| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
| |||
| |||
| Dass die individuelle Prüfung eines jeden der 330000 H4 Haushalte alleine in Berlin auf 'angemessene' Kosten Tausende von Sachverständigen benötigen würde und sich Berlin dann nur noch mit der Verteilung von Sozialgeldern beschäftigen würde ist wohl offensichtlich inzwischen auch beim Gesetzgeber angekommen. Soweit ich das bisher gelesen habe, beseitigen die neuen gesetzlichen Regelungen diese Grauzone, und die Kommunen werden ermächtigt, die Festsetzung der angemessenen Kosten mit pauschalierten Verfahren ganz offiziell und ausdrücklich vorzunehmen. |
|
#12
| |||
| |||
| Du solltest Politiker werden. Die können auch immer herrlich um jedes Thema drum herum schwafeln. Natürlich kann ZUKÜNFTIG die Miete durch Satzung geregelt werden. Nur muss dazu ersteinmal das Gesetz mit der Satzungsermächtigung ausgefertigt und veröffentlicht werden. Dann kann nach in Kraft treten der Regelung eine Satzung erarbeitet und verabschiedet werden. Nur ist das jetzt eben nicht der Fall. Also bleibt es solange bei der Rechtsprechung des BSG. Und nur am Rande. Auch die Satzungsermächtigung ist kein Freibrief. Diese unterliegt der Normenkontrolle durch das zuständige LSG. Und welche Anforderungen die dann an eine Pauschalisierung stellen, weiß noch niemand. |
|
#13
| |||
| |||
| Im Bundesrat und Bundesrat sind die Gesetze schon durch. Der Rest wird schneller gehen als manche denken. Denn den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. |
|
#14
| |||
| |||
| erst einmal Dankeschön für eure Antworten, aber ich glaube die meisten haben mich nicht ganz richtig verstanden. Es geht um die Kaution, die das JobCenter nicht zahlen will. Weil Kaution = 3 Nettokaltmieten Und wenn sie mir die 444€ an Miete bezahlen würden, warum dann nicht die 3 Nettokaltmieten Kaution?? |
|
#15
| |||
| |||
| Wenn die Arge sagt, die Wohnung ist unangemessen, dann gibts auch nichts für den Umzug. Also keine Kaution, keine Umzugskosten. Siehe Ausführungen der Fachfrau Mandy. |
|
#16
| |||
| |||
| Es gäbe ja vielleicht noch die Möglichkeit, die Kaution als Darlehen vom Jobcenter zu bekommen. Musst Du natürlich dann nach und nach zurückzahlen. Ich würde da nochmal mit dem SB sprechen. Oder mit Bank/Vermieter, ob für die Kaution auch eine Bankbürgschaft akzeptiert wird. Viel Glück! |
|
#17
| ||||
| ||||
| Zitat:
Nein. Kaution gibt es ja grundsätzlich nur als Darlehen. Aber eben nicht, wenn die Wohnung unangemessen ist. Man darf Kaution aber beim Vermieter in Raten zahlen.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#18
| |||
| |||
| ok, sorry wenn ich was falsches geschrieben habe ![]() Aber stimmt, Kaution kann in Raten aufgeteilt werden Irgendwie habe ich 3 Raten im Hinterkopf..Einfach mal nett mit dem Vermieter reden.Oder wie gesagt, ne Bankbürgschaft. Wobei das als ALGII Empfänger wahrscheinlich nicht ganz einfach ist. Aber einen Versuch bei der Hausbank ist es ja trotzdem wert |
|
#19
| |||
| |||
| Danke für die vielen Antworten. Ich denke ich werde mal mit dem Vermieter reden und wenn nicht es einfach mal mit einem widerspruch versuchen. LG Neyzza |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| heizkosten, miete |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ALGII-Antrag, zweite Ablehnung trotz laufenden Widerspruchsverfahrens | Tron | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 20.06.2010 12:52 |
| Normvorschriften für die Kosten für Unterkunft? | Tavrika | Kosten der Unterkunft | 10 | 19.03.2010 14:47 |
| wiedermal Heizkosten | Sophie82 | Kosten der Unterkunft | 3 | 04.02.2010 17:23 |