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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Liebe leute, ich brauche mal zu nachfolgenden Fall den ein oder anderen Tipp. Meine Freundin (eigene Wohnung) bekommt nach der Ausbildung ALG I, da bereits bei Antragsstellung klar war das, dass ALG I sehr gering ausfallen würde, und der Lebensunterhalt damit nicht bestritten werden kann, hat Sie zusätzlich ALG II beantragt (ALG I ca. 240 EUR). Zwischenzeitlich wurde der Antrag auf ALG I bewilligt. Der Antrag auf ALG II läuft noch und wurde bisher noch nicht bewilligt. Am heutigem Tag bevor überhaupt seitens der ARGE ein Leistungsbescheid ausgestellt worden ist, erhält Sie ein Schreiben mit der Auflage Ihre Wohnkosten innerhalb von 6 Monaten zu verringern, da Sie mit der aktuellen Wohnung ca. 55 EUR über dem Satz des ALG II liegen würde. Im Schreiben wird unterdessen davon ausgegangen das Sie aktuell schon entsprechende Leistungen bezieht, somit werden auch klare Fristen gesetz bis wann Bemühungen erfolgt sein müssen. Meine Auffassung hierzu: 1.Gegen die Veringerung der Wohnkosten kann Einsruch eingelegt werden, da bis dato kein Leistung seitens der ARGE bewilligt wurden, somit also noch keine Fristen beginnen können. // Sicher kann man davon ausgehen, das die Bewilligung erfolgen wird, jedoch greift dieses Schreiben entscheident dem Leistungsbescheid vor. Fraglich: 1.Ist es überhaupt rein rechtlich möglich bei einem solchen Fall, bereits die Wohnkosten gemäß ALG II zu bemängeln, da Sie ja durchaus solange der ALG I Anspruch besteht diese 55 EUR ausgleichen könnte!? Denn auf ALG I entfällt ja keine Wohnkosten beschränkung. 2.Meine Freundin hat einen Führerschein, jedoch kein Auto, entsprchend wäre Sie zwecks aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auf den Öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Wäre Sie tatsächlich gezwungen die Mietkosten zu verringern müsste Sie somit ausserhalb des Ballungsgebietes ziehen, wo es teils keinen Öffentlichen Nahverkehr gibt oder dieser nur äusserst unregelmässig fährt. Dieses würde einer Arbeitsaufnahme rein logistisch entgegen stehen, kann man die AGRE dann nicht dazu bewegen den Maximalen Satz zu Zahlen, und sie gleicht den Rest entsprechend aus? Danke für euer Hilfe! Gruß Fritzi PS: Solltet Ihr noch einen Hinweis haben was man noch zusätzlich beantragen kann, dann Sind diese Tips natürlich auch gern gesehen. Warum ? Die gehen mir da tierisch auf den Zwickel, musste ja schon mit aufs Amt und denen klar machen das die da auch von meinen Steuerbeiträgen leben, und mal ein wenig runterkommen und einfach mal anfangen zu arbeiten! Ansonsten hätten Sie meine Freundin auch gleich wieder weg geschickt, machen die dort nämlich sehr gerne, Hilfebedüftige Leutchen abweisen! |
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#2
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| Was die Senkung der KdU angeht und die von Dir bemängelte Frist, ist zu sagen, dass die Argumentation "noch keine Leistung und somit kein Fristlauf" nicht relevant ist. Man hat Deiner Freundin 1/2 Jahr eingeräumt um die KdU zu senken. Dieses 1/2 Jahr ist nicht zwingend notwendig, die Frist könnte auch verkürzt werden. § 22 Abs. 1 Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Des weiteren zwingt niemand Deine Freundin zum Auszug, es wird halt nur nach Ablauf der Frist die entsprechend angemessen KdU berechnet - den Rest kann sie auch selbst tragen. |
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#3
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| Deine Freundin bezieht Leistungen ab Antragsstellung. Also kann man sie auch jetzt schon auf die Pflicht hinweisen, entweder die Wohnkosten zu senken oder aber den übersteigenden Teil selber zu tragen. Es ist sogar möglich ihr jetzt schon irgendwelche Maßnahmen "aufzubrummen". |
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#4
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Tipps? Ganz schnell Arbeit suchen. In Ballungsgebieten sollte doch ab und zu wenigstens im Supermarkt ein Schild zu sehen sein: "Kräfte gesucht." Oder bei McDoof oder BurgerKing. Turtle |
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#5
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| Ersteinmal vielen Dank für die recht informativen Beiträge! Sicher war mir bereits klar das man das ALG I vom ALG II abzieht. Klar war mir jedoch nicht das somit die eigentliche BA quasi raus ist und nur noch die ARGE zuständig ist. Damit erklärt sich dann natürlich alles weitere. Interessant hingegen finde ich jedoch das man nicht zwangsläufig dazu verpflichtet ist die Wohnraumkosten zu senken, wenn man den übrigen Anteil übernimmt. Ich hatte mir vorgestellt, man würde daraus ggf. eine Verweigerungs- haltung gegenüber der Allgemeinen Mitwirkungspflicht ableiten und dann ggf. entsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen. Also wäre hier eigentlich der richtigste Weg anzuzeigen, das man es eigentlich ausschließt die Kosten durch Umzug zu verringern und den Kostenanteil entsprechen umgehend selbst übernimmt. @ Turtle Da ich selbst ein relativ großes Forum betreibe, finde ich deine abschließende Wortwahl etwas oder sogar ein wenig mehr unglücklich gerade bei entsprechendem Rang. Zum anderen arbeite ich täglich hauptsächlich mit Zollbeamten zusammen, allesamt sehr motivierte, vernünftige und hilfsbereite Menschen. Genau so entpuppten sich die Kollegen der BA und der ARGE auch während ich dabei war. Sicherlich kann man es verstehen das die Damen und Herren oftmals ein wenig voreingestellt und gefrustet sind und wenn man sich so umsieht und umhört ist das auch nicht verwunderlich. Dennoch muss man leider jedem Einzelfall unvoreingestellt gegenüber tretten und das fällt den meisten äußerst schwer. Kenne die Situation auch noch von der Seite als ich mal Arbeitslos war, es hat einiges an Überzeugung gekostet die Voreinstellungen zu nehmen. Bzgl. deines Tipps einfach grandios super! Aber hier hat momentan erst mal die Organisation aller Dinge sowie die aktive Werbung um eine Vollzeitstelle Vorrang, und ich denke das darf man sich die ersten 4 Wochen einfach mal erlauben. Bis man dann die weiteren Sachen wie 400 EUR Jobs etc. in Angriff nimmt. Denn wir reden hier nicht von "Schmarotzen"!! |
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#6
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| Hab ich was von schmarotzen gesagt? Du hast nach Tipps gefragt, was man noch zusätzlich machen oder beantragen kann. Das Problem ist aber nunmal, dass, wenn man ALG 2 bekommt, so ziemlich jede weitere staatliche Leistung nicht mehr greift. Darum der Hinweis, dass da wirklich nur die intensive Arbeitssuche hilft. Schlichtweg: der Tipp war völlig ernsthaft gemeint. ALG 2 soll nunmal nur das Überleben sichern, im Prinzip muss man das wenige Einkommen auch als Anreiz sehen, sich ggf. über Gebühr um neue Arbeit zu bemühen. GEZ Befreiung kann man beantragen. Und manche Kommunen bieten auch noch Sozialtarife für ÖPNV und sowas an. Aber viel mehr ist halt nicht. Turtle |
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