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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, mein Mann, meine 2 Töchter (2 J. u 6 Monate) und ich wohnen im Moment noch in einer 54qm kleinen 2,5 -Zimmer Wohunung. Da wir noch nicht während dem Bezug von ALG II umgezogen sind, und die Wohnung mit 54qm für nun 4 Personen definitiv zu klein ist, u.a. haben die Kinder noch nicht mal ein Zimmer für sich, sondern schlafen bei uns im Elternschlafzimmer, spielen im Wohnzimmer etc. und wir nun gerne in eine größere Wohnung umziehen würden, habe ich schon mal bei der ARGE angefragt und die meinten nur, dass ich mir das genehmigen lassen muss erstmal. Wie eben manche so sind, wollte sie weiter nichts dazu sagen. Wie ist das denn nun mit dem Umzug? Normalerweise stehen uns doch mehr als diese 54qm zu, oder? Was ist mit den damit verbundenen Kosten? Denn die Kaution, die in der jetzigen Wohnung hinterlegt ist, bekomme ich frühestens 6 Wochen nach Auszug und die für eine neue Wohnung müssten wir ja vor Einzug entrichten, zumal die Höhe der jetzigen wahrscheinlich deutlich darunter liegen würde, als die für eine größere Wohnung. Suchen wir und dann selbst eine Wohunung, oder müssen wir eine von den vorgeschlagenen nehmen? Mittlerweile weiß ich nun, dass es Mietobergrenzen und Qaudratmeteranzahl gibt, an die man sich halten muss, aber woher weiß ich denn wieviel das genau ist? Wie ist das mit Ausstattung? Meine Töchter haben kein Zimmer, somit auch keine Möbel, habe ich denn da Anspruch auf Ausstattungshilfe oder Ähnliches? Würde mich freuen, wenn mich jemand mal aufklären würde. LG und Danke schon mal! |
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#2
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| Hast Du schonmal Säuglingserstausstattung beantragt für die Kinder? |
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#3
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| Nein, weder bei der Landesstiftung für Mutter und Kind, noch bei er ARGE selbst, denn zum Zeitpunt der Geburt bzw. Schwangerschaft habe ich noch gearbeitet, und in Anbetracht meines Nettoverdienstes hätte ich keinen Anspruch gehabt. 1,5 Jahre später, bei der Geburt des 2. Kindes, war ich wiederum in einem Arbeitsverhältnis (habe 6 Monate nach der Geburt des 1. Kindes wieder angefangen zu arbeiten und ein Jahr lang gearbeitet) also die gleiche Konstellation. Die Ältere (2 Jahre) schläft bei uns mit im Bett und die Jüngere (6 Monate) in Kinderbettchen aber auch im Schlafzimmer mit. Das "halbe Zimmer" ist etwa 1,60m x 2,40m groß und da ist nun ein großer Kleiderschrank drin, da sind unser aller Klamotten drin, da wir den auch im Schlafzimmer nicht unterbringen. |
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#4
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| Hallo, wenn die neue Wohnung angemessen ist und der Umzug als erforderlich angesehen wird, dann kann auch die Kaution darlehnsweise übernommen werden. Was bei euch für 4 Personen angemessen ist, sagt dir das Jobcenter/ARGE. Bei uns gibt es extra Tabellen mit den Angaben. Erstausstattung für die Kinder kannst du beantragen. Gruß Enibas |
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