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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, wünsche euch schöne Feiertage und Ostern. Natürlich auch ein "nettes" Hallo von mir da ich hier noch neu bin. Da ich mich nicht so auskenne wollte ich hier mal mitmischen. Na dann schieße ich gleich mal los wo mein Problem liegt: Ich ziehe, wenn es genehmigt wird, in Nürnberg um. Aus der Wohnung der Eltern will ich endlich raus da die Probleme (Vater trinkt, Mutter Na ja) zunehmen. Ist ja jetzt auch egal da ich alt genug bin. Soweit ich weiß gibt es ja Mietobergrenzen jeweiliger Städte usw. Diese habe ich von der ARGE, vom Amt und anderen Behörden erhalten. Also für die Stadt Nürnberg. Demnach stehen einen Single maximal bei Mietstufe 4 (Nürnberg) als Richtwert 356,00 € (Kaltmiete + Nebenkosten) und maximal 68,00 € für Heizkosten zur Verfügung. 1 Zimmer, maximal 50m². Soweit so gut. Also habe ich mir ein paar Wohnungen angeschaut und die saubersten und besten ausgewählt. Ich bin jetzt nicht wählerisch aber die Wohnung sollte schon in der Nähe sein wegen Geschwistern, Freunden usw. Diese Wohnung ist in der Nähe, hat eine Einbauküche, ist Sauber und im Neubaugebäude. Keine Courtage obwohl über Makler aber 3x Miete als Kaution. Habe jetzt der ARGE den Antrag abgegeben. Nun ging ich davon aus dass der geförderte Betrag maximal 356,00 € + 68,00 € = 424,00 € beträgt. Die Wohnung die ich gefunden habe kostet aber 319,96 € (kalt) + 64,84 € Nebenkosten + 38,00 € Heizkosten. Also in der Summe genau 422,80 € und im Rahmen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten dass zwar die Heizkosten innerhalb der 68,00 € liegen, also nur 38,00 €, aber die Kaltmiete + Nebenkosten über den 356,00 € liegt, also 28,80 € darüber da Sie 384,80 € kostet. Demnach geht es um 28,80 €. Wären aber die Kaltmiete + Nebenkosten 28,80 € weniger aber die Heizkosten 30,00 € höher dann würde die ARGE mir, wie Sie geschrieben haben, die Wohnung genehmigen. Was soll das? Was kann man tun? Die ARGE hat mir jetzt vorgeschlagen dass Sie zustimmt wenn ich selber die Kaution bezahle. Wie soll ich die denn aufbringen? Pro für die Wohnung wäre: - Sie ist sehr sauber (NEubau) und kein Loch wie andere Buden - Sie hat eine Einbauküche integriert - Sie ist sofort bezugsfertig und es muss nicht mehr gestrichen, tapeziert usw. werden - Sie ist in der Nähe meiner alten Wohnung bzw. der Wohnung meiner Geschwister - Demnach fallen auch keine hohen Umzugskosten (Fahrzeug, Benzin, Miete) an. - Kaution JA aber keine Maklerprovision da Bekanntschaft Was kann ich machen? Die Kosten liegen 28,80 € darüber und sollte ich ja von der Regelleistung ALG-2 bezahlen können. Liegt aber die Heizung jetzt höher und die Summe wäre gleich dann übernimmt die ARGE dies. Sehr kurios oder? Danke Gruß Thomas |
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#2
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| Daran ist nichts kurios. Die ARGE geht eben von der Kaltmiete aus. Es geht nicht um die Gesamtmiete, denn die 38 Euro für Heizung dürften unterdefiniert sein, d.h. dich erwartet in einem Jahr eine nette Nachzahlung. Reichst du die dann beim Amt ein und die müssen sie bezahlen, weil du ja 68 Euro im Monat als angemessen haben darfst, dann bezahlt man dir letztendlich eine Miete von 453 Euro und halt nicht nur 424 Euro, wie angemessen wäre. Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle1972, ja das mag schon sein aber ich kann ja nicht die 68,00 € angeben da im Mietvertrag 38,00 € steht. Demnach rechnet die ARGE nun 356,00 € + 38,00 € = 394,00 €. Wären jetzt aber die Heizkosten bzw. die Pauschale höher dann müsste die ARGE ja so oder so mehr bezahlen. Es ist ja Wurst ob Sie jetzt weniger bezahlt und später nachzahlt oder jetzt eher eine höhere Pauschale und dann nicht mehr bezahlt. Ja kein Thema. Die Wohnung liegt halt 28,30 € drüber und das ist ja jetzt nicht die Welt. Also nicht dass ich reich wäre aber die ARGE stimmt ja jetzt zu wenn ich die Kaution übernehme. Was soll ich da machen? Ich meine hohe Umzugskosten spare ich der ARGE auch ein und die ARGE bekommt ja die Kaution + Zinsen eh wieder zurück. Demnach wäre das Geld ja nicht verloren. Der Vermieter meinte es gibt da Abtrittserklärungen dass die Arge eben diese Kaution wieder zurückerhält. Was ja auch verständlich ist. So, aber nun zur Hilfe. Was kann/soll ich tun? Widerspruch mit den Begründungen dass die Wohnung "perfekt" wäre? Wie schaut es mit der Kaution aus? Danke |
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#4
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| Zitat:
