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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 12.03.2010, 00:37
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Beiträge: 2
Rotes Gesicht algII Antragswirrungen

Muss ich, obwohl ich mein Gewerbe schon abgemeldet und Insolvenz anmelden muß, auch die Unterlagen vom algII Antrag "Bei Selbständigkeit" einreichen? Die Sachbearbeiter bei der arge sind sich da nicht einig.
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  #2  
Alt 12.03.2010, 00:41
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Ggf. ja. Wenn man prüfen möchte, ob du dein Gewerbe aufgegeben hast, obwohl es Gewinn abgeworfen hat. Also, ob du dich durch dein Verhalten selbst hilfebedürftig gemacht hast. So ähnlich, wie wenn du selbst eine unselbständige Arbeit kündigst. Dann würde man ja auch prüfen, ob du dafür gute Gründe hattest.

Turtle
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  #3  
Alt 12.03.2010, 00:57
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Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 2
Standard algII Antragswirrungen

danke für die Antwort, Turtle, das Problem ist, das ich meinen Steuerberater nicht mehr bezahlen konnte und mir daher die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der letzten 4 Monate fehlen. Habe auch keine Umsatzsteuererklärung mehr abgegeben. War 20 Jahre selbstständig.
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  #4  
Alt 12.03.2010, 11:48
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Du musst aber doch trotzdem eine Art Buchführung gehabt haben. Und das reichtst du ein.

Turtle
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