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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 19.10.2009, 11:39
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Standard Ablehnung KdU obwohl drohende Obdachlosigkeit

Hallo

folgendes Problem...
wegen Trennung und gekündigter Wohnung, muss ich zum Ende des Monats raus. Mein Antrag auf ALGII wurde am gleichen Tag wegen Mittellosoigkeit bearbeitet und genehmigt, mein Antrag auf KdU und ein vorgelegtes Mietangebot wurde abgelehnt mit der Begründung ich falle nicht in die Katergorie, dass bei drohender Obdachlosogkeit bei einer Neuanmietung eine Überschreitung des Richtwertes bis zu 10% zulässig sei. (aktuelles Mietangebot liegt 1,7%, 6 eur, drüber).
Auf meine zynische Frage ob ich denn in zwei Wochen als Obdachloser nochmal anfragen könnte und sie mir das dann genehmigt, bejahte sie.
Ich sagte auch, dass ich bereit bin die 6 eur selbst zu tragen.

Nun war die Sachbearbeiterin so nett und stellte mir einen Arbeitsauftrag zur schnellstmöglichen sozialpädagogischen Einschätzung beim Sozialamt aus. Öffnungszeiten sind leider nur Montags und Donnerstags bis 12h.

Kann jemand sagen ob die Ablehnung in meinem Fall berechtigt ist, bzw. ob ich berechtigt bin eine Überschreitung geltend zu machen?

Ich bin ziemlich nervös, da dies die einzige Vermieterin ist, die überhaupt gewillt war mir ein Mietangebot auszustelen (und die Wohnung an einen ALGII Empfänger zu vermieten) und Zusicherung auf die Wohnung bis morgen Dienstag gegeben hat.
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  #2  
Alt 19.10.2009, 12:10
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Ich habe jetzt jemandem beim Sozialamt erreicht, die gute Frau sagte mir sie sei gerade selbst in einer Notsitaution weil sie erkältet ist und "am gehen".
Die einzige Auskunft die sie mir gab war, dass das Jobcenter die Kosten für die jetzige Wohnung übernehemn müsse, und dann ne Aufforderung schicken, dass ich die Mietkosten reduzieren solle. ich sagte die wohnung kostet aber 650 eur und das lehnte man mir beim ersten besuch im jobcenter drekt ab.und meine frau hat sie ja sowieso schon gekündigt.

ich weiss nicht weiter
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  #3  
Alt 19.10.2009, 12:37
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Zitat:
meine frau hat sie ja sowieso schon gekündigt.
Ist das denn rechtsgültig und unwiderrufllich - Stichwort: Beide haben Mietvertrag unterschrieben?

Du kannst ja auch in der (zu teuren) Wohnung erst mal verbleiben, dann wird man Dich auffordern, die KdU zu senken - und wenn dann der Markt nichts hergibt, dann wird man Dir die volle KdU eben weiter zahlen, auch wenn dies viel teurer ist, als Dir die Anmietung der aktuell begehrten neuen "unangemessene" Wohnung zuzuzstimmen.

Zitat:
aktuelles Mietangebot liegt 1,7%, 6 eur, drüber
Wäre zu überlegen, ob Einzug trotzdem vollzogen wird.

Die Erfahrung, vergeblich auf die Schnelle Zustimmung von der ARGE zu begehren, die haben wir schon fast alle gemacht.
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  #4  
Alt 19.10.2009, 12:43
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es gibt schon nachmieter, mietvertrag wurde von ihr unterschrieben, aber ich stehe auch als mieter drin. sie kündigte, ich wurde gar nicht von der vermieterin gefragt, ist ne ältere dame, sie dachte wohl da wir verheiratet sind wäre das wohl in ordnung

also ist es denn möglich das ich den neuen mietvertag unterschreibe, und die arge übernimmt dann wenigstens den regelsatz? oder übernehmen die dann gar nichts weil ich keine genehmigung hatte?
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  #5  
Alt 19.10.2009, 13:08
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Zitat:
sie dachte wohl, da wir verheiratet sind wäre das wohl in ordnung
Das solltest Du zuerst klären, denke ich. Ob ein neuer MV bereits unterschrieben wurde, ist für Deinen Auszug wahscheinlich irrelevant; wenn Du noch immere Mieter der Wohnung bist und die alleinige Kündigung Deiner Frau unwirksam, dann kannst Du in der Wohnung bleiben - mit o.a. Folgen!

