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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage: Mein Schwiegerfater hat sich im August als "getrennt lebend" angemeldet, weil Shwiegermutter ihn verlassen hat. Beide kriegen ALG2. Seine Wohnung ist lt. Arbeitsamt zu groß für ihn allein und er muss neue suchen. Ich und mein Mann überlegen uns gerade eine Wohnung für ihn zu kaufen. Dafür hoffen wir eine Finanzierung bei der Sparkasse krigen. Nun meine Frage, ob der Arbeisamt sowas überhaupt erlaubt, dass er eine Wohnung bei den Verwandten (Sohn und Schwiegertochter) mietet. Die Wohnung und Miete werden natürlich angemessen Klein (wir haben die Liste vom Arbeisamt über die Grenzen gekriegt). Danke! |
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#2
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| Warum sollte das nicht möglich sein? Wer der Vermieter ist, ist ganz egal, Hauptsache die Miete muß auch bezahlt werden. |
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#3
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| Wir haben vom Arbeisamt ein Formular gekriegt (für die Wohnungsuche), welcher vom Vermieter ausgefüllt werdel soll. Und dort muss man ankreuzen ob der Vermieter eine verwandte Person ist oder fremde. Und wir wissen nicht, ob Arbeitsamt dann die Miete übernimmt, wenn wir seine Verwandte sind. |
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#4
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| Das hängt ganz von der Ausgestaltung des Mietverhältnisses ab. Im Behördendeutsch: Dieser Vertrag muss einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Übersetzt: Wenn es ein ganz normaler Mietvertrag mit ganz normalen Konditionen ist und die Miete auch ganz normal gezahlt wird = kein Problem. Ist der Vertrag nicht ganz so normal und sieht so aus, als wenn man die Gemeinschaft der Steuerzahler abkochen wolle = großes Problem.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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