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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, wir zahlen im Monat einen Abschlagsbetrag von 155,- Euro. Nun ist es so, dass von unserem Energieversorger "nur" 11 Monate mit einem Abschlagsbetrag belastet werden und der 12. Monat Abschlagsfrei ist, also es muss in diesem Monat quasi nichts überwiesen werden. Nun hat uns die Arge diesen "Abschlagsfreien" Monat abgezogen. Nun kommt mir das ganze etwas merkwürdig vor. Letztes Jahr haben wir voll 12 Monate bekommen. Es ist ja nicht so, dass wir in diesem Abschlagsfreien Monat keine Heizkosten und Strom zahlen müssen. Mit anderen Worten verbrauchen wir Strom und Erdgas im 12. Monat genauso wie in anderen Monaten. Und dieser Monat wird auch abgerechnet. Also die Rechnung beläuft sich auf 365 Tage. Nur Zahlen wir dieses eben über die anderen 11 Monate. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich richtig liege, dass die ARGE uns auch diesen "Abschlagsfreien" Monat zahlen muss? Er wird abgerechnet nur muss in diesem Monat von uns nichts Überwiesen werden, da sich das irgendwie auf die anderen 11 Monate verteilt. Es ist ja nicht so, dass der Pauschalbetrag die 155,- im Monat decken würde. Sondern wir jeden Monat knapp 60,- Euro drauf legen. MFG |
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#2
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| Weiterhin müssen wir eine Nachzahlung in Höhe von knapp 70,- Leisten. Müssen wir diese tragen oder muss die ARGE das Übernehmen? MFG |
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#3
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| Erlaube mir eine Rückfrage: Sind Stromkosten nicht bereits in den Unterkunftskosten enthalten? Bei mir gibt es für Strom keinerlei Extravergütung. Und: Wieviele kWh verbraucht ihr denn bei diesen gigantischen Beträgen? Ich verbrauche nicht mehr als 1.400 kWh/Jahr und zahle den Stadtwerken für 2009 nach der Teuerung rund 66 Euro alle 2 Monate Abschlag. Die aktuelle Jahresabrechnung belief sich auf 344,18 Euro. |
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#4
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| Kommt drauf an wofür die Nachzahlung ist.. Heizkosten oder Haushaltsstrom.. Gruß Enibas |
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#5
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| Nein, Strom muss direkt Überwiesen werden. Wir bekommen eine Heizkostenpauschale die relativ gleich ist mit dem tatsächlichen Heizkosten und Strom wird von uns getragen. Wir haben einen Stromverbrauch von knapp 3600kWh/Jahr. Somit ergibt sich ein neuer Abschlagsbetrag von Strom 73 € und Erdgas 95 Euro. Unser Stromverbrauch wird dieses Jahr zwar abnehmen, da neuer Kühlschrank. Viel mehr lässt sich nicht mehr Sparen. Geräte sind vom Standby genommen, Energiesparlampen werden benutzt etc... Ich denke, die Therme trägt da den größten Batzen. Zitat:
MFG |
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#6
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| Dann stell einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung... Gruß Enibas |
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#7
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| Ja, dass dachte ich mir. Danke. Hat vllt. jmd. noch eine Antwort zu meinem Hauptproblem? ![]() MFG |
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#8
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| Hallo, ich habe hier eine Jahresrechnung vom örtlichen Energieversorger und es sind 11 Termine für Abschlagszahlungen aufgeführt. ABER: Der erste Abschlag ist in der Abrechnung bereits als Posten nach dem Vorjahressaldo aufgeführt (bevor die anderen Zahlungstermine genannt sind). In der zu leistenden Zahlung ist also der erste Abschlag bereits enthalten. Bzw. der erste Abschlag wird vom vorhandenen Guthaben abgezogen. Schau' dir also die Rechnung nochmal genau an. Vielleicht ist es dort ebenfalls so aufgelistet. |
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#9
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| Fakt ist das die ARGE für den Monat Dezember an den Energieversorger überwiesen hat. Wir haben mit dem Energieversorger abgesprochen, dass dieses Geld ausgezahlt wird. Allerdings hat die ARGE uns die Pauschale aus unserem restlichen Betrag herausgerechnet und uns weniger ausgezahlt. Somit haben wir im Monat Dezember also keine Pauschale bekommen, aber trotzdem haben wir leider einen Energiebedarf und natürlich auch Verbrauch. Somit entsteht ein Loch von einem Monat, den wir zwar nicht jetzt Zahlen müssen, aber den wir im kommenden Jahr verrechnet bekommen. Das würde heißen am 15.11 war Abrechnung. Für den Monat Dezember wurde kein Abschlagsbetrag so gesehen gezahlt. Und als folge dessen bekommen wir natürlich vom 15.11.2008-15.11.2009 (Abrechnungsdatum ist immer der 15.11) eine Rechnung für ein komplettes Jahr. Und wo ist dann bitte der Monat Dezember 2008 von der ARGE geblieben? Richtig. Nicht vorhanden. MFG |
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#10
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| Das würde dann aber ggf. mit der Endabrechnung übernommen werden. Lt. § 22 SGB II sind die tatsächlichen bzw. angemessenen Heizkosten zu übernehmen. Wie kann man die nachweisen, wenn man noch keine Endabrechnung für 2008 oder 2009 hat? Stimmt: mit der Abschlagsrechnung. Und wenn die nur 11 Monate Abschläge aufweist, dann gibt es in einem Monat KEINE TATSÄCHLICHEN Heizkosten. Turtle |
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