 2 liegen, die müssen auch gucken, wie sie das geregelt bekommen. Die können auch nicht einfach so umziehen, weils ihnen grad mal danach ist.

Zitat:
Es heißt auch nicht das alle Familien im Erdgeschoss wohnen sollten nur wegen den Treppen meine neue Wohnung ist auch nicht im Erdgeschoss es geht mir ausschließlich um die Treppe und deren Unfall gefahr die davon ausgeht.
Und die Treppe wurde erst 10 Jahre, nachdem ihr dort eingezogen seid, eingebaut oder wie? Die Treppe war doch wohl schon da und ihr habt die Wohnung so angemietet. Wenn die Treppe steil ist, dann geht man vorsichtig. Wenn die Treppe fürs Kind schlecht ist, macht man ein Schutzgitter hin. Was meinst du denn, was andere Menschen machen? Mein Mann hat das Haus der Oma geerbt, da haben wir jahrelang, als sie noch lebte im ausgebauten Dachboden gewohnt mit uralter holzwurmstichiger steiler Holztreppe! Da bin ich auch mehrfach runtergefallen, einmal ist eine Stufe unter mir zusammengebrochen. Meinst du, ich bin auch nur ansatzweise auf den Gedanken gekommen, da deswegen auszuziehen? Da muss man eben aufpassen!

Zitat:
Es wird hier hingestellt als wenn mal einer gefallen wäre aber dies ist die Regel.
"Die Regel". Täglich oder stündlich?

Zitat:
Allein die Reaktion die mir die Sachbearbeiterin entgegen brachte finde ich sehr unangemessen als ich erzählte ich sei mit meinem damals 6 Monate alten Sohn gefallen laut gelacht hat sie. Unmöglich tut mir leid für sowas habe ich kein Verständnis, wie sie mir auch kein Respekt entgegen bringt
Du bist erwachsen. Wenn zu mir jemand kommen würde und sagt: "Ich muss umziehen weil ich die Treppe runter gefallen bin." öhm.... Ich schätze meine Reaktion darauf auch zwischen lachen (ob solchen Blödsinns) oder weinen (ob solchen Blödsinns) ein.

BTW: Du kannst jederzeit ohne Genehmigung umziehen. Du musst nur die damit verbundenen Kosten selbst tragen und ggf. auch die Differenz zwischen der jetzigen und der evtl. höheren Miete.

Turtle
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