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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich suche hier in Hamburg schon seit fast zwei Jahren vergeblich nach einer angemessenen Wohnung, die meisten angebotenen Wohnungen sind entweder (viel) zu teuer oder werden nicht an Arbeitsuchende vermietet. Meine Folgeanträge wurden - anfangs erst nach Widerspruch und Überprüfungsanträgen – jeweils mit kompletter KdU für weitere sechs Monate bewilligt. Der aktuelle Folgeantrag wurde zunächst auch für weitere sechs Monate mit kompletter KdU positiv beschieden, diese Bewilligung wurde aber nach ein paar Tagen ohne Begründung zurückgenommen und ein neuer Bescheid erteilt: Weiterhin komplette KdU, aber -plötzlich nur noch für drei Monate und vor allem: -plötzlich mit dem Hinweis, dass nach Ablauf dieser drei Monate nur noch die angemessene Miete gezahlt wird - ohne Begründung. Gleichzeitig wurde mir eine -neue Kostensenkungsaufforderung übermittelt, dort allerdings auch der Hinweis: „Sollten Sie sich nicht um eine Kostensenkung bemühen, dann werden ab dem...nur noch die angemessene KdU geleistet.“ Also: Einerseits Absenkungs-Beischeid ab Tag X, gleichzeitig aber der Hinweis, dass dass bei unkorrekter Suche nur noch Anspruch auf angemessene KdU bestünde. Widerspricht sich das nicht? Jetzt endlich meine Frage: Widerspruch ist wohl klar, ich werde schließlich weiterhin intensiv suchen und dies natürlich auch enstsprechend belegen und vorlegen; dies wurde bislang auch noch nicht negativ bewertet und kann daher auch kein Argument für die Androhung einer Absenkung herhalten. Also: Wie soll bzw. kann ich den Widerspruch begründen? Wenn ich jetzt zwar weitersuche, wird mir aber ohne Widerspruch einzulegen dann nach drei Monaten die Miete gekürzt, so die Ankündigung - obwohl nicht davon auszugehen ist, dass ich die Suche nicht auch weiterhin regelkonform ausführen werde. Meine Sachbearbeiterin habe ich bis jetzt noch nicht telefonisch erreichen können; auf schriftliche Anfragen wurde noch nie reagiert. Hoffentlich nicht zu viel Text! Für jeden aufklärenden Hinweis bedankt sich im Voraus die Johanna |
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#2
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| Gegen die angedrohte Absenkung ist kein Widerspruch möglich. Der Widerspruch ist nur möglich, wenn die Absenkung tatsächlich erfolgt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hallo Gerald, aber ich kann doch gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen? Wenn ich erst auf dem Konto die vollzogene Absenkung erkennen kann, dann muss ich doch wieder mehrere Monate warten, bis diesem Widerspruch dann abgeholfen wird, das finde ich unzumutbar bzw. möchte ich doch gerne vermeiden. |
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#4
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| Ja, aber nur gegen die konkrete Leistungshöhe für den Bewilligungsabschnitt. Die Aufforderung zur Kostensenkung ist nur eine Art Belehrung. Erst wenn du eine konkreten Bescheid für den Bewilligungsabschnitt hast, wo drin steht, wie hoch die Leistung ist, kannst du Widerspruch einlegen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
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#6
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| Korrektur: Der neue Bescheid gilt für die kommenden drei Monate - mit kompletter KdU und für die darauf folgenden drei Monate - mit abgesenkter (angemessener) KdU |
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#7
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| Zur Klarstellung: Geht der Bescheid bereits über die 3 Monate hinaus und ist der Betrag ab dem 4. Monat schon konkret benannt? Dann ist natürlich Widerspruch möglich.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Zitat:
Jetzt die Frage(n): -Womit begründen? -Warum mach die SB/ARGE das? |
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#9
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| Warum die ARGE das macht? Weil sie nach § 22 SGB II dazu verpflichtet ist. Womit begründen?: Du musst laufend nachweisen, dass trotz aller Bemühungen keine kostengünstigere Wohnung zu finden ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#10
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| Zitat:
avisierten Absenkung damit widersprechen, dass "trotz aller Bemühungen keine kostengünstigere Wohnung zu finden ist." Meinst Du, das reicht als Begründung dafür aus, dass ich die jetzt angekündigte Absenkung nicht hinnehmen möchte? Oder habe ich etwas falsch verstanden? |
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