Zitat:
die arge übernimmt dann wenigstens den regelsatz? oder übernehmen die dann gar nichts weil ich keine genehmigung hatte?
"Regelsatz" nennt man die 359.- Euro, die jedem allein stehenden Leistungsbezieher zustehen.

Die ARGE wird bei einem Umzug ohne Zustimmung maximal den Satz KdU leisten, der auch vor dem Umzug (für Dich!) geleistet wurde, in Deinem Fall womöglich also nur die Hälfte Eurer (!) aktuellen Miete, fürchte ich.

Der Teil, der Dir anschließend zusteht (bitte klären), der müsste Dir dann auch gezahlt werden, wenn Du ohne Zustimmung umziehst, eine Beschränkung auf den "Regelsatz" gibt es hier nicht, solltest Du damit meinen, zukünftig ohne KdU-Leistung dazustehen.
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  #6  
Alt 19.10.2009, 13:32
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Zitat:
Zitat von BestBoy Beitrag anzeigen

Die ARGE wird bei einem Umzug ohne Zustimmung maximal den Satz KdU leisten, der auch vor dem Umzug (für Dich!) geleistet wurde, in Deinem Fall womöglich also nur die Hälfte Eurer (!) aktuellen Miete, fürchte ich.

Der Teil, der Dir anschließend zusteht (bitte klären), der müsste Dir dann auch gezahlt werden, wenn Du ohne Zustimmung umziehst, eine Beschränkung auf den "Regelsatz" gibt es hier nicht, solltest Du damit meinen, zukünftig ohne KdU-Leistung dazustehen.
also bisher wurde ja nichts gezahlt, weil das mein erstantrag ist, sowohl alg2 als auch kdu. also wie ich lese werden sie mir den höchssatz für berlin 378 übernehmen, aber nicht die kaution als darlehnen geben. das ist alles ein teufelskreis.ohne kaution kriege ich ja die wohnung auch nicht. die kaution ist ja eigentlich auch nur 500eur, nicht mal zwei kalte monatsmieten.
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  #7  
Alt 19.10.2009, 13:36
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Zitat:
Begründung ich falle nicht in die Katergorie, dass bei drohender Obdachlosogkeit bei einer Neuanmietung eine Überschreitung des Richtwertes bis zu 10% zulässig sei. (aktuelles Mietangebot liegt 1,7%, 6 eur, drüber).
Warum fällst Du nicht in diese Kategorie?
Weil es in Berlin - so liest man ja häufig - genügend "angemessenen" Wohnraum gibt, oder warum?
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  #8  
Alt 19.10.2009, 13:45
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Wäre es nicht einfacher, die potentielle Vermieterin um Absenkung der Miete um 6-10€ zu bitten?
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  #9  
Alt 19.10.2009, 13:50
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Grubenpony tippte folgende geniale Idee in die Tasten

Zitat:
Wäre es nicht einfacher, die potentielle Vermieterin um Absenkung der Miete um 6-10€ zu bitten?
Manchmal liegt das Glück so nah - genau, auch das ist eine sehr gute Idee und zumindest ein Versuch wert!
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  #10  
Alt 19.10.2009, 13:57
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Zitat:
Zitat von BestBoy Beitrag anzeigen
Warum fällst Du nicht in diese Kategorie?
Weil es in Berlin - so liest man ja häufig - genügend "angemessenen" Wohnraum gibt, oder warum?
nein, weil sie sagte dass sie sich an die richtlinien halten müsse, ich kann auch ihre kollegin fragen(die ihr gegeüber sass). ich bat darum niochmal nachzuschauen, weil dort auch steht dass eine 10% überschreitung möglich ist bei obdachlosigkeit und drohender obdachlosigkeit
siehe ausführungsvorschrift, sie sagte aber dass ich eben nicht dazu zählen würde
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...&ts=1241527320
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