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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mich Anfang Oktober von meinen Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder (3 und 6) beziehen auch beide ALG2. Seit Dezember leben wir das Wechselmodell, bisher sind die Kinder weiter bei mir gemeldet und er bekommt die hälfte des Geldes von mir was ich für die Kinder bekomme. Nun möchte er das ganze lieber über die Arge offiziell machen da er der meinung ist ich würde ihn bei der Summe betrügen. Die allgemeine berechnung des Geldes ist wohl so wie ich sie auch bisher gemacht hatte das dann zukünftig jeder die hälfte vom Mehrbedarf bekommt die hälfte des geldes für das kind und eben jeder 1 mal Kindergeld von 184€. Dies wurde mir auch von meiner Arge bestätigt. Nur leider wollte/konnte mir keiner mitteilen ob ich dann auch umziehen muss nun, oder ob die Kinder weil sie ja jede 2te woche bei mir sind für ne woche dann weiter komplett bei mir gezählt werden was die angemessenheit der wohnung betrifft. Bräuchte mal erfahrungsberichte dazu, vielen dank. |
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#2
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| Eine Frage vorab: Habt ihr eine schriftliche Vereinbarung bezüglich dieses Wechselmodells - und wie sieht diese aus? Pauschal solltest Du im Übrigen davon ausgehen, dass das Jobcenter kaum einen doppelten Wohnraum für die Kinder (also bei Vater und bei Mutter) subventionieren wird. (und setze bitte einige Kommatas) |
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#3
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| Es gibt eine schriftliche Regelung über das Jugendamt jeden Sonntag um 10 wird getauscht. Am Anfang der Trennung hatten wir die ganz normale 14 Tage wochenende regelung deshalb hat er größeren wohnraum bekommen also anstatt 1 zimmer 2. Ich bin mit den kids in der ehewohnung geblieben da sie angemessen war. Ich weis halt nicht ob sich das nun dann für die ändert oder nicht. Größeren wohnraum hatten/haben wir also grad eh schon beide. |
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#4
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| Hm, und das tut den Kindern gut????? |
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#5
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| Was passiert, wenn das JC einen von euch in eine Ganztagesmaßnahme oder einen Vollzeitjob vermittelt? |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Zitat:
Wo und wie steht denn als Vereinbarung, wie die finanziellen Lasten verteilt werden? Irgendeiner muss ja wohl den Mehraufwand finanzieren. Ihr werdet ja wohl kaum (zusammen mit dem Jugendamt) davon ausgegangen sein, dass Vater Staat beispielsweise den doppelten Wohnraum bezahlt. Wie nötig derlei Vereinbarungen sind, erkennt man ja schon daran, dass bereits nach wenigen Wochen untereinander Betrug unterstellt wird. Ich glaube, ihr werdet Euch noch verdammt warm anziehen müssen, um dieses Wechselmodell erfolgreich durchzuführen. Denn: Das Modell mag seine Vorzüge haben. Aber: Man muss es sich auch finanziell leisten können. |
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#8
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| Zitat:
Dass einer von beiden mal wieder in einem Vollzeitjob Geld verdient, ist in dem Modell offensichtlich nicht vorgesehen. |
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#9
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| Worauf beruhen Deine Zweifel? Grundsätzlich tut die Trennung der Eltern den Kindern nie gut. Wenn sich dann anschließend beide gleichermaßen um die Kinder kümmern, ist das immer noch die beste aller Möglichkeiten. Du glaubst garnicht, wie sehr die Jugendämter darauf erpicht sind, dieses Modell zu unterstützen. Allerdings wird oft versäumt, auf die Finanzierbarkeit hinzuweisen. |
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#10
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| Richtig, nächstes Problem: Wohntechnisch müssen sich dann beide Eltern am Schulort orientieren. |
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