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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 23.01.2010, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 1
Standard Antrag zurückziehen und dann umziehen? Geht das?

Liebe Freunde des Forums,

ich bin mit einer Situation konfrontiert, die ich über die Recherche im Internet und hier im Forum bislang nicht lösen konnte.

Zur Situation:
- ich bin über 25 Jahre
- Studienabbruch Ende Dezember 2009 wg. Krankheit
- Anfang Januar 2010 wieder zu den Eltern gezogen, dort beim Arbeitsamt zum 01.01.2010 gemeldet
- Antrag auf ALG II gestellt, über den noch nicht entschieden ist

Da ich aber keinesfalls bei meinen Eltern wohnen bleiben konnte, habe ich mir eine neue Wohnung gesucht, die ich zum 01.02. beziehen könnte.

Zur Frage: Ich überlege meinen Antrag für Januar 2010 zurückzuziehen, um gegenüber dem Amt keine Verpflichtungen wegen dem Umzug zu haben. Ich würde dann einfach umziehen, und mich in der neuen Stadt neu bei der ARGE melden.

Glaubt ihr, dass das so gehen könnte, und am neuen Standort die Kosten für die Unterkunft übernommen werden?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 23.01.2010, 18:41
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Gehen tut alles. Ob das neue Amt komplikationslos die neue Miete übernimmt, solltest du aber besser mit dem Amt am Wunschwohnort klären.

Turtle
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Stichworte
antrag, eltern, umzug, zurücknehmen, zurückziehen

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