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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo folgendes Problem... wegen Trennung und gekündigter Wohnung, muss ich zum Ende des Monats raus. Mein Antrag auf ALGII wurde am gleichen Tag wegen Mittellosoigkeit bearbeitet und genehmigt, mein Antrag auf KdU und ein vorgelegtes Mietangebot wurde abgelehnt mit der Begründung ich falle nicht in die Katergorie, dass bei drohender Obdachlosogkeit bei einer Neuanmietung eine Überschreitung des Richtwertes bis zu 10% zulässig sei. (aktuelles Mietangebot liegt 1,7%, 6 eur, drüber). Auf meine zynische Frage ob ich denn in zwei Wochen als Obdachloser nochmal anfragen könnte und sie mir das dann genehmigt, bejahte sie. Ich sagte auch, dass ich bereit bin die 6 eur selbst zu tragen. Nun war die Sachbearbeiterin so nett und stellte mir einen Arbeitsauftrag zur schnellstmöglichen sozialpädagogischen Einschätzung beim Sozialamt aus. Öffnungszeiten sind leider nur Montags und Donnerstags bis 12h. Kann jemand sagen ob die Ablehnung in meinem Fall berechtigt ist, bzw. ob ich berechtigt bin eine Überschreitung geltend zu machen? Ich bin ziemlich nervös, da dies die einzige Vermieterin ist, die überhaupt gewillt war mir ein Mietangebot auszustelen (und die Wohnung an einen ALGII Empfänger zu vermieten) und Zusicherung auf die Wohnung bis morgen Dienstag gegeben hat. |
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#2
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| Ich habe jetzt jemandem beim Sozialamt erreicht, die gute Frau sagte mir sie sei gerade selbst in einer Notsitaution weil sie erkältet ist und "am gehen". Die einzige Auskunft die sie mir gab war, dass das Jobcenter die Kosten für die jetzige Wohnung übernehemn müsse, und dann ne Aufforderung schicken, dass ich die Mietkosten reduzieren solle. ich sagte die wohnung kostet aber 650 eur und das lehnte man mir beim ersten besuch im jobcenter drekt ab.und meine frau hat sie ja sowieso schon gekündigt. ich weiss nicht weiter |
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#3
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| Zitat:
Du kannst ja auch in der (zu teuren) Wohnung erst mal verbleiben, dann wird man Dich auffordern, die KdU zu senken - und wenn dann der Markt nichts hergibt, dann wird man Dir die volle KdU eben weiter zahlen, auch wenn dies viel teurer ist, als Dir die Anmietung der aktuell begehrten neuen "unangemessene" Wohnung zuzuzstimmen. Zitat:
Die Erfahrung, vergeblich auf die Schnelle Zustimmung von der ARGE zu begehren, die haben wir schon fast alle gemacht. |
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#4
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| es gibt schon nachmieter, mietvertrag wurde von ihr unterschrieben, aber ich stehe auch als mieter drin. sie kündigte, ich wurde gar nicht von der vermieterin gefragt, ist ne ältere dame, sie dachte wohl da wir verheiratet sind wäre das wohl in ordnung also ist es denn möglich das ich den neuen mietvertag unterschreibe, und die arge übernimmt dann wenigstens den regelsatz? oder übernehmen die dann gar nichts weil ich keine genehmigung hatte? |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
Die ARGE wird bei einem Umzug ohne Zustimmung maximal den Satz KdU leisten, der auch vor dem Umzug (für Dich!) geleistet wurde, in Deinem Fall womöglich also nur die Hälfte Eurer (!) aktuellen Miete, fürchte ich. Der Teil, der Dir anschließend zusteht (bitte klären), der müsste Dir dann auch gezahlt werden, wenn Du ohne Zustimmung umziehst, eine Beschränkung auf den "Regelsatz" gibt es hier nicht, solltest Du damit meinen, zukünftig ohne KdU-Leistung dazustehen. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Zitat:
Weil es in Berlin - so liest man ja häufig - genügend "angemessenen" Wohnraum gibt, oder warum? |
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#8
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| Wäre es nicht einfacher, die potentielle Vermieterin um Absenkung der Miete um 6-10€ zu bitten? |
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#9
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| Grubenpony tippte folgende geniale Idee in die Tasten Zitat:
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#10
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| Zitat:
siehe ausführungsvorschrift, sie sagte aber dass ich eben nicht dazu zählen würde http://www.berlin.de/imperia/md/cont...&ts=1241527320 |
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