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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 01.02.2012, 12:46
Benutzerbild von anabell
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Hallo,

das Wechselmodell setzt u.a. voraus, dass beide Eltern sich gegenseitig unterstützen, miteinander verlässlich kommunizieren, ihre Differenzen nicht vor dem Kind/ den Kindern austragen und sie so gemeinsam der elterlichen Sorge zum Wohle des Kindes/ der Kinder nachkommen. Es erfordert also ein hohes Maß an Loyalität.

Diese Voraussetzung scheint hier derzeitig nicht mehr gegeben. Da ihr diesbezüglich schon beim Jugendamt gewesen seid und eine solche Vereinbarung vorliegt, halte ich es für angezeigt, hier wieder um Beratung und Hilfe zu ersuchen.

Zudem haben die Kinder (auch beim Wechselmodell) in Deutschland nur einen Hauptwohnsitz. So wie Walter schon erwähnte, erfordert die Durchführung des Wechselmodells einen finanziellen Mehraufwand, den man sich auch leisten können muss. Der elterliche Wille zur Durchführung des Wechselmodells kann nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen, um wie in diesem Fall für beide Kinder bei beiden Elternteilen volle Wohnkosten geltend zu machen.

Gruß anabell
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  #12  
Alt 01.02.2012, 13:39
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Das Wechselmodell gibt es bei uns weil der Vater die kinder mehr sehen wollte.
Interessant das man gleich hingestellt wird das es das model nur gibt weil man nicht arbeiten will...
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  #13  
Alt 01.02.2012, 14:19
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Es kann aber nicht sein, dass ihr beide nicht arbeiten gehen könnt, weil ihr ja beide abwechselnd das Kind habt und dazu obendrauf bekommt ihr auch noch jeder eine größere Wohnung vom Staat finanziert. Da läuft was aus dem Ruder.
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  #14  
Alt 01.02.2012, 15:35
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@Mimira:
Du siehst, Eure Idee zum Wechselmodell gibt Anlass zu mehreren Beleuchtungsstufen. Besser gesagt: mehrere Baustellen.
Ich habe mir jetzt mal den Themenkreis 'alleinerziehend' zu eigen gemacht:

Ihr erhebt also für Euch den Anspruch, alleinerziehend zu sein.(?!?)
Also jeder alleine für sich alleinerziehend, oder beide zusammen einmal alleinerziehend oder aber getrennt jeder ein halbes Mal alleinerziehend, oder was weiß ich welche Wortspiele ich hier sonst noch anwenden soll, um Euch diese Widersprüchlichkeit einmal vor Augen zu halten.

Die Mutter, deren Ehegatte vielleicht als Fernfahrer oder sonst wie teils tagelang auf Achse ist, also nicht daheim bei den Kindern, diese Mutter ist dann auch zu ein Drittel der Zeit oder zwei Viertel des Monats allein erziehend? JA – ist sie.

Also, Fernfahrerfrauenmütter, ab zum Jobcenter, und dort den temporären Alleinerziehenden-Mehrbedarf beanspruchen!

Nein, Mimira, das (und noch Vieles mehr) solltet Ihr noch mal in Ruhe Revue passieren lassen. Warum (was denkt Ihr?) habt Ihr Euch nun für das Wechselmodell entschieden? Doch wohl des Kindeswohl willen, damit die Liebe und Fürsorge beider Eltern ziemlich gleichermaßen den Kindern zu Wohle kommt. Und Fürsorge, ja, dazu gehört auch die Erziehung, die Ihr also nun von beiden Seiten aus gleichermaßen den Kindern zu Gute kommen lassen wollt.

Unter diesem Aspekt das Wort ’Alleinerziehendenzuschlag’ überhaupt ins Gehirn zu lassen, das kann nur von einer wie selbstverständlich vorhandenen Bereitschaft zur Abzocke geleitet sein. Das Jobcenter – ich wage es mal zu behaupten, wird möglicherweise solch moralisch gestützte Ansicht nicht erwägen, und also den beantragten Zuschlag hälftig auf die beiden Eltern verteilen.

Auf das Geld also werdet Ihr bauen können.
Und Deine derzeitige Wohnung, das war ja Deine eigentliche Frage, sie wird sicherlich auch vorläufig weiterfinanziert.
Vielleicht sogar solange, wie Euer Wechselmodell Bestand haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die wackeligen Beine, auf die Ihr das Ganze derzeit gestellt habt, länger als anderthalb Quartale einen Fuß auf die Erde kriegen.

