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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 10.03.2011, 11:18
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Beiträge: 5
Unglücklich Ablehnung wegen zu hohen Heizkosten?

Hallo,

Bin 23 jahre, alleinerziehende Mutter aus Berlin.
Wohne zurzeit noch mit meiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft.
Suche nun für mich und mein Kind eine eigene Wohnung.

Vor kurzem hatte ich eine wunderschöne kleine Wohnung entdeckt, hatte das Mietangebot eingereicht und bekam prompt eine Ablehnung.


Die Miete betrag ohne heizkosten 420€

Da die heizkosten (Gasetagenheizung) für diese Wohnung ca. 60 € betragen und die Miete somit über 444€ liegt, lehnen sie den Antrag ab.

des weiteren stand jedoch da:

Wenn Ich die Wohnung dennoch anmiete bezahlt das JobCenter nur die 444€ (Was ja auch vollkommen ausreicht!!)

aber die kosten für die Kaution übernehmen sie nicht!!


Meine Frage?

Die Heizkosten muss ich doch sowieso an den gasversorger aus eigener Tasche bezahlen.

Also warum diese Ablehnung?
und
Kann ich dagegen wiederspruch einlegen??

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  #2  
Alt 10.03.2011, 11:21
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von Neyzza Beitrag anzeigen
Die Heizkosten muss ich doch sowieso an den gasversorger aus eigener Tasche bezahlen.
Nein. Die Heizkosten sind Teil der Unterkunftskosten und werden durch das Jobcenter zusammen mit der Miete zusätzlich zur Regelleistung gezahlt.
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  #3  
Alt 10.03.2011, 11:23
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Die heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werden vom Amt übernommen.

Wenn die angemessene Höchstmietebei 444 Euro liegt, dann kannst Du, wie Dir richtig geschrieben wurde, zwar da einziehen, aber man zahlt nur die angemessene Miete, keine Kaution, keine Umzugskosten.

[...](3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.[...]

SGB 2 - Einzelnorm

Keine angemessene Miete = keine Umzugskosten, keine Kaution etc.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 10.03.2011, 13:12
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Beiträge: 5
Standard Heizkosten

also ich hatte das gleiche problem. Dabei stellte sich heraus das die ARGE immer die tatsächlichen Heizkosten übernehmen muss, eine deckelung der Heizkosten ist rechtswidrig. Und ich hab meine Wohnung bekommen.
Wenn die zulässige qm Zahl stimmt und die Kaltmiete den Regeln entspricht, dürfen sie eigentlich nicht ablehnen......lg hotte
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  #5  
Alt 10.03.2011, 13:22
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Beiträge: 4.209
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Zitat:
Zitat von Neyzza Beitrag anzeigen
Hallo,

Bin 23 jahre, alleinerziehende Mutter aus Berlin.

Vor kurzem hatte ich eine wunderschöne kleine Wohnung entdeckt, hatte das Mietangebot eingereicht und bekam prompt eine Ablehnung.


Die Miete betrag ohne heizkosten 420€

Da die heizkosten (Gasetagenheizung) für diese Wohnung ca. 60 € betragen und die Miete somit über 444€ liegt, lehnen sie den Antrag ab.

des weiteren stand jedoch da:

Wenn Ich die Wohnung dennoch anmiete bezahlt das JobCenter nur die 444€ (Was ja auch vollkommen ausreicht!!)

aber die kosten für die Kaution übernehmen sie nicht!!


Meine Frage?

Die Heizkosten muss ich doch sowieso an den gasversorger aus eigener Tasche bezahlen.

Also warum diese Ablehnung?
und
Kann ich dagegen wiederspruch einlegen??

Wie ich in einem anderen Thread schon ausführte, ist das entsprechende Gesetz in der Praxis undurchführbar.

Berlin pauschaliert nach der Bruttowarmmiete. 444 € Bruttowarmmiete ist der maximale Betrag den Berlin für zwei Personen bezahlt.
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  #6  
Alt 10.03.2011, 13:30
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Der berliner Weg, Heizkosten pauschalisiert in die Angemessenheitsbeträge mit aufzunehmen, ist bekanntermaßen rechtswidrig.

Solange die Kosten für verlorene Prozesse jedoch die gesparten Verwaltungskosten nicht übersteigen, wird sich an dieser Praxis wohl nichts ändern.

