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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, bin neu hier und habe eine Frage, auf die ich hier beim Stöbern leidern nichts finden konnte. Mein Vater bezieht ALG 1 und sehr wahrscheinlich steht ihm auch eine Aufstockung zu, den Antrag dafür soll er bis zum 17.7. abgeben. Nun die Frage: er lebt in einem sehr kleinen und auch leider sehr baufälligen Haus, das vielleicht max.50 qm Wohnfläche hat. Es ist komplett sein Eigentum. Er hat es von seinem Erbe vor etwa 10 Jahren gekauft. Allerdings ist es heute gar nichts mehr wert, da die Sanierungskosten höher wären als der Hauswert. Nun ist es ja so, dass er genau wie Mieter auch Heiz- und Stromkosten sowie alle anderen Nebenkosten hat. Wird dies von der ARGE dementsprechend berücksichtigt, oder bekommt er als Hauseigentümer für Wohnkosten überhaupt nichts? Danke für Eure hoffentlich kommenden Infos, george |
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#2
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| Auch Hauseigentümer bekommen als Bedarf Wohnkosten anerkannt. Hierzu gehören eben die bei Hauseigentümern tatsächlich anfallenden Kosten für das Haus, sprich: Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Klärgrubenentsorgung usw. Falls ein Kredit auf dem Haus lastet, dann die Zinsen, nicht aber die Tilgung. Strom jedoch ist im Regelsatz enthalten, da gibt es nicht nochmal was extra für. Und bei Heizkosten wird je nach Heizart entweder der monatliche Abschlag (z. B. bei Erdgas) oder aber eine einmalige Beihilfe ein- oder zweimal im Jahr (z. B. für Kohle, Heizöl) gewährt. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank für die Information, das ist genau das, was ich wissen wollte. Gruß george |
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| Stichworte |
| arge, aufstockung, nebenkosten, wohneigentum, wohnkosten |
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