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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, bei mir sind einige Fragen offen und bevor ich Fehler mache wollte ich mich mal hier erkundigen ob ich die Ratgeber zwecks Umzugs überhaupt richtig verstanden habe. Bei der Job-Center Info bekomme ich nicht so richtig Antworten darauf. Ich (31) Wohne in einer 2 er Wohngemeinschaft, WG-Partner Arbeitet Schicht und ich bin leider Hartz4 empfänger und durch eine Behinderung etwas schwieriger an dauerhafter Arbeit zu kommen. Nun ist es so das wir in eine neue Wohnung ziehen wollen und auch schon auf der Suche sind. Durch einige Ratgeber habe ich auch schon eine Umzugsbeantragung geschrieben und abgegeben. Die Gründe sind Lärmbelästigung durch 2 Nachbarn die in den Wohnungen unter uns wohnen, auch Schimmel im Bad und der Küche sind vorhanden, Wohnung ist nicht Isoliert und somit steigen auch die Heizkosten mit unserem Gas. Fahrräder werden geklaut und Post, auch ist uns die Sicherung desöfteren raus gedreht worden und somit war die ganze Zeit der Strom weg und die Sachen im Kühlschrank aufgetaut. Natürlich ist das dem Vermieter auch bekannt aber anscheinend ist es für ihn schwieriger als gedacht gegen diese Probleme was zu unternehmen. Zwecks Lärmbelästigung bin ich am Lärmprotokoll schreiben und Anzeigen machen und das schon seit 6 Monaten gegen diese Nachbarn aber bis heute hat sich da nichts gebessert. Es ist nicht Musik sondern das Türen knallen, Kinder geschrei, Treppenhaus trampeln, im Hausflur schreien und auch in der Wohnung schreien. Die Wohnungen sind sehr hellhörig und deshalb sowieso schon ein Problem. Erst war es nur eine Familie die Schräg unter uns eingezogen ist und dann ist die Zweite vor 4 Monaten eingezogen direkt unter uns. Irgendwann zerrt das auch an den Nerven den ganzen Tag keine Ruhe mehr zu haben und für den WG-Partner besonders schlimm durch die Schichtarbeit. Jetzt hoffe ich natürlich das der Umzugsantrag genehmigt wird. Wir haben uns nun schon 15 Wohnungen angeschaut aber immer wieder dasselbe Problem mit mir zwecks der Mietbescheinigung und dazu noch das wir 3 Monate Kündigungsfrist haben. Die Vermieter haben darauf keine Lust die Mietbescheinigung auszufüllen und noch extra auf eine Zusage vom Arbeitsamt zu warten. Viele der Wohnungen sind leider auch für sofort. Wir wissen nun nicht ob wir einfach Kündigen sollen und dann auf die Suche gehen. Ich weiß auch nicht ob ich das so richtig Verstanden habe, daß wenn mein Umzugsantrag abgelehnt wird ich trotzdem Umziehen könnte aber weiterhin nur das Geld bekomme was ich für die momentane Wohnung bezahlt bekomme? Das sieht momentan so aus, ich bekomme 351€ Regelleistung, 207€ Unterkunft und Heizung. Miete beträgt 177,50€, Gas 30€ und Strom 25€. Wenn ich jetzt eine andere Wohnung finde die mich 210€ Kostet zzgl. Gas(falls vorhanden) und Strom, könnte ich doch trotzdem ohne Probleme Umziehen nur das ich die 351€ Regelleistung und die 207€ Unterkunft und Heizung bekomme. Den Rest was die neue Wohnung mehr kostet müsste ich selbst tragen und natürlich keine Umzugskostenerstattung. Ich hoffe ich habe das alles so richtig verstanden? Wie ist es denn wenn ich den Antrag genehmigt bekomme eine Wohnung finde und die Mitbescheinigung abgebe aber abgelehnt wird weil zu teuer oder anstatt 60m², 65m²? Könnte ich dann trotzdem Umziehen, natürlich nur mit den 558€ die ich momentan bekomme oder kann es dabei Probleme geben wie Geld sperren oder sonstiges? Im vorraus besten Dank |
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#2
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| Ziehst Du ohne Genehmigung um bzw. ist die neue Wohnung zu teuer, dann gibts in beiden Fällen nur die bisherigen Kosten, keine Umzugskosten, keine Kaution etc. Mehr kann nicht passieren. Die Gründe, die Du geschrieben hast, wird das Amt wohl nicht anerkennen, da das alles Sachen sind, um die sich der Vermieter kümmern muss. Von daher wirst Du auch keine Genehmigung bekommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo, danke der schnelle Antwort. Ich denke mir leider auch das ich es nicht Genehmigt bekomme aber weiß auch genauso wenig was ich sonst noch machen soll gegen den Lärm. Gegen die eine Nachbarin hat der Vermieter schon eine Räumungsklage eingereicht aber das kann sich noch Monate hinziehen falls überhaupt etwas erreicht wird. Bei der anderen hat er noch nichts gemacht, da bin ich noch am Lärmprotokolle schreiben und Anzeigen. Zwecks Schimmel, Fahrradklau und Postklau kann ich mich wohl nur nochmal an den Vermieter wenden aber denke außer den Schimmel das es schwer wird da was zu ändern. Es sind ja viele Dinge mehr die in der Wohnung nicht gemacht worden sind aber er hatte dann gesagt es wäre erst Sinnvoll zu Renovieren wenn wir ausgezogen sind. Er wüsste auch jetzt nicht was er gegen die Hellhörigkeit der Wohnung machen soll und ich ehrlich gesagt auch nicht. Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben wie ohne Genehmigung umzuziehen. Kaution bekomme ich ja von der aktuellen Wohnung und Umzugskosten wäre dann das einzigste und denke noch irgendwie Tragbare. Die Wohnungen die wir uns angeschaut haben sind nur alle etwas teurer was aber noch im Rahmen wäre es selbst drauf zu legen, was ist denn aber wenn die Wohnung anstatt 60m², 65m² oder gar 70m² hat? |
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#4
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| Brannos mit der Kaution sei Dir mal nicht sicher. Ich glaube die wird Dir als Einkommen beim ALG II angerechnet. Aber da können Dir Mandy, Turtle und Co eine sichere Auskunft geben als ich. Angela |
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#5
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| Wenn er/sie die Kaution selber bezahlt hat, ist es kein Einkommen sondern lediglich eine Vermögensumwandlung. Es ist ja sein/ihr eigenes Geld. Es liegt nur statt bei ihm/ihr beim Vermieter auf dem Sparbuch.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Je nachdem wie rechtskundig der Vermieter ist, rechne aber bitte nicht damit, dass Du die Kaution komplett und sofort erstattet bekommst. Denn er hat ein Einbehaltungsrecht von (je nach Urteil) bis zu 6 Monaten und kann darüber hinaus noch einen Teil einbehalten für die nächste Nebenkostenabrechnung. |
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#7
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| Oha an sowas hab ich ja noch gar nicht gedacht. Also die Kaution ist hier 840€. Die hatten wir beide als Darlehen am Anfang bekommen und abbezahlt. Also es sind ja jedem 420€ und an WG-Partner seine 420€ dürfen die ja nicht denke ich mal oder? Es sind also meine 420€ an die Sie gehen könnten. Mit dem Vermieter hatte ich vor einigen Wochen darüber gesprochen zwecks Kaution. Wir hatten das so geregelt das sobald wir eine Wohnung in Aussicht hätten er jedem vorerst 250€ Kaution auszahlt für die neue Wohnung. Die Renovierung der aktuellen Wohnung würde er übernehmen da am Anfang des Einzuges sowieso Probleme vorhanden waren mit alten Mieter und die Wohnung nicht im guten Zustand zurück gelassen wurde und es wurde auch keine Schlüsselübergabe gemacht. Wir hatten diese von den Malern bekommen die hier ihre Werkstatt haben. Da lief schon einiges schief und durch die Lärmbelästigung und andere Probleme würde er uns damit entgegenkommen außer die 3 Monate Kündigungsfrist müssten wir einhalten. Gekündigt haben wir ja noch nicht, daß wollten wir aber schon in den nächsten Tagen mal machen. |
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#8
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| Hallo, ich habe heute mal mit meinem Vermieter Telefoniert und werde ihm nun auch eine schriftliche Mängelanzeige mit Terminfrist zu senden. Er hatte aber auch gesagt das er die Mängel nicht beheben werde und mir das auch schriftlich zurück schreiben werde. Auch habe ich mit ihm Vereinbaren können das wir die Kaution am Tag des Auszuges bekommen und eine Entbindung der Renovierungskosten. Er würde mir das Schriftlich zu senden in den nächsten Tagen. Ich weiß jetzt nicht ob das für eine Umzugsgenehmigung reichen wird aber ich hoffe es mal. Die Lärmbelästigung hier ist echt nicht mehr auszuhalten. Falls ich das jetzt nicht Genehmigt bekomme und einfach ohne Genehmigung ausziehe habe ich eher Angst das mir da irgendwas gekürzt wird wenn ich einige Monate schon in einer anderen Wohnung wohne. Das mit den Renovierungskosten wäre dann ja vom Tisch wenn der Vermieter mir das Schriftlich gibt und die Kaution könnte ich ja gleich für eine neue Wohnung nehmen wenn ich das Schriftlich vom Vermieter habe. |
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