Also, dem Leistungsträger mitteilen, dass man die Rechtslage kennt und bereit ist seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wenn dann immer noch nicht eingelenkt wird, bleibt nur der Gang in die Invalidenstraße 52.
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  #7  
Alt 10.03.2011, 13:32
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Zitat:
Zitat von Neyzza Beitrag anzeigen
Hallo,

Bin 23 jahre, alleinerziehende Mutter aus Berlin.
Wohne zurzeit noch mit meiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft.
Suche nun für mich und mein Kind eine eigene Wohnung.

Vor kurzem hatte ich eine wunderschöne kleine Wohnung entdeckt, hatte das Mietangebot eingereicht und bekam prompt eine Ablehnung.


Die Miete betrag ohne heizkosten 420€

Da die heizkosten (Gasetagenheizung) für diese Wohnung ca. 60 € betragen und die Miete somit über 444€ liegt, lehnen sie den Antrag ab.

des weiteren stand jedoch da:

Wenn Ich die Wohnung dennoch anmiete bezahlt das JobCenter nur die 444€ (Was ja auch vollkommen ausreicht!!)

aber die kosten für die Kaution übernehmen sie nicht!!


Meine Frage?

Die Heizkosten muss ich doch sowieso an den gasversorger aus eigener Tasche bezahlen.

Also warum diese Ablehnung?
und
Kann ich dagegen wiederspruch einlegen??

also als kleiner Tipp, die Partei "die Linken" haben eine kostenlose Sozialberatung hier in Köln. und die haben dann auch für meinen Erfolg bei der ARGE gesorgt. haben die sicher in Berlin auch ......lg Hotte
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  #8  
Alt 10.03.2011, 14:00
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Natürlich setzt sich auch in Berlin die Bruttowarmmiete aus Kaltmiete plus Nebenkosten zusammen.

Es wird sicherlich keinen Sozialrichter geben, der eine prinzipiell nach oben offene und faktisch beliebig steigerungsfähige Warmmiete als vereinbar mit dem § 22 SGB II ansieht.

Der wesentliche Sachverhalt drückt sich im Gesetzestext in den Worten "sofern diese angemessen sind" aus. Und da kann man sicherlich trefflich streiten. Berlin konkretisiert die Angemessenheit im Abschnitt 3.2 des nachstehenden Dokuments.



AV Wohnen - Berlin.de

Übriges, die "Linke" mit ihrer Sozial-Senatorin Knaake-Werner war federführend bei diesem Dokument.
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  #9  
Alt 10.03.2011, 14:21
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Natürlich setzt sich auch in Berlin die Bruttowarmmiete aus Kaltmiete plus Nebenkosten zusammen.
So langsam könnte man meinen, du verstehst gar nicht, was hinter den von dir benutzten Bezeichnungen steht.

Eine Bruttowarmmiete setzt sich zusammen aus der Miete+Betriebskosten+Heizkosten.

Und die Festsetzung einer pauschalen Bruttowarmmiete ist sowohl im
SGB II, als auch im BGB unzulässig. Nach BSG liegt ein Verstoß gegen das Pauschalisierungsverbot von Heizkosten vor, nach BGH ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung.
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  #10  
Alt 10.03.2011, 14:45
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Es wird sicherlich keinen Sozialrichter geben, der eine prinzipiell nach oben offene und faktisch beliebig steigerungsfähige Warmmiete als vereinbar mit dem § 22 SGB II ansieht.
Im Ergebnis richtig, aber nicht aus den von dir angeführten Gründen, sondern, weil eine Festsetzung von Warmmieten von vornherein unzulässig ist.

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Der wesentliche Sachverhalt drückt sich im Gesetzestext in den Worten "sofern diese angemessen sind" aus. Und da kann man sicherlich trefflich streiten.
Kann man nicht, denn das BSG hat ganz klare Aussagen zu diesem Thema getroffen. An die ist auch Berlin gebunden.

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Berlin konkretisiert die Angemessenheit im Abschnitt 3.2 des nachstehenden Dokuments.
Aber, sofern die dortigen Beträge nicht bloß als Richtwerte gehandhabt werden, entgegen der Rechstsprechung des BSG.
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heizkosten, miete

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