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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, Ich bin ein junger Mann und möchte gerne 2009 eine zweite Ausbildung als Beamter im Kreis Aachen beginnen. Da ich bereits verheiratet bin, und 2 Kinder habe und meine Frau nicht arbeiten geht müssen wir leider ALG 2 Aufstockungsmässig beantragen. Meine Frage ist jetzt, wie Hoch ist die Hochzulässige Kaltmiete als ALG2 Aufstocker für eine 4 Köpfige Familie im Kreis Aachen? Ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte. |
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#2
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| Die angemessenen Kosten der Unterkunft musst du bei der Arge erfragen, die sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Bist du dir sicher, dass ihr Anspruch auf ALGII habt, wenn du eine Zweitausbildung machst? |
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#3
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| Diese Beamtenausbildung setzt eine Berufsausbild vorraus. Aber ich dachte eigentlich, das es egal wäre ob man vorher eine Ausbildung gemacht hat bei ALG 2. Ich gehe ja schon Vollzeit arbeiten, nur halt die 18 Monate Ausbildung kann ich nicht ohne ALG 2 finanzieren. Meinst du ich habe keinen Anspruch? |
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#4
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| Beamtenlaufbahn einzuschlagen ist eigentlich keine "Ausbildung" im klassischen Sinne. Normalerweise steht doch da eine Behörde dahinter, die dich als "Beamter im Vorbereitungsdienst" einstellt und entsprechende Bezüge (ca. 1000 Euro brutto + ggf. Familienzulagen) zahlt, nee? Im Prinzip ist es am ehesten noch mit einem sogenannten "dualen Studium" vergleichbar. Ggf. kommt ihr mit diesen Bezügen + Wohngeld + Kindergeldzuschlag auch ohne ALG 2 aus. Turtle |
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#5
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| Die Beamtenanwärterbezüge sind 817 Euro, Weißt du ob Familienzuschlag und Kinderzuschlag gesetz sind, so das die gezahlt werden müssen oder sind das kann Leistungen von der Stadt? |
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#6
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| Sei mir nicht böse, aber als Beamtenanwärter solltest du anfangen, dich mit gewissen Gesetzlichenkeiten, der Suche danach und dem Versuch, sie zu verstehen, vertraut machen. Denn das wird künftig dein täglich Brot sein! Von daher sollte man doch etwas mehr Eigeninitiative von dir erwarten können. So ist es selbst für mich, die ich nur Angestellte im ÖD und nicht Beamte bin ein leichtes, mal nach "Beamtenanwärterbezüge" und ähnlichem zu googeln und z. B. das hier zu finden: http://www.besoldungsrecht.de/besold....php?loadid=73 http://www.besoldungsrecht.de/besold...gstabellen.php Den Familienzuschlag gibt es also nach Bundesbesoldungsgesetz von deinem Arbeitgeber. Näheres lies bitte selbst im BBesG nach. Und auch zum Kindergeldzuschlag und zum Wohngeld kannst du sicherlich selbst mal googeln und die entsprechenden Rechner im Internet nutzen. Turtle |
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#7
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| Ich bin keinem böse, über kritik bin ich sehr glücklich, weil kein Mensch ist ohne Fehler. Aber das hatte ich ja auch schon gefunden. Nur ich habe nicht gefunden, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist diesen Familienzuschlag als Beamtenanwärter zu zahlen. |
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#8
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| Warum liest du dir das Bundesbesoldungsgesetz nicht durch? Es tut mir weiterhin leid: aber das wird dein täglich Brot sein, Gesetze zu lesen und zu verstehen! Wenn du das jetzt schon nicht packst: was soll denn das bitte werden? Ein weiterer Beamter mehr über den sich dann in den einschlägigen Foren beschwert wird, weil er nur Bockmist baut? Turtle |
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#9
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| Ich habe es gefunden. Vielen Dank |
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