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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.07.2010, 15:13
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Frage Anrecht auf Wohngeld bei Eigenheim???

Haben wir ein Anrecht auf Wohngeld oder ähnliches???

Wir sind zu zweit (verheiratet) noch denn ich bin schwanger in der 12ssw kannst ma sehen was passiert wenn man zu viel zeit für sich hat
bin erst seit 4 Monaten arbeitslos war voher selbstständig daher der direkte rutsch in Hartz4 blöd gelaufen eben musste insolvenz anmelden mein mann ist aufgrund von krankheit nicht mehr erwebsfähig und hat einen rentenantrag gestellt die lassen sich allerdings massig zeit sowas zu bearbeiten solange bekommt er hartz4.
um aufs eigentliche zu kommen mein mann hat ein kleines Eigenheim sind nur noch 50tsd abzuzahlen wir leben hier auf 65m² also nicht zu groß wir bekommen vom Amt allerdings nur die zinsen bezahlt da liegt das problem das ist gerade mal 1/4 von der gesamten rate die sich auf 500,- beläuft
wir müssen also jeden monat zusehen wie wir an 370,- kommen keine leichte aufgabe die bank macht uns die hölle heiß wenn uns keine lösung einfällt verkaufen wollen wir es nicht das wäre auch schön dumm denn ich möchte nach der ss wieder arbeiten gehen und könnte bei einer Vollzeitstelle die Rate übernehmen aber wie überbrücke ich die zeit bis Februar nächsten jahres ist noch lang Bewerben kann ich mich jetzt schon für nächstes jahr und die kinderbetreuung ist schon geklärt

Kann mir irgendjemand helfen???
Gibt es einen Anspruch auf Wohngeld oder sonstiges???
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  #2  
Alt 26.07.2010, 15:20
Benutzerbild von Roccoprinzessin
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Hmm bei Eigenheimen heißt das wohl Lastenausgleich.. ich hab da mal sowas läuten gehört, aber wohngeld und Harz4 geht nicht , entweder das eine oder das andere.

Ob das bei dem Lastenausgleich genauso ist weiß ich nu nicht..
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  #3  
Alt 26.07.2010, 15:22
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Es geht nur entweder ALG II ODER Wohngeld/ Lastenzuschuss, wobei man bei letzterem über eine gewisse Summe an Einkommen verfügen muss, um die Plausibilitätsprüfung zu bestehen.
Beides zusammen geht nicht!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 26.07.2010, 16:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von smallfamily Beitrag anzeigen
aber wie überbrücke ich die zeit bis Februar nächsten jahres ist noch lang
Und was spricht jetzt gegen Arbeit? Die 12. SSW ist ja noch nicht sooo weit fortgeschritten in der Schwangerschaft.
__________________
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  #5  
Alt 27.07.2010, 12:30
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Beiträge: 5
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Versuche Arbeit zu finden aber jeder Arbeitgeber der schwanger hört stellt nicht ein und ein 400,- job habe ich auch versucht zu bekommen leider bis jetzt ohne erfolg aber selbst dann fehlt noch etwas bei einem 400,- job darfst du ca. 160,- behalten was ich dem staat gegenüber auch fair finde uns allerdings nicht aus der patsche hilft.
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  #6  
Alt 27.07.2010, 12:33
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von smallfamily Beitrag anzeigen
Versuche Arbeit zu finden aber jeder Arbeitgeber der schwanger hört stellt nicht ein
Und warum muss man das jedem Arbeitgeber auf die Nase binden?
__________________
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  #7  
Alt 27.07.2010, 13:25
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Ort: Ruhrgebiet
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Meine Sachbearbeiter sagte das gleiche.
aber ob das dem Vertrauensverhältnis so gut tut vor allendingen vereinbaren die meisten arbeitgeber eine probezeit von einem halben jahr da muss ich erstens gut lügen können um denen dann weiß zu machen das ich es bei einstellung noch nicht wusste, zweitens werde ich dann sehr wahrscheinlich in der probezeit gehen müssen und drittens denke ich nicht das ich mich dann noch jemals in diesem betrieb erfolgreich bewerben werde traurig aber wahr so ist das nunmal man muss schon sehr viel glück haben um das sowas gut geht
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  #8  
Alt 27.07.2010, 13:31
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von smallfamily Beitrag anzeigen
Meine Sachbearbeiter sagte das gleiche.
aber ob das dem Vertrauensverhältnis so gut tut vor allendingen vereinbaren die meisten arbeitgeber eine probezeit von einem halben jahr da muss ich erstens gut lügen können um denen dann weiß zu machen das ich es bei einstellung noch nicht wusste, zweitens werde ich dann sehr wahrscheinlich in der probezeit gehen müssen und drittens denke ich nicht das ich mich dann noch jemals in diesem betrieb erfolgreich bewerben werde traurig aber wahr so ist das nunmal man muss schon sehr viel glück haben um das sowas gut geht
Das kann der Arge alles egal sein. Und dir auch. Denn erstens besteht der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz auch in der Probezeit und zweitens reicht doch auch ein befristetes Arbeitsverhältnis, oder nicht? Hauptsache, du verdienst dein Geld.
__________________
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  #9  
Alt 27.07.2010, 13:37
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wusste nicht das ein kündigungsschutz während der ss auch in der probezeit gilt
danke für die auskunft
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eigenheim, wohngeld

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