Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.09.2010, 11:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 2
Standard ALG II - Sohn als Vermieter



Hallo, ich habe eine Frage:

Mein Schwiegerfater hat sich im August als "getrennt lebend" angemeldet, weil Shwiegermutter ihn verlassen hat. Beide kriegen ALG2. Seine Wohnung ist lt. Arbeitsamt zu groß für ihn allein und er muss neue suchen.

Ich und mein Mann überlegen uns gerade eine Wohnung für ihn zu kaufen. Dafür hoffen wir eine Finanzierung bei der Sparkasse krigen.

Nun meine Frage, ob der Arbeisamt sowas überhaupt erlaubt, dass er eine Wohnung bei den Verwandten (Sohn und Schwiegertochter) mietet.

Die Wohnung und Miete werden natürlich angemessen Klein (wir haben die Liste vom Arbeisamt über die Grenzen gekriegt).

Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.09.2010, 11:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Warum sollte das nicht möglich sein? Wer der Vermieter ist, ist ganz egal, Hauptsache die Miete muß auch bezahlt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.09.2010, 11:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 2
Standard

Wir haben vom Arbeisamt ein Formular gekriegt (für die Wohnungsuche), welcher vom Vermieter ausgefüllt werdel soll. Und dort muss man ankreuzen ob der Vermieter eine verwandte Person ist oder fremde. Und wir wissen nicht, ob Arbeitsamt dann die Miete übernimmt, wenn wir seine Verwandte sind.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.09.2010, 14:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
Standard

Das hängt ganz von der Ausgestaltung des Mietverhältnisses ab. Im Behördendeutsch: Dieser Vertrag muss einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Übersetzt: Wenn es ein ganz normaler Mietvertrag mit ganz normalen Konditionen ist und die Miete auch ganz normal gezahlt wird = kein Problem.
Ist der Vertrag nicht ganz so normal und sieht so aus, als wenn man die Gemeinschaft der Steuerzahler abkochen wolle = großes Problem.
__________________
Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Bedarfsgemeinschaft: Kein Cent ALG II und doch Arbeitsgelegenheitspflicht? Andy1988 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 8 19.05.2010 19:30
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG II wurde nicht ausgezahlt wegen möglichem BAföG-Anspruch edelgus Hartz IV 4 - ALG II 2 3 10.09.2009 19:07
Muss mein Sohn mit Abitur jede Arbeit annehmen,obwohl er eine Ausbildung sucht? butterblümchen Hartz IV 4: U 25 18 03.05.2009 11:38


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:37 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0