Es gibt nunmal die Richtlinien und selbst wenn die Wohnung einen Cent drüber läge: Dann wäre sie nunmal unangemessen! Und ob eine Wohnung für dich perfekt ist, weil sie dir gefällt, spielt im ALG 2 nunmal eine untergeordnete Rolle. Da geht es nur darum, einen Bedarf zu decken und nicht persönlichen Ansprüchen und Schönheitsidealen Genüge zu tun. Widerspruch kannst du natürlich einlegen. Aber wenn die Wohnung nunmal unangemessen ist: was soll es bringen? Entweder du suchst was anderes oder du redest mit dem Vermieter, dass er die Kaltmiete und kalten Nebenkosten sowie die Heizkosten entsprechend anpasst. Also Kaltmiete und kalte NK weniger und Heizkosten höher ansetzt. Turtle |
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#5
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| Hallo Turtle1972, "...Der Nächste ist dieser Meinung, wenn die Wohnung dann 38,30 Euro drüber liegt, der Nächste dann bei 58,30 Euro usw...!" Ist natürlich ein Schmarrn da es schon ein Unterschied ist zwischen 5,10 oder 58,30 € usw. Muss ja von dem Regelsatz bezahlt werden + Strom + Telefonanschluss usw. Daher macht es schon einen Unterschied ob es gerade mal 28 € oder 50,00 € sind. das mag schon zum Teil zutreffen aber wenn wir mal ehrlich sind und ich weiter weg ziehe dann kommt ein Umzug locker auf 400-1000 €. Den würde die Arge dann aber übermehmen + Kaution. Verstehst du was ich meine? Ich meine hier geht es nicht nach meinen Wünschen und Haus oder Luxus sondern darum dass diese Wohnung sauber ist und nicht noch renoviert werden müsste wie andere Wohnung. Demnach spart die ARGE da auch wieder Geld. Ich denke eher praktisch. Klar dann nehme ich halt eine andere Wohnung und die ARGE zahlt den teuren Umzug + Kaution und andere Kosten für Ersteinrichtung. Dies steht aber in keiner Relevanz. Es mag schon sein dass der einer Wert höher ist und der andere niedriger. Aber die Summe macht es aus. Ich bin ja hier um RAT zu holen und nicht "PESSIMISMUS". Mir geht es jetzt ja darum dass die ARGE der Wohnung zustimmt wenn ich die Kaution übernehme. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich zahle ja eh die Differenz drauf auf die Wohnung, so oder so. Es ändert sich nichts. Daher würde ich mir einfach mehr "Engagement" und "Einsatz", "Kompetenz" wünschen. Zudem ist der Bedarfssatz immer verschieden, nach Situation zu entscheiden. Wenn die Wohnung sauber ist und weniger Ersteinrichtungs- und Umzugskosten anfallen macht die ARGE da auch noch Tausende gut. War ja nur eine Frage was man machen kann. Aber wenn du meinst ich soll eine andere suchen und dann noch mehr Kosten verursachen und verlangen dann mache ich dies halt. Wäre halt schön gewesen da die Wohnung bezugsfertig ist. Danke für deinen, na ja, Rat oder so. |
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#6
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| Du kannst die Wohnung immer und jederzeit nehmen. Genau das sagt dir die ARGE. Du musst halt nur die Kosten selbst zahlen. Wenn du eine 1000 Euro Villa nimmst: niemand wird es dir verbieten. Es wird dir aber eben nur soviel bezahlt wie angemessen und keine Kaution und Co. Von daher ist die Aussage des Amtes vollkommen korrekt. Und zu dem deiner Meinung nach "Schmarrn": Wenn dein Auto 9 Jahre und 11 Monate alt ist, bekommst du eben halt auch keine Abwrackprämie. Wenn du einmaliges Einkommen im Jahr von 51 Euro hast, werden diese 51 Euro voll angerechnet, es sind eben nur 50 Euro frei usw. Wenn du einen Euro Anspruch auf ALG 2 hast, wärst du gesetzlich pflichtversichert, wenn du einen Euro drüber liegst, dann NICHT. Also: Selbst EIN Euro oder sogar EIN Cent sind sehr wohl ausschlaggebend beim ALG 2 und beileibe kein "Schmarrn"! Du bist hier, um Rat zu holen? Ist Rat nur ein solcher, der deine Ansichten bestätigt? Ich fürchte, da bist du dann aber hier falsch, weil: unangemessen ist eben unangemessen. Und daran wird es nichts ändern, wenn man dir nach dem Munde redet. Von daher bleibt es dabei: andere Wohnung suchen oder mit dem Vermieter reden oder Wohnung anmieten und alles selbst bezahlen. Das Amt ist NICHT VERPFLICHTET, die Kaution für eine unangemessene Wohnung zu bezahlen. Turtle |
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#7
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| Hallo Turtle! Deine Darstellung ist ja nachvollziehbar, ebenso die angeführten Beispiele. Bei mir ist dieses Thema gerade brandaktuell. Ich habe als Vermieter, der ARGE eine Bescheinigung ausgestellt, in der die angemessene Kaltmiete um 13 Euro überschritten ist, alle anderen Kriterien sind stimmig. Nun wurde dem LE vorab telef. mitgeteilt, dass eine Übernahme der Kaution, eben wegen dieser Überschreitung der angemessenen Miete, nicht möglich ist. Wäre es legal, wenn ich diese Miete um den strittigen Betrag kürze und somit eine Kautionsstellung möglich? LG Hannes |
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#8
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| Hallo, na klar kannst du die Miete auf den angemessenen Betrag herunter setzen... Gruß Enibas |
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