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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, Ich möchte nur wissen ob das Amt die Miete ablehnen kann obwohl sie in meinen Augen angemessen ist. Folgenes: Ich hatte eine Wohnung in einer anderen Gemeinde,die Wohnung hatte 85qm und eine Miete von 320,- Euro plus Strom 120,- Euro also 435,- Euro.Die auch vom Amt bezahlt worden sind und ich den REst selber bezahlt hatte was auch kein Problem war.Nachdem ich in eine andere Gemeinde umziehen musste,weil das Haus verkauft worden ist und ich keine andere Wohnung gefunden habe musste ich mich bei meinen Eltern anmelden,grr. Jetzt habe ich von einer Baugenossenschaft eine Wohnung angeboten bekommen mit 65 qm wo die Miete 330,- Euro beträgt und Strom 70,- Euro also zusammen 400,- Euro was dann billiger ist als die alte Wohnung. Was ich nun nicht verstehe das er die Miete nicht übernehmen will weil der vom Amt sagte das die Miete zu hoch ist und mir nur 265,- ohne nebenkosten zustehen,ich aber vorher 300,- bekommen habe mit Nebenkosten.eR Meinte das ich das nicht selber tragen kann ???Was soll das den?ich kann doch 100,- Euro selber tragen habe ja vorher auch mehr gezahlt und bin klar gekommen. Angeblich sind hier von der Gemeinde der Reglsatz wohl anders als in der anderen Gemeinde,dachte das es überall gleich ist ??? LG |
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#2
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| Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden von den Kommunen festgelegt weil die Mieten in München höher sind als die in Greifswald. Bei Umzug ohne vorherige Abstimmung mit der Arge werden maximal die Kosten der Unterkunft von der bisherigen Wohnung gezahlt. Strom wird, wofern nicht für Heizzwecke verwendet, vom Regelsatz bezahlt. |
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#3
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| Ja ohne Zustimmung möchte ich das ja auch nicht machen,was ich nicht verstehe das die das nicht genehmigen wollen obwohl ich das selber gut tragen kann die Kosten,wo auch weniger sind.Ich wohne zur Zeit notgetrungen noch bei meinen Eltern und möchte da wieder raus weil es nur Ärger gibt und ich 37 Jahre bin und meine eigene Wohnung wieder haben will. Ich dachte das jedem ein Betrag von 300,- warm zusteht und man für den Strom selber ja aufkommen muss. LG |
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#4
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| Zitat:
Harald Thome - Örtliche Richtlinien |
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#5
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| Hi, Nein leider nicht dabei nicht mal Land oder Kreis, aber danke für den Tip.LG |
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