Wünschen würde ich es Euch gerne. Aber dazu sehe ich bei Euch derweil zu wenig Substanz.
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  #15  
Alt 01.02.2012, 16:04
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Zitat:
Zitat von Mimira Beitrag anzeigen
Das Wechselmodell gibt es bei uns, weil der Vater die Kinder mehr sehen wollte.
Und siehe da, während ich an meinem Beitrag bastele, (ich bin im Moment mal nicht so schnell, weil mein PC laufend abstürzt), da machst Du schon die nächste Baustelle auf.

Der Vater will die Kinder mehr sehen. Aha, der Vater. Und wie stehst Du dazu?

Anabell hat Dir einige Worte ins Buch geschrieben, bezüglich der Voraussetzungen für das Wechselmodell.
Von ’Loyalität’ kann ich in diesen Deinen letzten Worten sehr wenig erkennen. Allenfalls von einem Zwang, dem Du Dich wie auch immer gebeugt hast.
Das gibt Rückenschmerzen, an denen Du noch lange herum zu laborieren haben wirst.

Da kommt die Finanzierbarkeit des Ganzen noch quasi als Hexenschuss dazu.

Ich finde es schon ziemlich bezeichnend, wenn Deine einzige Sorge sich dahin bewegt, ob das ’Amt’ (Arge gibt es eh nicht mehr) Deine Wohnung weiterbezahlt. Und ich kann mir durchaus vorstellen, dass, würdet Ihr die doppelte Haushaltsführung aus eigenen Mitteln finanzieren müssen, Ihr Euch ganz, ganz andere Gedanken über die Durchführbarkeit des Wechselmodells machen würdet.

Und das ist das eigentliche Manko bei Euch. Also die fehlende Selbstverantwortung, die man, so man sie nicht hat, ergo auch nicht an die Kinder weitergeben kann. Ob im wöchentlichen Rhythmus, oder ob überhaupt …

Und das fängt, sei mir nicht böse, bei der einigermaßen korrekten Handhabung der deutschen Schriftsprache schon an.
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  #16  
Alt 01.02.2012, 17:33
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Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Es kann aber nicht sein ... ihr auch noch jeder eine größere Wohnung vom Staat ...
Naja, die größere Wohnung hat ER ja schon aufgrund der Wahrnehmung des 14-tätigen Besuchsrechtes bekommen,
also unabhängig von der Umstellung auf Wechselmodell.
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  #17  
Alt 02.02.2012, 14:46
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Zitat:
Zitat von Mimira Beitrag anzeigen
Das Wechselmodell gibt es bei uns weil der Vater die kinder mehr sehen wollte.
Interessant das man gleich hingestellt wird das es das model nur gibt weil man nicht arbeiten will...
Ja, aber darauf läuft's raus.
Und komm uns jetzt nicht mit dem Kindeswohl. Ihr lebt dieses "Modell" 3 Monate und schon habt ihr euch wegen dem Geld in der Wolle. Das tut den Kindern bestimmt nicht wohl.
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  #18  
Alt 03.02.2012, 06:07
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Ganz ehrlich, mein Mann hätte seine Tochter auch gern öfters gesehen. Doch leider musste er arbeiten gehen und Geld verdienen. Oft schlief sie morgens, wenn er los musste und abends schlief sie schon wieder, wenn er nach Hause kam. Trotzdem hat er nicht seinen Job aufgegeben, weil "er seine Tochter gerne öfters sehen wollte". Es ist in vielen Familien (die nicht vom Staat leben) so, dass ein Elternteil die Kinder nicht so oft sehen kann, weil es eben arbeiten muss. Da kann es nicht sein, dass der Staat sowas fördert. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass euer Modell nur einen Grund hat: "Ihr habt beide keinen Bock auf Arbeit"!!
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  #19  
Alt 03.02.2012, 06:29
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Zitat:
Zitat von Mimira Beitrag anzeigen
... Nur leider wollte/konnte mir keiner mitteilen ob ich dann auch umziehen muss nun, oder ob die Kinder weil sie ja jede 2te woche bei mir sind für ne woche dann weiter komplett bei mir gezählt werden was die Angemessenheit der Wohnung betrifft...
Ich habe den Eindruck, die ganze Diskussion weitet sich einzig in Richtung "Wechselmodell" aus und leider finde ich hier moralische Bewertungen, denen Mimira durch ihre Antworten nicht unbedingt Grundlage gab. Die Frage der TE bezog sich doch auf die Angemessenheit ihrer Wohnung.

Hallo Mimira,

aus meinem Umfeld weiß ich, dass Eltern, die das Wechselmodell gewählt haben, anteilig KdU bekommen, für den Zeitraum, während das Kind bei ihnen ist. Den Rest müssen sie alleine tragen. Auf welchen Gesetzen das beruht, kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß anabell
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Geändert von anabell (03.02.2012 um 06:30 Uhr) Grund: Korrektur
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