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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Ich bin 25 jahre alt und beziehe zur Zeit bis zum 14.oktober.2009 ALG I. ab dem 15oktober werde ich ALGII in anspruch nehmen. ich wohne noch bei meinen eltern wollte aber ausziehen weil ich keine privatsphäre mehr habe und mich andauernd mich mit meinem eltern streite. Ich habe mich vor 2 tagen bei der Arge angemeldet und habe ein dutzend papiere bekommen. Wichtig war für mich die Wohnung zu bewilligen weil ich ausziehen möchte. Jetzt habe ich eine wohnung gefunden 50m² kaltmiete 225,00 +70nk. was auch angemessen ist für die arge. Jedoch haben die mir gesagt das ich die wohnung nicht bewilligt kriege weil die eltern für mich sorgen müssen.Mein Vater verdient zwischen 2500-3500€ ich sollte meine eltern auf kohle quasi anklagen. Nachdem ich beim anwalt war die einen fax dahin geschickt hat das die obdachlosigkeit droht und das sie die wohnung bewilligen sollen. das haben sie aber heute wieder nicht gemacht. So jetzt stehe ich in einem dicken problem die schlüssel für die wohnung habe ich bekommen jedoch keinen mietvertrag unterschrieben. soll aber heute spätestens bescheid geben wegen der wohnung. Ich weiss echt nicht mehr weiter wie soll ich vorgehen kann ich die wohnung anmieten da ich ja noch alg1 beziehe und in den papieren der arge dann halt sagen das ich ne wohnung hab ? |
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#2
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| Ja kannst du...Da du über 25 bist, sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig und du kannst nicht auf die Stallpflicht verwiesen werden. Gruß Enibas |
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#3
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| jedoch verwies mich der mitarbeiter von der arge das ich bitte den raum verlassen soll. ich war sehr höfflich zu dem mitarbeiter. ich verstehe das gesetz nicht |
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#4
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| bei dem Thema alg II wirst Du noch so einiges nicht verstehen ![]() ![]() ![]() Gut ist es, wenn man anfängt sich mit den Gesetzesbüchern auseinander zu setzen ![]() ![]() google doch mal nach SGB II, da findest Du bestimmt auch was dazu grüße eichhoernchen |
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#5
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| Hast du einen Berufsabschluß? |
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#6
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| Hallo! Wenn du 25 bist, wären die Eltern nur insoweit unterhaltsverpflichtet, wenn du noch keine abgeschl. Berufsausb. hast. Dürftest du aber haben, sonst hättest du vermutlich kein ALG I bekommen? Klär uns auf ... Die Arge kann dir nicht verbieten, eine Wohnung zu nehmen. Sehr wohl kann sie aber entscheiden, dass der Umzug nicht erforderlich war und die KDU (Kosten der Unterkunft) nicht übernommen werden. Bei über 25 Jährigen eigentlich eher selten der Fall. Fraglich ist aber, ob du dich nicht einfach ganz intensiv (bundesweit ...) um einen neuen Job bemühst und dann ausziehst, wenn klar ist, wo du arbeitest. Bist doch, solange du noch zu Hause wohnst, viel mobiler, als wenn du erstmal eine eigene Wohnung hast! |
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#7
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| ich habe keine abgeschlossene ausbildung, aber was hat das mit der ausbildung denn zutuhen ? |
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#8
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| Zitat:
Daher sind deine Eltern laut BGB zuständig für deinen Unterhalt bis zu einem beruflichen Abschluß. Die U25 Regel ist eine Regel aus dem Sozialgesetzbuch. Im BGB gibts keine U25 Regel. Ggfs. mußt du deine Eltern auf Unterhalt verklagen. |
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#9
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| und was ist wenn ich 26 jahre alt bin ? ich dachte man kann seine eltern nur freiwillig anklagen. ich war bis jetzt nie arbeitslos hatte immer arbei aber leider keine ausbildung abgeschlossen. Also werden mir meine Miete nicht bezahlt ? bin schon umgezogen kriege ich jetzt keinerlei Miethilfe ? aber hart4 kriege ich doch zum leben oder ? |
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#10
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| Zitat:
z.B. Produktionshelfer, Fahrer, Gastronomiejob ... auch im Einzelhandel sind nicht alle gelernte Verkäufer etc... Als der AM besser war, haben sogar einige aus dem Studium heraus zu arbeiten begonnen, ohne einen Abschluß zu machen (z.B. in der New Economy). |
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